Limited Liability Company

Rechtsform in den USA
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Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Rechtsform von Unternehmen in den USA, die gegebenenfalls und je nach Bundesstaat der Vereinigten Staaten sowohl einer Corporation ähnlich, als auch einer Partnership ähnlich sein kann.[1]

Einige Bundesstaaten schließen bei dieser Rechtsform Gesellschaften als Gesellschafter aus, fordern mehrere Gesellschafter, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, eine Anzeige der Gründung in der örtlichen Tageszeitung, oder auch Körperschaftsteuer.[1]

Auf Bundesebene der USA wird die LLC entweder als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft, oder nicht immer freiwillig als Kapitalgesellschaft besteuert, und Medicare wie der Sozialversicherung gilt ein Gesellschafter einer LLC als Selbständiger, der über ihren gesamten Gewinn als Einkommen verfügt.[1]

Die Besteuerung als Personengesellschaft war die Absicht des Gesetzes von Wyoming vom 4. März 1977, das die LLC in das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten einführte.[2] Vorläufer der LLC war die im Jahr 1874 in Pennsylvania und in den folgenden Jahren in Michigan, Ohio und New Jersey eingeführte Limited Partnership Association oder Partnership Association, die vornehmlich die gegebene Haftungsbeschränkung beabsichtigt.[2]

Mehrere Kommissionen schlugen die LLC betreffend bundesweit einheitliche Gesetzestexte vor, die mancher Bundesstaat mehr oder weniger übernahm.[2] Die eine oder andere Variante übernahmen mehrere Bundesstaaten.[3][4] Als letzter Bundesstaat ließ Hawaii durch ein Gesetz vom 7. Juni 1996 ab dem 1. April 1997 die LLC zu.[2]

Steuerliche Behandlung in Deutschland

Der Bundesfinanzhof stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen aus dem März 2004 als grundlegend ein, und verwarf damit ein Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg.[5]

Das Ministerium begründet in diesem Schreiben vom 19. März 2004 ausführlich, dass über jede einzelne LLC, unabhängig ihrer Einordnung in den USA, anhand aller tatsächlichen Sachverhalte entschieden werden muss, wie sie gegebenenfalls im Steuerrecht Deutschlands einzuordnen ist.[6]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Limited Liability Company. U.S. Small Business Administration, abgerufen am 16. September 2014.
  2. a b c d Bertil Weigend: Die US-amerikanische Limited Liability Company im Vergleich zu deutschen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte (= Berliner Beiträge zur Rechtswissenschaft. Band 12). Weißensee Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89998-029-8 (Auszug online, PDF, 161 KB [abgerufen am 16. September 2014] zugleich Dissertation, Universität Hamburg, 2001).
  3. Limited Liability Company (1995)(1996). Uniform Law Commission, abgerufen am 16. September 2014.
  4. Limited Liability Company (Revised). Uniform Law Commission, abgerufen am 16. September 2014.
  5. BFH, Urteil vom 20. August 2008 – Az. I R 34/08. openjur, abgerufen am 16. September 2014.
  6. Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company. (PDF; 127 KB) Wolters Kluwer, abgerufen am 16. September 2014.