„Steuervorauszahlung“ – Versionsunterschied
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== Bescheid und Veranlagung ==
Die Vorauszahlungen werden durch '''Vorauszahlungsbescheid''' festgesetzt, der stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und daher jederzeit abänderbar ist. Die Höhe der geforderten Vorauszahlung richtet sich in der Regel nach einer Schätzung auf der Grundlage des letzten [[Veranlagung (Steuerrecht)|Veranlagungsergebnisses]].▼
▲Die Vorauszahlungen werden durch '''Vorauszahlungsbescheid''' festgesetzt, der stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und daher jederzeit abänderbar ist ({{§|164|ao_1977|juris}} [[Abgabenordnung|AO]]). Die Höhe der geforderten Vorauszahlung richtet sich in der Regel nach einer Schätzung auf der Grundlage des letzten [[Veranlagung (Steuerrecht)|Veranlagungsergebnisses]].
Die [[Veranlagung (Steuerrecht)|Veranlagungssteuern]] [[Einkommensteuer|Einkommen-]], [[Körperschaftsteuer|Körperschaft-]], [[Gewerbesteuer|Gewerbe-]] und [[Umsatzsteuer]] entstehen mit Ablauf des [[Kalenderjahr]]es. Erst danach ist eine [[Steuerfestsetzung|Festsetzung]] und Beitreibung bis zur [[Vollstreckung]] möglich.▼
▲Die [[Veranlagung (Steuerrecht)|Veranlagungssteuern]] [[Einkommensteuer|Einkommen-]], [[Körperschaftsteuer|Körperschaft-]], [[Gewerbesteuer (Deutschland)|Gewerbe-]] und [[Umsatzsteuer]] entstehen mit Ablauf des [[Kalenderjahr]]es. Erst danach ist für die Jahressteuer eine [[Steuerfestsetzung|Festsetzung]] und Beitreibung bis zur [[Verwaltungsvollstreckung|Vollstreckung]] möglich. Vorauszahlungen müssen dagegen schon an festen Terminen während des [[Veranlagungszeitraum]]s geleistet werden. Wie jeder andere [[Steuerbescheid]] ist auch der Vorauszahlungsbescheid vollstreckbar.
Übersteigen die Vorauszahlungen die Jahressteuer, wird der Unterschiedsbetrag dem Steuerpflichtigen erstattet. Ist die Jahressteuer höher als die Vorauszahlungen, ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des [[Steuerbescheid]]s oder, bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung zu entrichten.▼
▲Übersteigen die Vorauszahlungen die Jahressteuer, wird der Unterschiedsbetrag dem Steuerpflichtigen erstattet. Ist die Jahressteuer höher als die Vorauszahlungen, ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des [[Steuerbescheid]]s
== Einkommensteuervorauszahlung ==
Einkommensteuervorauszahlungen ({{§|37|
Die Höhe der Vorauszahlung orientiert sich grundsätzlich
* bestimmte [[Sonderausgabe (Steuerrecht)|Sonderausgaben]], u. a. [[Realsplitting|Unterhaltszahlungen]], gezahlte [[Kirchensteuer (Deutschland)|Kirchensteuer]], [[Steuerberater]]kosten und [[Ausbildung]]skosten, die erhöhten [[Altersvorsorge]]beträge, die Spenden nach {{§
* negative [[Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Deutschland)|Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung]] von Gebäuden, die zu Beginn des Jahres, für das die Vorauszahlungen festgesetzt werden, noch nicht hergestellt oder angeschafft waren; dies gilt allerdings nicht, wenn erhöhte Absetzungen nach dem Berlinförderungsgesetz oder Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in Anspruch genommen werden.▼
▲* bestimmte [[Sonderausgabe (Steuerrecht)|Sonderausgaben]], u.a. [[Realsplitting|Unterhaltszahlungen]], gezahlte [[Kirchensteuer]], [[Steuerberater]]kosten und [[Ausbildung]]skosten, die erhöhten [[Altersvorsorge]]beträge, die Spenden nach § 10b EStG, die [[außergewöhnliche Belastung|außergewöhnlichen Belastungen]] nach § 33 EStG und die [[Kinderbetreuungskosten]] wenn diese Aufwendungen und abziehbaren Beträge 600 EUR nicht übersteigen,
▲* negative [[Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung]] von Gebäuden, die zu Beginn des Jahres, für das die Vorauszahlungen festgesetzt werden, noch nicht hergestellt oder angeschafft waren; dies gilt allerdings nicht, wenn erhöhte Absetzungen nach dem Berlinförderungsgesetz oder Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in Anspruch genommen werden.
▲Verschlechtern sich die Einkommensverhältnisse, wird der Steuerpflichtige, der dies nachweisen oder glaubhaft machen muss, eine Herabsetzung beantragen. Verbessern sich die Einkommensverhältnisse, wofür das Finanzamt die [[Feststellungslast]] trägt, kann das Finanzamt von Amts wegen die Vorauszahlungen heraufsetzen. Der Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet, die Jahressteuer erhöhende Umstände von sich aus mitzuteilen. Jedoch ist das Finanzamt befugt, vom Steuerpflichtigen Auskunft zu den relevanten Verhältnissen zu verlangen.
Die voraussichtliche Jahressteuer ist für die Festsetzung der Vorauszahlungen dann maßgebend, wenn die Steuerpflicht erstmals eintritt.
Daneben ist die Festsetzung einer nachträglichen Vorauszahlung als Anpassung an gestiegene Einkommensverhältnisse bis zum Ablauf des auf den
Besondere Formen der Vorauszahlung sind die [[Quellensteuer]]n, bei denen ein Dritter ([[Arbeitgeber]] oder [[Kreditinstitut]]) die Steuer einbehält und für den Steuerpflichtigen abführt:
* [[Lohnsteuer]]: sie wird durch Abzug vom Arbeitslohn entrichtet.
* [[Kapitalertragsteuer]]: sie wird durch Abzug von den Kapitalerträgen erhoben, sobald diese anfallen und kein [[Freistellungsauftrag]] erteilt
Für die Festsetzung und Erhebung der Vorauszahlungen auf die [[Körperschaftsteuer]] als der "Einkommensteuer für [[Kapitalgesellschaft]]en" gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Einkommensteuervorauszahlungen (s.o.). allerdings ist für juristischer Personen kein formloser Anpassungsantrag möglich, es muss ein Formular ausgefüllt werden.▼
== Körperschaftsteuervorauszahlung ==
▲Für die Festsetzung und Erhebung der Vorauszahlungen auf die [[Körperschaftsteuer]] als der "Einkommensteuer für [[Kapitalgesellschaft]]en" gelten die gleichen Grundsätze wie bei
== Gewerbesteuervorauszahlung ==
Vorauszahlungstermine für die Gewerbesteuer sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November ({{§|19|gewstg|juris}} [[Gewerbesteuergesetz|GewStG]]). Die Vorauszahlungen setzt die
Aufgrund der Besonderheit im [[Gewerbesteuer (Deutschland)|Gewerbesteuerrecht]], nach der das [[Finanzamt|Betriebsstätten-Finanzamt]] den Gewerbesteuermessbetrag festsetzt und danach
Eine nachträgliche Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den [[Erhebungszeitraum]] folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.
== Umsatzsteuervorauszahlung ==
== Siehe auch ==
[[Provisorischer Steuerbezug]]
{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4251575-0}}
[[Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Körperschaftsteuer]]
[[Kategorie:Gewerbesteuer]]
[[Kategorie:Umsatzsteuer]]
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