„Limited Liability Company“ – Versionsunterschied

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Ich war mal mutig und habe die Einleitung ein wenig präzisiert. Ich hiffe, das stimmt (noch) so.
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'''Limited Liability Company''' ('''LLC''') ist in ihrer Grundform eine [[Vereinigte Staaten|US-amerikanische]] [[Kapitalgesellschaft]]. Bei der LLC [[Haftung (Recht)|haftet]] kein Beteiligter persönlich, ähnlich wie im deutschsprachigen Raum bei der [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung|GmbH]]. Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als [[Personengesellschaft]] optieren. BeiNutzen derdie LLCGesellschafter [[Haftungdiese (Recht)|haftet]]Möglichkeit, keinist Beteiligterdie persönlich.LLC Sie ist daherdagegen am ehesten alsmit eineeiner [[Kommanditgesellschaft]] ohne [[Komplementär (Gesellschaftsrecht)|Komplementär]] zu beschreibenvergleichen.
 
== BMF-Schreiben zur US-Rechtsform LLC ==
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Die LLC ist durch die Kombination von Haftungsbegrenzung der Gesellschafter mit der Wahlmöglichkeit einer Behandlung als Personengesellschaft für viele deutsche Investoren eine attraktive Rechtsform. Aufgrund vielfältiger gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten findet die LLC hauptsächlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Verwendung.
 
Die steuerliche Behandlung der LLC nach US-Steuerrecht orientiert sich am Optionsmodell (Check-the-Box-Verfahren): Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als Personengesellschaft optieren. Unterbleibt die Ausübung desdieses Wahlrechtes, unterliegt die LLC als eigenständiges Steuersubjekt der Körperschaftssteuer. Angesichts der Doppelbelastung von Gewinnen (Besteuerung auf Ebene der LLC + Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Anteilseigner ohne Anrechnungsmöglichkeit) und der Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten der LLC mit positiven Einkünften der Gesellschafter wird in der Regel eine Qualifizierung als Personengesellschaft gewählt.
 
Für die steuerliche Behandlung der LLC in Deutschland ist ausschlaggebend, ob die Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt (im Sinne des KStG[[Körperschaftsteuergesetz]]es) zu qualifizieren oder als Personengesellschaft anzusehen ist. Durch eine Gesamtbetrachtung wird im Rahmen des sogenannten zweistufigen„zweistufigen RechtstypenvergleichsRechtstypenvergleichs“ geprüft, ob die vorgefundene Organisationsform in all ihren Ausgestaltungen eher dem Typenbild der Personengesellschaft oder aber einer Körperschaft entspricht.
 
Wird die LLC nach deutschem Recht als Körperschaft qualifiziert, ist die Gesellschaft Steuersubjektselbst [[Steuerpflicht|steuerpflichtig]]; die Gesellschafter unterliegen nur mit den [[Dividende|Gewinnausschüttungen]] der deutschen Besteuerung. Wird die LLC nach deutschem Recht als Personengesellschaft qualifiziert, ist der auf Ebene der LLC ermittelte Gewinn den Gesellschaftern unmittelbar zuzuordnen und zu versteuern; die Vornahme von Gewinnausschüttungen ist steuerlich insoweit ohne Bedeutung.
 
Besonderheiten bzw. Gestaltungsmöglichkeiten können sich bei der LLC ergeben, wenn die deutsche Qualifizierung einerseits und die US-amerikanische Einstufung andererseits nicht übereinstimmen.