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Als '''Dividende''' (aus {{laS|dividendus}}, „der zu verteilede“<ref>[[Gerhard Köbler]], ''Etymologisches Rechtswörterbuch'', 1995, S. 88</ref>;{{enS|dividend}}) wird in der [[Wirtschaft]] meist der Teil des [[Gewinn]]s, den eine [[Aktiengesellschaft]] (oder eine andere [[Kapitalgesellschaft]]) an ihre [[Aktionär]]e (oder [[Anteilsschein|Anteilseigner]]) ausschüttet, bezeichnet. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt essie in {{§|174|aktg|juris}} Abs.&nbsp;2 Nr.&nbsp;2 [[Aktiengesetz (Deutschland)|Aktiengesetz]] den „auszuschüttenden Betrag“. Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|GmbH]], gibt es Gewinnausschüttungen.
 
Die Ausschüttungen von [[Investmentfonds]] werden zwar manchmal als „Dividende“ bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können. Die Ausschüttungen von [[Genussschein]]en eines Unternehmens sind selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer [[Aktie]] desselben Unternehmens gekoppelt.
 
== Allgemeines ==
Die Dividende ist für den [[Aktionär]] ein [[Kapitalertrag]], für das ausschüttende [[Unternehmen]] eine [[Jahresüberschuss#Verwendung|Gewinnverwendung]]. Aktien werden deshalb auch als ''Dividendenpapiere'' bezeichnet. Die [[Dividendenberechtigung]] ist neben dem [[Stimmrecht]] das wichtigste Recht eines Aktionärs. Eine Dividendenberechtigung ergibt sich aus der Gattung der Aktien; reguläre Dividenden werden auf [[Stammaktie]]n, erhöhte auf [[Vorzugsaktie]]n ausgeschüttet. Bei [[Gewinnschuldverschreibung]]en wiederum ist die Dividende mit einem [[Festzins|festen Anleihezins]] gekoppelt. Ob und inwieweit eine Dividende aus dem [[Bilanzgewinn]] gezahlt werden kann, hängt von der schwankenden [[Ertragslage]] des Unternehmens ab. Eine [[Dividendengarantie]] wird in diesem Zusammenhang in ganz bestimmten Ausnahmefällen ausgesprochen.
== Beschluss und Zahlung ==