Kapitalertrag

Steuerrecht
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Der Kapitalertrag ist der Ertrag, der sich aus dem Gewinn einer Kapitalanlage ergibt. Je nach Form unterscheidet man zwischen Dividenden, Verzinsung, Ertrag und Wertsteigerung. Sind die Kosten oder Gebühren höher, spricht man von einem „negativen Kapitalertrag“.

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