Deutsch: Die Aufhebung der Leibeigenschaft in der Saarprovinz durch die französische Regierung; Einblattdruck "Extrait des registres du conseil d´estat du roy", Ludwig XIV. von Frankreich, Versailles 5. Januar 1685, französischer und deutscher Text, mit der Unterschrift des französischen Intendanten de la Goupilliere, 43,5 x 30,5 cm, Stadtmuseum Zweibrücken, Nr. 1277e;
Die französische Verwaltung ergriff in der Reunionszeit (1681-1697) zahlreiche Maßnahmen, um die eroberten Gebiete wieder aufzubauen und an Frankreich anzugleichen. Während die Landesherrschaften und die Grundherren geschwächt wurden, sollte die Bevölkerung durch Erleichterungen an Frankreich gebunden werden. Mit dem Erlass vom 5. Januar 1685 wurde die Leibeigenschaft und die mit ihr verbundene Loskaufpflicht aufgehoben. Damit sollte auch die Freizügigkeit hinsichtlich der Ansiedelung und Verheiratung junger Menschen gefördert werden. Ebenso sollten die Frondienste um drei Viertel sowie die herrschaftlichen Weiderechte auf ein Viertel des vorhandenen Weidelandes verringert werden. Die Einführung neuer Steuern sollte der französischen Staatskasse zugute kommen.
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