„Dividende“ – Versionsunterschied
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Als '''Dividende''' (aus {{laS|dividendus}}, „der zu verteilende“;<ref>[[Gerhard Köbler]], ''Etymologisches Rechtswörterbuch'', 1995, S. 88</ref> {{enS|dividend}}) wird in der [[Wirtschaft]] meist der Teil des
Die Ausschüttungen von [[Investmentfonds]] werden zwar manchmal als „Dividende“ bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht unbedingt korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können. Die Ausschüttungen von [[Genussschein]]en eines Unternehmens sind selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer [[Aktie]] desselben Unternehmens gekoppelt.▼
▲Als '''Dividende''' wird meist der Teil des Gewinns, den eine [[Aktiengesellschaft]] (oder eine andere [[Kapitalgesellschaft]]) an ihre [[Aktionär]]e oder Anteilseigner ausschüttet, bezeichnet. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt es in {{§|174|aktg|juris}} Abs. 2 Nr. 2 [[Aktiengesetz (Deutschland)|Aktiengesetz]] den „auszuschüttenden Betrag“. Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|GmbH]], gibt es Gewinnausschüttungen.
== Allgemeines ==
▲Die Ausschüttungen von [[Investmentfonds]] werden zwar manchmal als „Dividende“ bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können. Die Ausschüttungen von [[Genussschein]]en eines Unternehmens sind selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer [[Aktie]] desselben Unternehmens gekoppelt.
Die Dividende ist für den [[Aktionär]] ein [[Kapitalertrag]], für das ausschüttende [[Unternehmen]] eine [[Jahresüberschuss#Verwendung|Gewinnverwendung]]. Aktien werden deshalb auch als ''Dividendenpapiere'' bezeichnet. Die [[Dividendenberechtigung]] ist neben dem [[Stimmrecht]] das wichtigste Recht eines Aktionärs. Eine Dividendenberechtigung ergibt sich aus der Gattung der Aktien; reguläre Dividenden werden auf [[Stammaktie]]n, erhöhte auf [[Vorzugsaktie]]n ausgeschüttet. Bei [[Gewinnschuldverschreibung]]en wiederum ist die Dividende mit einem [[Festzins|festen Anleihezins]] gekoppelt. Ob und inwieweit eine Dividende aus dem [[Bilanzgewinn]] gezahlt werden kann, hängt von der schwankenden [[Ertragslage]] des Unternehmens ab. Eine [[Dividendengarantie]] wird in diesem Zusammenhang in ganz bestimmten Ausnahmefällen ausgesprochen.
== Beschluss und Zahlung ==
Die Höhe der Dividende wird vom [[Vorstand]] vorgeschlagen und von der [[Hauptversammlung]] mit einfacher Mehrheit beschlossen ({{§|174|aktg|juris}} Abs. 1 AktG). Bis 2016 erfolgte die Dividendenzahlung meist am Tag nach der Hauptversammlung. Seit Inkrafttreten des {{§
Am Tag der Auszahlung der Dividende wird die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt, da der Dividendenkupon der Aktie, der das Recht auf die Auszahlung der Dividende verbrieft, gegen die Dividende eingetauscht wurde. Dies wird mit dem [[Kurszusatz]] „eD“ (ex Dividende) gekennzeichnet. Ohne den [[Kupon]] ist die Aktie aus Sicht des Käufers um genau den Bruttodividendenbetrag weniger wert, weshalb bei der Preisbildung der weggefallene Dividendenanspruch eingepreist wird. Man spricht vom „Dividendenabschlag“ oder davon, dass die Dividende aus dem Kurs „heraus gerechnet“ wird.<ref>[https://www.finanztreff.de/wissen/boersenlexikon/dividendenabschlag/4628 finanztreff.de]</ref> Der Dividendenabschlag wird jedoch von normalen Marktschwankungen überlagert. Der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zustande und kann daher höher oder niedriger ausfallen
Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben.
== {{Anker|Dividendensteuer}} Steuerliche Behandlung der Dividende ==
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=== In Deutschland ===
Privatpersonen in [[Deutschland]] müssen Dividenden als [[Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland)|Einkünfte aus Kapitalvermögen]] mit der [[Kapitalertragsteuer (Deutschland)|Kapitalertragsteuer]] versteuern. [[Einzelunternehmen (Deutschland)|Einzelunternehmen]] und [[Personengesellschaft]]en versteuern die Dividenden nach dem so genannten [[Teileinkünfteverfahren]]. Häufig wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag) und ggf. [[Kirchensteuer (Deutschland)|Kirchensteuer]] (8 oder 9 % der Kapitalertragsteuer) ({{§|43a|estg|juris}} Abs. 1 Nr. 1 EStG) vor der Ausschüttung abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.
[[Kapitalgesellschaft]]en können seit März 2013 die Dividenden nur noch steuerfrei vereinnahmen, sofern diese zu Beginn des Jahres mit mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sind. {{§|8b|kstg|juris}} Abs. 4 KStG n.F. ist erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen. Von den steuerfrei gestellten Dividenden sind nur 5 % der erhaltenen Dividende fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe zu versteuern; de facto werden somit 95 % der Dividenden von der [[Körperschaftsteuer (Deutschland)|Körperschaftsteuer]] befreit. Dies wurde als einer der Gründe genannt, warum 2019 Deutschland als eines von zehn europäischen [[Steuerparadies
Für die [[Gewerbesteuer (Deutschland)|Gewerbesteuer]] existierte bereits zuvor eine Mindestbeteiligungsquote. Der Dividendenempfänger muss für die Steuerbefreiung zu Beginn des jeweiligen Erhebungszeitraums mit mindestens 15 % an dem ausschüttenden Unternehmen beteiligt sein ({{§|9|gewstg|juris}} Nr. 2a und 7 GewStG).
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==== Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto ====
Ist die Ausschüttung der Dividende als Leistung aus dem [[Steuerliches Einlagekonto|steuerlichen Einlagekonto]] erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen. Diese Ausschüttung gilt als steuerfreie Rückzahlung der Einlagen an die Anteilseigner ({{§|20|estg|juris}}
===
Die steuerliche Behandlung von Dividenden ist in anderen Ländern unterschiedlich geregelt. Sie reicht von einer 0
== Dividendenrendite ==
Die Dividende ist ein [[Kapitalertrag]], den der Aktionär erhält und den er als [[betriebswirtschaftliche Kennzahl]] verdichten kann. Die ''Dividendenrendite'' ({{enS|dividend yield}}) <math>D_y</math> steht der [[Anleihenrendite]] für [[Anleihe]]n gegenüber und ist eine [[Rendite]], gemessen als Anteil der Dividende <math>D</math> am [[Aktienkurs]] <math>p</math> und üblicherweise ausgewiesen als Prozentwert:
:<math>
Sie ist eine der klassischen [[Kennzahl]]en zur Bewertung einer Aktie. Die Dividendenrenditen von [[DAX]]-Werten liegen durchschnittlich bei 3 bis 4 Prozent.<ref>{{Internetquelle |url=https://de.statista.com/statistik/daten/studie/173165/umfrage/dividendenrendite-der-dax-unternehmen/ |titel=Dax-Unternehmen – Dividendenrendite 2019 {{!}} Statistik |abruf=2019-01-28}}</ref> Die Dividendenrendite ist von der [[Aktienrendite]] ({{enS|Total Shareholder Return}}) zu unterscheiden, die auch [[Kursgewinn]]e oder [[Börsenkurs|Kursverluste]] und unter Umständen [[Transaktionskosten]] beinhaltet.
Während die Dividendenrendite das Verhältnis der Dividende zum gegenwärtigen Kurs beschreibt, ist die Aktienrendite eine Maßzahl dafür, wie sich der Wert eines Aktienengagements über einen Zeitraum hinweg entwickelt hat und berücksichtigt sowohl die in dem Zeitraum angefallenen Dividenden als auch die eingetretenen Kursänderungen. Man spricht bei dieser Kombination von Kursverlauf und Dividendenrendite auch von der Performance einer Aktie oder eines (Aktien-)Index. Der Deutsche Aktienindex [[DAX]] wird üblicherweise als Performanceindex angegeben, wogegen international die meisten Indizes, beispielsweise der amerikanische [[Dow Jones Industrial Average|Dow Jones]], als Kursindex angegeben werden. Die veröffentlichten Dividendenrenditen beziehen sich üblicherweise auf die vom betreffenden [[Unternehmen]] zuletzt an die Aktionäre ausbezahlte Dividende bezogen auf den aktuellen Kurs der Aktie. Für einen Investor, der die Aktie billiger als zum aktuellen Kurs gekauft hat, erhöht sich damit seine persönliche Dividendenrendite und umgekehrt. Der [[Aktienindex]] [[DivDAX]] umfasst die 15 Aktiengesellschaften des DAX mit der höchsten Dividendenrendite.
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Der Dividendenrhythmus beschreibt die Anzahl der Ausschüttungen innerhalb eines Geschäftsjahres. Üblicherweise werden Dividenden jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich ausgeschüttet.
In Deutschland ist die jährliche Dividende gebräuchlich.<ref>{{Internetquelle |url=
== Sachdividende ==
Ausgeschüttet werden können nicht nur Geld, sondern auch Wirtschaftsgüter ({{§|174|aktg|juris}} Abs. 2 Nr. 2 AktG) oder Aktien von Tochtergesellschaften ({{§|58|aktg|juris}} Abs. 5 AktG). Allgemein wird dabei von [[Naturaldividende]] gesprochen. Häufig wird auch die Verköstigung auf der Hauptversammlung als Naturaldividende bezeichnet.
Ein Beispiel für ein Unternehmen, das Sachdividende ausschüttet, ist [[Lindt & Sprüngli]], deren Aktionäre jährlich pro Aktie (87.400 CHF, Stand April 2021) neben einer normalen Gelddividende einen vier bis fünf Kilogramm schweren Koffer voller Schokolade des Lindt-Sortiments erhalten.
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== Konkursrechtlicher Begriff ==
Im schweizerischen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff der Konkursdividende beispielsweise den Betrag, den der Gläubiger für seine Forderung nach durchgeführtem [[Insolvenz|Konkurs]] erhält.<ref>Marc Hunziker
== International ==
International sind die Verhältnisse sehr ähnlich. Die in den [[Massenmedien]] angekündigten Dividenden ({{enS|dividends}}) werden auf der Hauptversammlung ({{enS|general meeting}}) beschlossen und kurz nach der Hauptversammlung ausgezahlt. Es genügt, wenn die Aktie ({{enS|share}}) kurz vor der Hauptversammlung hinterlegt ist. Mit einer Dividendenstrategie ({{enS|dividend capture strategy}}) kann diese Rechtslage ausgenutzt werden. Es handelt sich um eine [[Anlagestrategie]], welche die kurzfristige [[Gewinnmitnahme]] von Dividenden zum Ziel hat. Dabei treffen die [[Anleger (Finanzmarkt)|Anleger]] die [[Kaufentscheidung]] für eine Aktie kurz vor der Hauptversammlung, um sie danach (nach Ablauf der [[Ex Dividende]]-[[Kursfeststellung]]) wieder zu [[Verkaufsentscheidung|verkaufen]]. Sie vereinnahmen die Dividende für das gesamte [[Geschäftsjahr]], auch wenn sie die Aktie nur für wenige Tage im Depot hatten.
In der [[Schweiz]] fällt die Dividendenberechtigung auf das sogenannte [[Record date|Record-Datum]] – in der Regel der Tag nach dem Ex Dividende-Tag. Am Record-Datum legen Kreditinstitute und die [[Verwahrstelle]] [[SIX SIS]] der Aktien fest, wer dividendenberechtigt ist. Die Dividende erhält, wer an diesem Tag Aktien besitzt. Findet beispielsweise die [[Generalversammlung]] am 21. April<ref>bei allen folgenden Beispieldaten wird unterstellt, dass sie [[Handelstag]]e sind</ref> statt, so fällt die Ex Dividende-Kursnotiz auf den 23. April, am 24. April ist das Record-Datum und am 25. April folgt die Auszahlung der Dividende.
In [[Österreich]] muss eine Aktie spätestens zwei Handelstage vor dem Record-Datum (Nachweisstichtag) gekauft werden. Fällt etwa die Hauptversammlung auf den 11. Mai, liegt der [[Cum-Tag]] mit dem letztmöglichen Dividendenanspruch am 14. Mai, das Record-Datum fällt auf den 16. Mai, Zahltag ist der 17. Mai.
== Siehe auch ==
{{Wiktionary|Dividende}}▼
* [[Abschlagsdividende]], [[Dividendengarantie]], [[Dividendenkontinuität]], [[Dividendennachteil]], [[Dividendenstrategie]], [[Dividendenstripping]], [[Gewinn je Aktie]], [[Kurszusatz]]
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== Weblinks ==
▲{{Wiktionary|Dividende}}
* [https://www.dividendenchecker.de/ Aktuelle Informationen zu Dividenden der DAX, M-DAX, S-DAX, Tec-DAX und Öko-DAX Werte.] dividendenchecker.de; abgerufen am 7. Juli 2017
== Einzelnachweise ==
<references />
{{Rechtshinweis}}▼
{{Normdaten|TYP=s|GND=4150311-9}}
▲{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Aktie]]
[[Kategorie:Aktienmarkt]]
[[Kategorie:Aktienrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Kapitalmaßnahme]]
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