Limited Liability Company (LLC) ist in ihrer Grundform eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht der Vereinigten Staaten. Bei der LLC haftet kein Gesellschafter persönlich, ähnlich wie bei der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafter können wählen, ob sie wie eine Personengesellschaft behandelt werden möchten - in diesem Fall ist die LLC am ehesten mit einer deutschen Kommanditgesellschaft ohne Vollhafter zu vergleichen.
Steuerliche Behandlung in Deutschland
Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Einordnung einer amerikanischen LLC (Limited Liability Company) geäußert. Die LLC ist durch die Kombination von Haftungsbegrenzung der Gesellschafter mit der Wahlmöglichkeit einer Behandlung als Personengesellschaft für viele deutsche Investoren eine attraktive Rechtsform. Aufgrund vielfältiger Gestaltungsmöglichkeiten findet die LLC hauptsächlich im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Verwendung.
Die steuerliche Behandlung der LLC nach US-Steuerrecht orientiert sich am Optionsmodell (Check-the-Box-Verfahren): Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als Personengesellschaft optieren. Unterbleibt die Ausübung dieses Wahlrechtes, unterliegt die LLC als eigenständiges Steuersubjekt der Körperschaftsteuer. Angesichts der Doppelbelastung von Gewinnen (Besteuerung auf Ebene der LLC + Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Anteilseigner ohne Anrechnungsmöglichkeit) und der Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten der LLC mit positiven Einkünften der Gesellschafter wird in der Regel eine Qualifizierung als Personengesellschaft gewählt.
Für die steuerliche Behandlung der LLC in Deutschland ist ausschlaggebend, ob die Gesellschaft als eigenständiges Steuersubjekt (im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes) zu qualifizieren oder als Personengesellschaft anzusehen ist. Durch eine Gesamtbetrachtung wird im Rahmen des sogenannten „zweistufigen Rechtstypenvergleichs“ geprüft, ob die vorgefundene Organisationsform eher einer Personengesellschaft oder aber einer Körperschaft entspricht.
Wird die LLC nach deutschem Recht als Körperschaft qualifiziert, ist die Gesellschaft selbst steuerpflichtig; die Gesellschafter unterliegen nur mit den Gewinnausschüttungen der deutschen Besteuerung. Wird die LLC nach deutschem Recht als Personengesellschaft qualifiziert, ist der Gewinn den Gesellschaftern unmittelbar zuzuordnen und von diesen zu versteuern; Gewinnausschüttungen sind steuerlich insoweit ohne Bedeutung.
Besonderheiten bzw. Gestaltungsmöglichkeiten können sich bei der LLC ergeben, wenn die deutsche Qualifizierung einerseits und die US-amerikanische Einstufung andererseits nicht übereinstimmen.
Siehe auch
Literatur
- Bertil Weigend: Die US-amerikanische Limited Liability Company. Im Vergleich zu deutschen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte (Berliner Beiträge zur Rechtswissenschaft. Bd. 12). Weißensee-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89998-029-8 (Zugleich: Hamburg, Univ., Diss., 2001).
Weblinks
- Literatur über Limited Liability Company im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- BMF-Schreiben zur steuerlichen Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company vom 19. März 2004 im Volltext (PDF)
- Geschichte der LLC (englisch)
- FAQ zur LLC (englisch)
- National Conference Of Commissioners On Uniform State Laws REVISED UNIFORM LIMITED LIABILITY COMPANY ACT July 2006 (englisch)