„Neutralleiter“ – Versionsunterschied
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Im Gegensatz zu den Strömen der Grundschwingung heben sich die Ströme der durch drei teilbaren [[Harmonische]]n im Neutralleiter nicht auf, sondern addieren sich. Dies betrifft bei der in Europa üblichen [[Netzfrequenz]] von 50 Hz insbesondere die dritte Harmonische mit 150 Hz und die neunte Harmonische mit 450 Hz – geradzahlige harmonische Oberschwingungen spielen, so kein Gleichanteil vorhanden ist, keine Rolle. Dadurch besteht die Gefahr, dass in Anlagen mit mehreren Geräten, welche keine oder zu geringe [[Leistungsfaktorkorrektur]] aufweisen, wie beispielsweise [[Schaltnetzteil]]e z. B. von Personalcomputern, Fernsehern oder Leuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten, der [[Neutralleiterstrom]] über den zulässigen Grenzen liegt, während die einzelnen Außenleiter ihren Maximalstrom, auf welchen die Absicherung dimensioniert ist, noch nicht erreicht haben. Neuere Normen tragen diesem Umstand Rechnung und enthalten Belastungstabellen für die gängigen Referenzverlegearten mit Spalten für unterschiedliche Oberschwingungsanteile der dritten Oberschwingung der Außenleiterströme.<ref>DIN VDE 100-520 Beiblatt 3:2012-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Teil 520: Kabel- und Leitungsanlagen – Beiblatt 3: ''Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen in 3-phasigen Verteilungsstromkreisen bei Lastströmen mit Oberschwingungsanteilen.'' Mit Spalten für 15 … 33 %, 33 … 45 % und > 35 % (gerechnet mit 60 %)</ref>
Gemäß einschlägiger nationaler Normen<ref>VDE 0100-460 Abschnitt 465.1.2; VDE 0100-550 Abschnitt 5; ÖVE E8001-2-31 Abschnitt 31.8.1; NIN (Schweiz) Abschnitt 5.3.0.2</ref> dürfen im Neutralleiter keine einpoligen Schaltgeräte eingesetzt werden, bzw. müssen einpolige Wechselschalter im (selben) Außenleiter angeschlossen sein (was einen Einsatz im Neutralleiter ausschließt)
== Normen ==
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