„Steuervorauszahlung“ – Versionsunterschied

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== Umsatzsteuer-Vorauszahlung ==
Während bei Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer die Vorauszahlungen von den [[Finanzbehörde]]n vorgegebenimmer durch Bescheid festgesetzt werden, ist bei der Umsatzsteuer der [[Unternehmer]] dazu verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen ([[Selbstveranlagung]]), mit einer [[Umsatzsteuer-Voranmeldung]] zu erklären und gleichzeitig an die Finanzverwaltung zu zahlen ({{§|18|ustg|juris}} UStG).