„Finanzgericht Baden-Württemberg“ – Versionsunterschied

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== Instanzenzug ==
Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, ist das Finanzgericht Baden-Württemberg zwar gemäß {{§ |2|fgo|juris}} [[Finanzgerichtsordnung|FGO]] ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet ist der [[Bundesfinanzhof]] in [[München]].
 
== Leitung ==