„Limited Liability Company“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
juristischen Beleg wiederhergestellt, Primärquelle hinzugefügt, allgemeinverständlicher |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 13:
In Deutschland ansässige Gesellschafter einer LLC können unterschiedlich besteuert werden.
<!-- Legitimation der Exekutive durch die Judikative: -->
Der [[Bundesfinanzhof]] stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben
Das Ministerium begründet in diesem Schreiben vom 19. März 2004 ausführlich, dass über jede einzelne LLC, unabhängig ihrer Einordnung in den USA, anhand aller tatsächlichen Sachverhalte entschieden werden muss, wie sie gegebenenfalls im Steuerrecht Deutschlands einzuordnen ist.<ref name="BMF"/>
|