„Kriegs- und Boykotthetze“ – Versionsunterschied
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::''„Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militärischer Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des [[Strafgesetzbuch (DDR)|Strafgesetzbuches]]. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“''
Die Bestimmung war im Sinne einer [[Generalklausel]] so formuliert, dass sich alles darunter als [[Straftatbestand]] subsumieren ließ, was sich im politischen Tagesgeschehen gegen die Interessen der [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]] richtete. Nach einer Entscheidung des [[Oberstes Gericht der DDR|Obersten Gerichts der DDR]] (OG) von 1950 war sie trotz fehlender [[Strafdrohung]] „ein unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz“.<ref>[http://www.manfred-gebhard.de/Oberstes.htm OG, Urteil vom 4. Oktober 1950, Az. 1 Zst. (I) 3/50, OGSt 1, 33–44 = NJ 1950, 452
Ein Beispiel für die Anwendung von Artikel
Als das [[Strafrechtsergänzungsgesetz]] vom 11. Dezember 1957<ref>{{Webarchiv |url=http://www.verfassungen.ch/de/ddr/strafrechtsergaenzungsgesetz57.htm |wayback=20180619113302 |text=Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. Dezember 1957 |archiv-bot=2019-09-16 10:40:51 InternetArchiveBot }}</ref> umfangreiche Staatsschutzbestimmungen geschaffen hatte, verschwand aus der Rechtspraxis mit der Auslegung des Artikels 6 auch der Begriff ''Boykotthetze''. Im [[Strafgesetzbuch (DDR)|Strafgesetzbuch der DDR vom 12. Januar 1968]] und in der [[Verfassung der DDR#Die „sozialistische“ Verfassung von 1968|„sozialistischen“ Verfassung der DDR aus dem Jahr 1968]] war er nicht mehr enthalten.<ref>Rita Sélitrenny: ''Doppelte Überwachung. Geheimdienstliche Ermittlungsmethoden in den DDR-Untersuchungshaftanstalten''. Ch.
Auch die Liedermacherin [[Bettina Wegner]] bekam während des [[Prager Frühling]]s [[Bettina Wegner#Leben|juristische Schwierigkeiten]]. [[Roland Jahn#Als Bürgerrechtler in der Opposition zur DDR|Ähnlich]] verhielt es sich u. a. mit dem Bürgerrechtler [[Roland Jahn]].
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