Finanzgericht Baden-Württemberg

deutsche Organisation
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. November 2007 um 19:21 Uhr durch Waugsberg (Diskussion | Beiträge) (kat). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist das einzige Gericht der Finanzgerichtsbarkeit des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Finanzgericht (FG) hat seinen Sitz in Stuttgart; auswärtige Senate befinden sich bis zum 31. Dezember 2007 in Freiburg und Karlsruhe (danach nur in Freiburg). Der Gerichtsbezirk entspricht dem Gebiet des gesamten Bundeslandes.

Gerichtsgebäude

Das Finanzgericht ist in Stuttgart im Anwesen Gutenbergstraße 109 untergebracht; die Außensenate in Freiburg finden sich im Anwesen Gresserstraße 21 und die Außensenate in Karlsruhe im Anwesen Moltkestraße 80.

Instanzenzug

Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, ist das Finanzgericht Baden-Württemberg zwar gemäß § 2 FGO ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet ist der Bundesfinanzhof in München.

Leitung

An der Spitze des Finanzgerichts steht dessen Präsident. Dieses Amt hatten zuletzt inne:

Siehe auch

Vorlage:Koordinate Artikel