[ungesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
DonTonno0404 (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Letzte Änderung gesichtet und optimiert. Bitte beachte die Disk und dass genau dieses Besispiel im Widerspruch steht zu den vorherigen Ausführungen.
Zeile 9:
 
Am Tag der Auszahlung der Dividende wird die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt, da der Dividendenkupon der Aktie, der das Recht auf die Auszahlung der Dividende verbrieft, gegen die Dividende eingetauscht wurde. Dies wird mit dem [[Kurszusatz]] „eD“ (ex Dividende) gekennzeichnet. Ohne den Kupon ist die Aktie aus Sicht des Käufers um genau den Bruttodividendenbetrag weniger wert, weshalb bei der Preisbildung der weggefallene Dividendenanspruch eingepreist wird. Man spricht vom „Dividendenabschlag“ oder davon, dass die Dividende aus dem Kurs „heraus gerechnet“ wird.<ref>https://www.finanztreff.de/wissen/boersenlexikon/dividendenabschlag/4628</ref> Der Dividendenabschlag wird jedoch von normalen Marktschwankungen überlagert. Der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zustande und kann daher höher oder niedriger ausfallen, als der rechnerische Wert ex Dividende.
Beispiel: Bei einer Dividende i.H.v 5 EUR und einem Aktienkurs i.H.v. 100 Euro fällt der Wert der Aktie auf 95 Euro eD am Tag der Dividendenauszahlung. Die Höhe des Vermögens des Aktionärs bleibt somit nach Zahlung der Dividende unverändert, da es sich lediglich um einen Aktivtausch handelt, bei dem Anlagevermögen zu Liquidität wird.
 
Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben.