„Limited Liability Company“ – Versionsunterschied

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'''Limited Liability Company (LLC)''' ist in ihrer Grundform eine [[Vereinigte Staaten|US-amerikanischeKapitalgesellschaft]] nach dem Recht der [[KapitalgesellschaftVereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]]. Bei der LLC [[Haftung (Recht)|haftet]] kein BeteiligterGesellschafter persönlich, ähnlich wie im deutschsprachigen Raum bei der deutschen [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung|GmbH]]. Die Gesellschafter können zuwählen, einerob Qualifizierungsie wie alseine [[Personengesellschaft]] optieren.behandelt Nutzenwerden diemöchten Gesellschafter- diesein Möglichkeit,diesem Fall ist die LLC dagegen am ehesten mit einer deutschen [[Kommanditgesellschaft]] ohne [[Komplementär (Gesellschaftsrecht)|KomplementärVollhafter]] zu vergleichen.
 
== Steuerliche Behandlung in Deutschland ==
== BMF-Schreiben zur US-Rechtsform LLC ==
Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat sich das [[Bundesministerium der Finanzen]] (BMF) die allgemeinen Grundsätze für die Einordnung einer amerikanischen LLC (Limited Liability Company) dargestelltgeäußert. Die LLC ist durch die Kombination von Haftungsbegrenzung der Gesellschafter mit der Wahlmöglichkeit einer Behandlung als Personengesellschaft für viele deutsche Investoren eine attraktive Rechtsform. Aufgrund vielfältiger Gestaltungsmöglichkeiten findet die LLC hauptsächlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Verwendung.
 
Die steuerliche Behandlung der LLC nach US-Steuerrecht orientiert sich am Optionsmodell (Check-the-Box-Verfahren): Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als Personengesellschaft optieren. Unterbleibt die Ausübung dieses Wahlrechtes, unterliegt die LLC als eigenständiges Steuersubjekt der Körperschaftssteuer[[Körperschaftsteuer]]. Angesichts der Doppelbelastung von Gewinnen (Besteuerung auf Ebene der LLC + Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Anteilseigner ohne Anrechnungsmöglichkeit) und der Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten der LLC mit positiven Einkünften der Gesellschafter wird in der Regel eine Qualifizierung als Personengesellschaft gewählt.
Die LLC ist durch die Kombination von Haftungsbegrenzung der Gesellschafter mit der Wahlmöglichkeit einer Behandlung als Personengesellschaft für viele deutsche Investoren eine attraktive Rechtsform. Aufgrund vielfältiger gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten findet die LLC hauptsächlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Verwendung.
 
Für die steuerliche Behandlung der LLC in Deutschland ist ausschlaggebend, ob die Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt (im Sinne des [[Körperschaftsteuergesetz]]es) zu qualifizieren oder als Personengesellschaft anzusehen ist. Durch eine Gesamtbetrachtung wird im Rahmen des sogenannten „zweistufigen Rechtstypenvergleichs“ geprüft, ob die vorgefundene Organisationsform in all ihren Ausgestaltungen eher dem Typenbild dereiner Personengesellschaft oder aber einer Körperschaft entspricht.
Die steuerliche Behandlung der LLC nach US-Steuerrecht orientiert sich am Optionsmodell (Check-the-Box-Verfahren): Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als Personengesellschaft optieren. Unterbleibt die Ausübung dieses Wahlrechtes, unterliegt die LLC als eigenständiges Steuersubjekt der Körperschaftssteuer. Angesichts der Doppelbelastung von Gewinnen (Besteuerung auf Ebene der LLC + Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Anteilseigner ohne Anrechnungsmöglichkeit) und der Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten der LLC mit positiven Einkünften der Gesellschafter wird in der Regel eine Qualifizierung als Personengesellschaft gewählt.
 
Wird die LLC nach deutschem Recht als Körperschaft qualifiziert, ist die Gesellschaft selbst [[Steuerpflicht|steuerpflichtig]]; die Gesellschafter unterliegen nur mit den [[Dividende|Gewinnausschüttungen]] der deutschen Besteuerung. Wird die LLC nach deutschem Recht als Personengesellschaft qualifiziert, ist der auf Ebene der LLC ermittelte Gewinn den Gesellschaftern unmittelbar zuzuordnen und von diesen zu versteuern; die Vornahme von Gewinnausschüttungen istsind steuerlich insoweit ohne Bedeutung.
Für die steuerliche Behandlung der LLC in Deutschland ist ausschlaggebend, ob die Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt (im Sinne des [[Körperschaftsteuergesetz]]es) zu qualifizieren oder als Personengesellschaft anzusehen ist. Durch eine Gesamtbetrachtung wird im Rahmen des sogenannten „zweistufigen Rechtstypenvergleichs“ geprüft, ob die vorgefundene Organisationsform in all ihren Ausgestaltungen eher dem Typenbild der Personengesellschaft oder aber einer Körperschaft entspricht.
 
Wird die LLC nach deutschem Recht als Körperschaft qualifiziert, ist die Gesellschaft selbst [[Steuerpflicht|steuerpflichtig]]; die Gesellschafter unterliegen nur mit den [[Dividende|Gewinnausschüttungen]] der deutschen Besteuerung. Wird die LLC nach deutschem Recht als Personengesellschaft qualifiziert, ist der auf Ebene der LLC ermittelte Gewinn den Gesellschaftern unmittelbar zuzuordnen und zu versteuern; die Vornahme von Gewinnausschüttungen ist steuerlich insoweit ohne Bedeutung.
 
Besonderheiten bzw. Gestaltungsmöglichkeiten können sich bei der LLC ergeben, wenn die deutsche Qualifizierung einerseits und die US-amerikanische Einstufung andererseits nicht übereinstimmen.