„Dividende“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 8:
Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der [[Hauptversammlung]] mit einfacher Mehrheit beschlossen ({{§|174|aktg|juris}} Abs. 1 AktG). Bis 2016 erfolgte die Dividendenzahlung meist am Tag nach der Hauptversammlung. Seit Inkrafttreten des § 58 Abs. 4, S. 2 AktG n.F.<ref>Vgl. Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes ([[Aktienrechtsnovelle 2016]]) vom 22. Dezember 2015, Artikel 1 Nummer 5, Artikel 10 Abs. 1 ([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]] I S. 2565).</ref> am 1. Januar 2017 tritt die Fälligkeit frühestens am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag – entsprechend §§ 675 n, 675 s und 675 t BGB ist damit jeder [[Bankarbeitstag]] gemeint<ref>BT-Drs. 18/4349, 20.</ref> – ein. 2017 zahlten alle DAX-Unternehmen die Dividenden am dritten Bankarbeitstag aus.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.hauptversammlungs-termine.de/ |titel=Dividendenkalender DAX 2017 / 2018 |abruf=2017-08-16}}</ref> Durch Hauptversammlungsbeschluss oder die Satzung kann eine spätere Fälligkeit vorgesehen werden.<ref>Nikolaos Paschos, Sebastian Goslar: ''Die Aktienrechtsnovelle 2016 – Ein Überblick.'' In: ''[[Neue Juristische Wochenschrift|NJW]].'' 2016, S. 359–364.</ref> Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung ist, ob der Aktionär am Tag der Hauptversammlung die entsprechende Aktie in seinem [[Wertpapierdepot]] verbucht hatte oder bei Namensaktien in das Aktionärsverzeichnis eingetragen war. In vielen Ländern gelten abweichende Regelungen. Manchmal gilt der sogenannte [[Record date]] als Stichtag. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem [[Ex-Tag]] ist der letzte Cum- beziehungsweise Inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist meistens der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal jährlich auszuschütten. In anderen Ländern sind mehrmalige Ausschüttungen bis hin zu monatlichen Dividendenzahlungen üblich. In den USA ist beispielsweise die [[quartal]]sbezogene Dividende die gängige Form.
Am
Beispiel: Bei einer Dividende i.H.v 5 EUR und einem Aktienkurs i.H.v. 100 Euro fällt der Wert der Aktie auf 95 Euro eD am Tag der Dividendenauszahlung. Die Höhe des Vermögens des Aktionärs bleibt somit nach Zahlung der Dividende unverändert, da es sich lediglich um einen Aktivtausch handelt, bei dem Anlagevermögen zu Liquidität wird.
Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben.
|