Limited Liability Company

Rechtsform in den USA
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Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Rechtsform von Unternehmen in den USA, die gegebenenfalls und je nach Bundesstaat der Vereinigten Staaten sowohl einer Corporation ähnlich, als auch einer Partnership ähnlich sein kann.[1]

Einige Bundesstaaten schließen bei dieser Rechtsform Gesellschaften als Gesellschafter aus, fordern mehrere Gesellschafter, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, eine Anzeige der Gründung in der örtlichen Tageszeitung, oder auch Körperschaftsteuer.[1]

Auf Bundesebene der USA wird die LLC entweder als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft, oder als Kapitalgesellschaft besteuert, und Medicare wie der Sozialversicherung gilt ein Gesellschafter einer LLC als Selbständiger, der über ihren gesamten Gewinn als Einkommen verfügt.[1]

Die Besteuerung als Personengesellschaft war die Absicht des Gesetzes von Wyoming vom 4. März 1977, das die LLC in das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten einführte.[2] Vorläufer der LLC war die im Jahr 1874 in Pennsylvania und in den folgenden Jahren in Michigan, Ohio und New Jersey eingeführte Limited Partnership Association oder Partnership Association, die vornehmlich die gegebene Haftungsbeschränkung beabsichtigt.[2]

Mehrere Kommissionen schlugen die LLC betreffend bundesweit einheitliche Gesetzestexte vor, die mancher Bundesstaat mehr oder weniger übernahm.[2] Die eine oder andere Variante übernahmen mehrere Bundesstaaten.[3][4] Als letzter Bundesstaat ließ Hawaii durch ein Gesetz vom 7. Juni 1996 ab dem 1. April 1997 die LLC zu.[2]

Steuerliche Behandlung in Deutschland

In Deutschland wird eine LLC entweder als eigenständiges Steuersubjekt (körperschaftsteuerpflichtiges Gebilde) oder als Personengesellschaft und ggf. als unselbständige Niederlassung (Betriebsstätte) des einzigen Gesellschafters der LLC eingeordnet. Von der Einordnung hängt ab die Besteuerung der Gewinnanteile, Gewinnausschüttungen und Vorabvergütungen eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters und die Abkommensberechtigung einer LLC, die inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG bezieht.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Limited Liability Company. U.S. Small Business Administration, abgerufen am 16. September 2014.
  2. a b c d Bertil Weigend: Die US-amerikanische Limited Liability Company im Vergleich zu deutschen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte (= Berliner Beiträge zur Rechtswissenschaft. Band 12). Weißensee Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89998-029-8 (Auszug online, PDF, 161 KB [abgerufen am 16. September 2014] zugleich Dissertation, Universität Hamburg, 2001).
  3. Limited Liability Company (1995)(1996). Uniform Law Commission, abgerufen am 16. September 2014.
  4. Limited Liability Company (Revised). Uniform Law Commission, abgerufen am 16. September 2014.
  5. Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company. (PDF; 127 KB) Wolters Kluwer, abgerufen am 16. September 2014.