„Limited Liability Company“ – Versionsunterschied

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Die '''Limited Liability Company''' ('''LLC''') ist eine [[Rechtsform]] von [[Unternehmen]] in den [[Vereinigte Staaten|USA]], die gegebenenfalls und je nach [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten]] sowohl einer ''[[Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten#Corporation|Corporation]]'' als auch einer ''[[Limited Liability Partnership]]'' ähnlich sein kann.<ref name="SBA">{{cite web|url=http://www.sba.gov/content/limited-liability-company-llc|title=Limited Liability Company|publisher=U.S. Small Business Administration|accessdate=2014-09-16}}</ref>
'''Limited Liability Company (LLC)''' ist in ihrer Grundform eine [[Vereinigte Staaten|US-amerikanische]] [[Kapitalgesellschaft]]. Bei der LLC [[Haftung (Recht)|haftet]] kein Beteiligter persönlich, ähnlich wie im deutschsprachigen Raum bei der [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung|GmbH]]. Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als [[Personengesellschaft]] optieren. Nutzen die Gesellschafter diese Möglichkeit, ist die LLC dagegen am ehesten mit einer [[Kommanditgesellschaft]] ohne [[Komplementär (Gesellschaftsrecht)|Komplementär]] zu vergleichen.
 
== Hintergrund ==
== BMF-Schreiben zur US-Rechtsform LLC ==
Einige Bundesstaaten schließen bei dieser Rechtsform [[Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)|Gesellschaften]] als [[Gesellschafter]] aus, fordern mehrere Gesellschafter, einen schriftlichen [[Gesellschaftsvertrag]], eine [[Anzeige (Medien)|Anzeige]] der [[Gründung (Recht)|Gründung]] in der örtlichen [[Tageszeitung]] oder auch [[Körperschaftsteuer]].<ref name="SBA" />
Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat das [[Bundesministerium der Finanzen]] (BMF) die allgemeinen Grundsätze für die Einordnung einer amerikanischen LLC (Limited Liability Company) dargestellt.
 
Auf [[Bundesebene]] der USA wird die LLC entweder als Einzelunternehmen, als [[Personengesellschaft]] oder auf Antrag als [[Kapitalgesellschaft]] besteuert.<ref>{{cite web|url=http://www.irs.gov/Businesses/Small-Businesses-&-Self-Employed/Limited-Liability-Company-LLC|title=Limited Liability Company (LLC)|publisher=[[Internal Revenue Service]]|date=2014-09-08|accessdate=2014-10-20}}</ref> Der [[Sozialversicherung (Vereinigte Staaten)|Sozialversicherung]] und [[Medicare]] gilt ein Gesellschafter einer LLC als [[Selbständiger]], der über ihren gesamten [[Gewinn]] als [[Einkommen]] verfügt.<ref name="SBA" />
Die LLC ist durch die Kombination von Haftungsbegrenzung der Gesellschafter mit der Wahlmöglichkeit einer Behandlung als Personengesellschaft für viele deutsche Investoren eine attraktive Rechtsform. Aufgrund vielfältiger gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten findet die LLC hauptsächlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Verwendung.
 
Die Besteuerung als Personengesellschaft war die Absicht des Gesetzes von [[Wyoming]] vom 4.&nbsp;März 1977, das die LLC in das [[Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten]] einführte.<ref name="Weigend" /> Vorläufer der LLC war die im Jahr 1874 in [[Pennsylvania]] und in den folgenden Jahren in [[Michigan]], [[Ohio]] und [[New Jersey]] eingeführte ''Limited Partnership Association'' oder ''Partnership Association'', die vornehmlich die gegebene [[Haftungsbeschränkung]] beabsichtigt.<ref name="Weigend" />
Die steuerliche Behandlung der LLC nach US-Steuerrecht orientiert sich am Optionsmodell (Check-the-Box-Verfahren): Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als Personengesellschaft optieren. Unterbleibt die Ausübung dieses Wahlrechtes, unterliegt die LLC als eigenständiges Steuersubjekt der Körperschaftssteuer. Angesichts der Doppelbelastung von Gewinnen (Besteuerung auf Ebene der LLC + Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Anteilseigner ohne Anrechnungsmöglichkeit) und der Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten der LLC mit positiven Einkünften der Gesellschafter wird in der Regel eine Qualifizierung als Personengesellschaft gewählt.
 
Mehrere [[Kommission]]en schlugen die LLC betreffend bundesweit einheitliche Gesetzestexte vor, die mancher Bundesstaat mehr oder weniger übernahm.<ref name="Weigend" /> Die eine oder andere Variante übernahmen mehrere Bundesstaaten.<ref>{{cite web|url=http://uniformlaws.org/Act.aspx?title=Limited%20Liability%20Company%20%281995%29%281996%29|title=Limited Liability Company (1995)(1996)|publisher=Uniform Law Commission|accessdate=2014-09-16}}</ref><ref>{{Webarchiv |url=http://uniformlaws.org/Act.aspx?title=Limited%20Liability%20Company%20(Revised) |text=Limited Liability Company (Revised) |wayback=20141031093525}}</ref> Als letzter Bundesstaat ließ [[Hawaii]] durch ein Gesetz vom 7.&nbsp;Juni 1996 ab dem 1.&nbsp;April 1997 die LLC zu.<ref name="Weigend" />
Für die steuerliche Behandlung der LLC in Deutschland ist ausschlaggebend, ob die Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt (im Sinne des [[Körperschaftsteuergesetz]]es) zu qualifizieren oder als Personengesellschaft anzusehen ist. Durch eine Gesamtbetrachtung wird im Rahmen des sogenannten „zweistufigen Rechtstypenvergleichs“ geprüft, ob die vorgefundene Organisationsform in all ihren Ausgestaltungen eher dem Typenbild der Personengesellschaft oder aber einer Körperschaft entspricht.
 
== Steuerliche Behandlung in Deutschland ==
Wird die LLC nach deutschem Recht als Körperschaft qualifiziert, ist die Gesellschaft selbst [[Steuerpflicht|steuerpflichtig]]; die Gesellschafter unterliegen nur mit den [[Dividende|Gewinnausschüttungen]] der deutschen Besteuerung. Wird die LLC nach deutschem Recht als Personengesellschaft qualifiziert, ist der auf Ebene der LLC ermittelte Gewinn den Gesellschaftern unmittelbar zuzuordnen und zu versteuern; die Vornahme von Gewinnausschüttungen ist steuerlich insoweit ohne Bedeutung.
In Deutschland ansässige Gesellschafter einer LLC können unterschiedlich besteuert werden. Der [[Bundesfinanzhof]] stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben des [[Bundesministerium der Finanzen|Bundesministeriums der Finanzen]] aus dem März 2004 als grundlegend ein und verwarf damit ein Urteil des [[Finanzgericht Baden-Württemberg|Finanzgerichtes Baden-Württemberg]].<ref name="BFH" />
 
Das Ministerium begründet in diesem Schreiben vom 19. März 2004 ausführlich, dass über jede einzelne LLC, unabhängig ihrer Einordnung in den USA, anhand aller tatsächlichen Sachverhalte entschieden werden muss, wie sie gegebenenfalls im Steuerrecht Deutschlands einzuordnen ist.<ref name="BMF" />
Besonderheiten bzw. Gestaltungsmöglichkeiten können sich bei der LLC ergeben, wenn die deutsche Qualifizierung einerseits und die US-amerikanische Einstufung andererseits nicht übereinstimmen.
 
Eine LLC kann demnach von den USA als Personengesellschaft und von Deutschland als Kapitalgesellschaft behandelt werden, von den USA als Kapitalgesellschaft und von Deutschland als Personengesellschaft oder von beiden Seiten gleich. Einerseits kann beispielsweise der Gewinn der LLC eine Bemessungsgrundlage der [[Einkommensteuer]] sein und andererseits nur [[Gewinnausschüttung]]en mit [[Quellensteuer]] der USA. Hinzu kommen unterschiedliche Auswirkungen zwischenstaatlicher Abkommen.
 
== Siehe auch ==
* [[Liste von beschränkt haftenden und Privatgesellschaftsformen]]
* [[Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten]]
* [[Limited Company]] (Ltd.)
* [[Limited Liability Partnership]] (LLP)
* [[Limited Partnership]] (LP)
* [[Gōdō Kaishakaisha]] (G.K.)
 
== Literatur ==
* Bertil Weigend: ''Die US-amerikanische Limited Liability Company. Im Vergleich zu deutschen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte'' (''Berliner Beiträge zur Rechtswissenschaft.'' Bd. 12). Weißensee-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89998-029-8 (Zugleich: Hamburg, Univ., Diss., 2001).
 
== Weblinks ==
* {{DNB-Portal|7593437-1|TYPTEXT=Literatur überzum Schlagwort}}
 
* [https://usainc.de/index.php/download_file/74/147/ BMF-Schreiben zur steuerlichen Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company vom 19. März 2004 im Volltext] (PDF)
== Einzelnachweise ==
* [http://www.llc-reporter.com/16.htm Geschichte der LLC] (englisch)
<references>
* [http://www.nolo.com/article.cfm/ObjectID/ED01121A-B4BF-498A-8BC0DBD121A0C869/catID/1745D9A3-D50D-4AAD-BFB3ED609A4EE3F5/111/FAQ/ FAQ zur LLC] (englisch)
<ref name="Weigend">
* [http://www.law.upenn.edu/bll/archives/ulc/ullca/2006act_final.htm National Conference Of Commissioners On Uniform State Laws REVISED UNIFORM LIMITED LIABILITY COMPANY ACT July 2006] (englisch)
== {{Literatur ==
|Autor=Bertil Weigend
* Bertil Weigend: '' |Titel=Die US-amerikanische Limited Liability Company. Imim Vergleich zu deutschen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte'' (''Berliner Beiträge zur Rechtswissenschaft.'' Bd. 12). Weißensee-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89998-029-8 (Zugleich: Hamburg, Univ., Diss., 2001).
|Reihe=Berliner Beiträge zur Rechtswissenschaft
|BandReihe=12
|Verlag=Weißensee Verlag
|Ort=Berlin
|Datum=2004
|ISBN=3-89998-029-8
|Kommentar=zugleich [[Dissertation]], [[Universität Hamburg]], 2001
|Online=[http://www.weissensee-verlag.de/autoren/Weigend/Weigend-kurz.pdf Auszug]
|Format=PDF
|KBytes=161
|Abruf=2014-09-16}}
</ref>
<ref name="BMF">
{{cite web|url=http://www.wkdis.de/downloads/BMF-Schreiben-vom-19.-Maerz-2004-IV-B-4-S-1301-USA-22_04.pdf|title=Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company|author=Bundesministerium der Finanzen|publisher=[[Wolters Kluwer]]|format=PDF; 127&nbsp;kB|accessdate=2014-09-16}}
</ref>
<ref name="BFH">
{{cite web|url=https://openjur.de/u/157394.html|title=BFH, Urteil vom 20. August 2008 – Az. I R 34/08|publisher=[[openjur]]|accessdate=2014-09-16}}
</ref>
</references>
 
{{Rechtshinweis}}
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=7593437-1|LCCN=|NDL=|VIAF=}}
 
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