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Die Höhe der Dividende wird vom [[Vorstand]] vorgeschlagen und von der [[Hauptversammlung]] mit einfacher Mehrheit beschlossen ({{§|174|aktg|juris}} Abs.&nbsp;1 AktG). Bis 2016 erfolgte die Dividendenzahlung meist am Tag nach der Hauptversammlung. Seit Inkrafttreten des {{§|58|aktg|juris}} Abs.&nbsp;4 Satz&nbsp;2 AktG<ref>Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) vom 22. Dezember 2015, Artikel 1 Nummer 5, Artikel 10 Abs. 1 ({{BGBl|2015n I S. 2565}})</ref> am 1.&nbsp;Januar 2017 tritt die [[Fälligkeit]] frühestens am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden [[Geschäftstag]]&nbsp;– entsprechend §§675n, 675s und 675t BGB ist damit jeder [[Bankarbeitstag]] gemeint<ref>{{BT-Drs|18|4349}} vom 18. März 2015, ''Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014)'', S. 20.</ref> – ein ([[Ex-Tag]]). 2017&nbsp;zahlten alle [[DAX]]-Unternehmen die Dividenden am dritten Bankarbeitstag aus.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.hauptversammlungs-termine.de/ |titel=Dividendenkalender DAX 2017 / 2018 |abruf=2017-08-16}}</ref> Durch Hauptversammlungsbeschluss oder die Satzung kann eine spätere Fälligkeit vorgesehen werden.<ref>Nikolaos Paschos, Sebastian Goslar: ''Die Aktienrechtsnovelle 2016 – Ein Überblick.'' In: ''[[Neue Juristische Wochenschrift|NJW]]'', 2016, S. 359–364.</ref> Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung ist, ob der Aktionär am Tag der Hauptversammlung die entsprechende Aktie in seinem [[Wertpapierdepot]] verbucht hatte oder bei [[Namensaktie]]n in das [[Aktienbuch|Aktionärsverzeichnis]] eingetragen war. In vielen Ländern gelten abweichende Regelungen. Manchmal gilt der sogenannte [[Record date]] als Stichtag. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte Cum- beziehungsweise Inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist meistens der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal jährlich auszuschütten. In anderen Ländern sind mehrmalige Ausschüttungen bis hin zu monatlichen Dividendenzahlungen üblich. In den USA ist beispielsweise die [[quartal]]sbezogene Dividende die gängige Form.
 
Am Tag der Auszahlung der Dividende wird die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt, da der Dividendenkupon der Aktie, der das Recht auf die Auszahlung der Dividende verbrieft, gegen die Dividende eingetauscht wurde. Dies wird mit dem [[Kurszusatz]] „eD“ (ex Dividende) gekennzeichnet. Ohne den [[Kupon]] ist die Aktie aus Sicht des Käufers um genau den Bruttodividendenbetrag weniger wert, weshalb bei der Preisbildung der weggefallene Dividendenanspruch eingepreist wird. Man spricht vom „Dividendenabschlag“ oder davon, dass die Dividende aus dem Kurs „heraus gerechnet“ wird.<ref>[https://www.finanztreff.de/wissen/boersenlexikon/dividendenabschlag/4628 finanztreff.de]</ref> Der Dividendenabschlag wird jedoch von normalen Marktschwankungen überlagert. Der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zustande und kann daher höher oder niedriger ausfallen, als der rechnerische Wert ex Dividende.
 
Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben.