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Wowo2008 (Diskussion | Beiträge)
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In der [[Schweiz]] fällt die Dividendenberechtigung auf das sogenannte [[Record date|Record-Datum]] – in der Regel der Tag nach dem Ex Dividende-Tag. Am Record-Datum legen Kreditinstitute und die [[Verwahrstelle]] [[SIX SIS]] der Aktien fest, wer dividendenberechtigt ist. Die Dividende erhält, wer an diesem Tag Aktien besitzt. Findet beispielsweise die [[Generalversammlung]] am 21. April<ref>bei allen folgenden Beispieldaten wird unterstellt, dass sie [[Handelstag]]e sind</ref> statt, so fällt die Ex Dividende-Kursnotiz auf den 23. April, am 24. April ist das Record-Datum und am 25. April folgt die Auszahlung der Dividende.
 
In [[Österreich]] muss eine Aktie spätestens zwei Handelstage vor dem Record-Datum (Nachweisstichtag) gekauft werden. Fällt etwa die Hauptversammlung auf den 11. Mai, liegt der [[Cum-Tag]] mit dem letztmöglichen Dividendenanspruch am 14. Mai, das Record-Datum fällt auf den 16. Mai, Zahltag ist der 17. Mai.
 
== Siehe auch ==