Benutzerbeiträge von „Sascho Jovanoski“
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26. November 2024
- 12:2312:23, 26. Nov. 2024 Unterschied Versionen +103 Zustimmungsbedürftiges Gesetz →VII. Die Gesetzgebung des Bundes: Art. 80Abs. 2 GG (Erlass von bestimmten Rechtsverordnungen ) Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 10:2110:21, 26. Nov. 2024 Unterschied Versionen +15 K Gemeinsames Ministerialblatt Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
- 05:3005:30, 26. Nov. 2024 Unterschied Versionen +344 Erhard H. M. Lange Verlinkung Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 04:2304:23, 26. Nov. 2024 Unterschied Versionen +314 Deutscher Bundestag →Unterabteilung Bibliothek und Dokumentation (ID): Maika Jachmann, Online-Dienste des Deutschen Bundestages: Parlamentsdokumentation. In: Website https://www.bundestag.de. Deutscher Bundestag, abgerufen am 26. November 2024. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 04:0504:05, 26. Nov. 2024 Unterschied Versionen +321 Deutscher Bundestag →Unterabteilung Bibliothek und Dokumentation (ID): Deutscher Bundestag: "Was macht eigentlich... das Parlamentsarchiv?" In: Website https://webtv.bundestag.de. Deutscher Bundestag, abgerufen am 26. November 2024. Markierung: Visuelle Bearbeitung
25. November 2024
- 18:0818:08, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +574 Deutscher Bundestag →Gesetzgebungsverfahren im Überblick: Die Anstöße zur Gesetzgebung können ganz unterschiedlich sein. Eine wichtige Quelle ist das Regierungsprogramm am Beginn jeder Wahlperiode, das wesentliche politische Vorhaben der Regierung für die nächsten 4 Jahre auflistet; daraus ergeben sich meist schon zahlreiche Aufträge an die Ministerien, auf den entsprechenden Gebieten einschlägige Gesetze vorzubereiten. Anstöße kommen aber auch aus der Verwaltung selbst, etwa wenn deutlich wird, dass eine Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 18:0418:04, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +952 Deutscher Bundestag →Gesetzgebungsverfahren im Überblick: Die Bundesregierung ist fachlich gegliedert nach den wichtigsten staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen, so dass immer für ein größeres zusammenhängendes Aufgabengebiet ein Ministerium vorhanden ist (z. B. Bundesministerium der Justiz, für Arbeit und Soziales oder für Gesundheit). Die zahllosen einzelnen Aufgabenbereiche sind innerhalb der Ministerien wiederum gegliedert in Abteilungen, Unterabteilungen und Referate. Wird auf einem Spezialgebiet ei Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 18:0118:01, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +461 Deutscher Bundestag →Behandlung von Gesetzen im Deutschen Bundestag: In der 19. Wahlperiode wurden 56% der Gesetzentwürfe von der Bundesregierung, 7,6% vom Bundesrat und 36,4% aus der Mitte des Bundestages eingebracht; letztere beinhalten auch diejenigen Initiativen, die inhaltsgleich bereits von der Bundesregierung eingebracht wurden. Dies geschieht gelegentlich, um das parlamentarische Beratungsverfahren zu beschleunigen, da eine Vorabbefassung des Bundesrates bei Initiativen des Bundestages entfällt.[1] Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:5517:55, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +746 Gesetzentwurf In der 19. Wahlperiode wurden 56% der Gesetzentwürfe von der Bundesregierung, 7,6% vom Bundesrat und 36,4% aus der Mitte des Bundestages eingebracht; letztere beinhalten auch diejenigen Initiativen, die inhaltsgleich bereits von der Bundesregierung eingebracht wurden. Dies geschieht gelegentlich, um das parlamentarische Beratungsverfahren zu beschleunigen, da eine Vorabbefassung des Bundesrates bei Initiativen des Bundestages entfällt.[1] Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:4217:42, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen 0 Deutscher Bundestag Verfassungsrechtliche Ordnung Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:3917:39, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen 0 Deutscher Bundestag Verfassungsrechtliche Ordnung Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:3417:34, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +427 Deutscher Bundestag →Präsidentin und Vizepräsident/innen: Bei großer Unruhe, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann die Präsidentin die Sitzung unterbrechen, notfalls dadurch, dass sie den Präsidentenstuhl verlässt (Vgl. § 40 GOBT). Und schließlich kann die Sitzungsleitung Zuhörer, die durch ungebührliches Betragen oder Lärm die Sitzung stören, von der Tribüne entfernen lassen.[1] Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:3117:31, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +1.548 Deutscher Bundestag →Beteiligte des Deutschen Bundestages, die mit eigenen Rechten ausgestattet sind: Präsidentin und Vizepräsident/innen Die Präsidentin und die Mitglieder des Präsidiums werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt (Vgl. Art 39/40 GG). Sie können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.[113] Aus diesem Grunde war ein Antrag auf Abberufung der Vizepräsidentin Pau vor dem Hintergrund der Auflösung der Fraktion DIE LINKE unzulässig.[113] Die fehlende Möglichkeit einer Abberufung soll die Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:1917:19, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +1.304 Deutscher Bundestag →Präsidium: Schriftführerinnen und Schriftführer Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer (§ 40 GG). Dabei ist er frei in der Bestimmung ihrer Zahl; in der 20. Wahlperiode gibt es derzeit 67 Schriftführerinnen und Schriftführer, die sich an den Sitzungstagen abwechseln.[113] Die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident und zwei Schriftführer/Schriftführerinnen jeweils von den Koalitionsfraktionen und von den Oppositionsfraktionen und Gru Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:1417:14, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +101 Deutscher Bundestag →Ältestenrat: Die Bundesregierung ist mit einem beratenden Mitglied im Ältestenrat vertreten, meist die Staatsministerin beim Bundeskanzler*in, also ebenfalls ein Mitglied des Bundestages, teil. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 17:1117:11, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +528 Deutscher Bundestag Als gemeinsames Beratungsorgan der Präsidentin und der Fraktionen zur Steuerung der Arbeit des Bundestages sieht die Geschäftsordnung den Ältestenrat vor.[113] Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern (§ 6 Absatz 1 Satz 1 GOBT), darunter die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Fraktionen.. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 16:5316:53, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +48 Deutscher Bundestag →Organe des Deutschen Bundestages: Beteiligte des Deutschen Bundestages, die mit eigenen Rechten ausgestattet sind Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 16:4516:45, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +366 Deutscher Bundestag →Ältestenrat: Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern (§ 6 Absatz 1 Satz 1 GOBT). Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 16:3516:35, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +408 Deutscher Bundestag →Präsidium: Quellenangabe zum Zitat: " Der BTP steht wegen der Direktwahl des Bundestages protokollarisch hinter dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle." Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 16:3316:33, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +1.432 Deutscher Bundestag →Präsidium: Quellenangaben zu den Zitaten: "Er vertritt ferner den Bundestag nach außen (Vgl. § 7 I 1 GOBT) und steht wegen der Direktwahl des Bundestages protokollarisch hinter dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle.[1]" Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 16:1516:15, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +1.268 Deutscher Bundestag →Präsidium: Quellenangabe zu den Zitaten: "Seit 1994 hat jede Fraktion Anspruch darauf, einen der Vizepräsidenten zu stellen[1]; die von der AfD-Fraktion für dieses Amt vorgeschlagenen Kandidaten konnten bei der Wahl nicht die erforderliche Stimmenmehrheit erreichen." Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 16:0616:06, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +408 Deutscher Bundestag →Präsidium: Quellenangabe zum Zitat; "Der Präsident kommt einer ungeschriebenen Regel zufolge aus der größten Fraktion des Bundestages, unabhängig davon, ob diese Fraktion Mitglied der Regierungskoalition oder in der Opposition ist." Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 16:0316:03, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +390 Deutscher Bundestag →Organe des Deutschen Bundestages: Quellenangabe zum Zitat: "Das Bundestagspräsidium besteht aus dem Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertretern." Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 15:3915:39, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen 0 K Deutscher Bundestag →Ausschüsse Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 15:3815:38, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +472 Deutscher Bundestag →Ausschüsse: Das Grundgesetz schreibt lediglich die Einsetzung des Auswärtigen Ausschusses (Art 45a GG), des Petitionsausschusses (Art 45a GG), des Verteidigungsausschusses (Art 45a GG) und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Art 45 GG) vor. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 15:2615:26, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +3 Deutscher Bundestag →Ordnungsmaßnahmen des Präsidiums Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 15:1815:18, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +450 Deutscher Bundestag →Behandlung von Gesetzen im Deutschen Bundestag: Quellenangabe zum Zitat: Anschließend, sehr oft auch ohne Aussprache, wird der Gesetzentwurf an verschiedene Ausschüsse verwiesen." Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 15:1115:11, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +1.561 Deutscher Bundestag →Behandlung von Gesetzen im Deutschen Bundestag: Quellenangabe zum Zitat: "Der Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Beratungen oder auch so genannten Lesungen (gemeint ist dabei: Beratungen im Plenum des Bundestages).[1] Ein Gesetzentwurf wird zunächst in einer „ersten Lesung“ behandelt.[2] Dabei findet je nach Wichtigkeit und politischer Interessenlage ein erster Meinungsaustausch oder eine Debatte im Plenum statt." Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 14:2214:22, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +292 Deutscher Bundestag →Gesetzgebungsverfahren im Überblick: Quellenangaben zum Einspruchsverfahren bei nicht zustimmungsbedürftigen Einspruchsgesetzen: Ist ein Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, kann der Bundesrat Einspruch erheben, was sich wie ein aufschiebendes Veto auswirkt.[1] In einem solchen Fall wird das Gesetz erneut dem Bundestag zugeleitet und der Einspruch kann – wenn keine Änderungen beschlossen werden – überstimmt werden.[2] Dies bedeutet auch, dass eine Zweidrittelmehrheit beim Beschließen des Eins Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 14:0614:06, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +116 Deutscher Bundestag →Gesetzgebungsverfahren im Überblick: Ausgehend von der Prämisse der originären Länderzuständigkeit[1], hat das Grundgesetz dem Bund überwiegend die Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung übertragen.[2] In der eigenen Zuständigkeit der Länder verbleiben nur noch wenige Bereiche, wie zum Beispiel die Bildung, die Kultur und das Polizei- und Ordnungsrecht.[3] Lediglich in diesen Politikbereichen können die jeweiligen Landesparlamente eigene Gesetze erlassen.[3] Der größte Teil der Gesetze wir Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 14:0514:05, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +882 Deutscher Bundestag →Gesetzgebung: Ausgehend von der Prämisse der originären Länderzuständigkeit[1], hat das Grundgesetz dem Bund überwiegend die Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung übertragen.[2] In der eigenen Zuständigkeit der Länder verbleiben nur noch wenige Bereiche, wie zum Beispiel die Bildung, die Kultur und das Polizei- und Ordnungsrecht.[3] Lediglich in diesen Politikbereichen können die jeweiligen Landesparlamente eigene Gesetze erlassen.[3] Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 10:4310:43, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen 0 Deutscher Bundestag →Unterabteilung Information und Kommunikation (IK) Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 10:4110:41, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +511 Deutscher Bundestag →Unterabteilung Recht (ZR): Außerhalb der Abteilungen stehen Leitungsstab und Büro der Präsidentin mit den der Bundestagspräsidentin zugeordneten Referaten für Presse und Medien (PräsB 1), für Reden, Texte und Bürgeranfragen (PräsB 2) und das Protokoll. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 10:2810:28, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +1.330 Deutscher Bundestag →Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse (A): Der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse (A) gliedert sich in die Unterabteilungen Internationale Beziehungen, Europa sowie Wissenschaftliche Dienste. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 10:1910:19, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +793 Deutscher Bundestag →Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste (WD): Unterabteilung Information und Kommunikation (IK) Referat Besucherdienst (IK 1) Das Referat Öffentlichkeitsarbeit (IK 2) unterhält der Bundestag für die Bürger sowie für Bildungsinstitutionen. Es ist nicht nur für Besuchsveranstaltungen im Bundestag mit Führungen oder Besuche von Plenarsaalsitzungen zuständig, sondern auch für die Bereitstellung von Informationsmaterialien weitreichender Art. Es werden regional Messestände und Wanderausstellung Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 10:0910:09, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +647 Deutscher Bundestag →Referate: Unterabteilung Europa (EU) Der Unterabteilung Europa (EU) sind das Sekretariat EU 1, die Referate EU 2 bis 5 und der Fachbereich EU 6 untergeordnet. Das Sekretariat EU 1 ist für den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständig. Das Referat EU 2 ist für die Grundsatzangelegenheiten der Europäischen Union und Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion zuständig. Das Referat EU 3 ist für die Analyse, Prioritätensetzung und Beratung in Angelegenheiten der Europäi Markierungen: Visuelle Bearbeitung Begriffsklärungsseiten-Links
- 10:0210:02, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +616 Deutscher Bundestag →Verwaltung des Deutschen Bundestages: Der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse (A) unmittelbar angeschlossen ist die Stabsstelle Hotline Wissen und die Stabsstelle Aufbaustab Bürgerräte. Der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse (A) gliedert sich in die Unterabteilungen Internationale Beziehungen, Europa sowie Wissenschaftliche Dienste. Unterabteilung Internationale Beziehungen (Int) Das Referat Int 1 ist für den Sprachendienst zuständig. Das Referat Int 2 ist für inte Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 09:5409:54, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +979 Deutscher Bundestag →Unterabteilung Petitionen und Eingaben (Pet): Das Referat Pet 2 ist in den nachfolgenden Ressortzuständigkeiten für die Erstellung von Vorlagen für den Petitionsausschuss zuständig: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesrat sowie Bundestag. Markierungen: Visuelle Bearbeitung Begriffsklärungsseiten-Links
- 09:5009:50, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +807 Deutscher Bundestag →Unterabteilung Parlamentsdienste (PD): Das Referat Pet 1 ist in den nachfolgenden Ressortzuständigkeiten für die Erstellung von Vorlagen für den Petitionsausschuss zuständig: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Referat Pet 2 ist in den nachfolgenden Ressortzuständigkeiten für die Erstellung von Vorlagen für den Petitionsausschuss zuständig: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesmin Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 09:4609:46, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +259 Deutscher Bundestag →Abteilung Parlament und Abgeordnete (P): Unterabteilung Parlamentsdienste (PD) Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 09:4009:40, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +3.486 Deutscher Bundestag →5. Ebene: Referate: Der Unterabteilung Mandatsdienste PM sind die Stabsstelle internes Kontrollsystem (abgekürzt IKS) sowie die Referate PM 1 bis 4 untergeordnet Die Stabsstelle IKS ist das interne Kontrollsystem der Unterabteilung. Das Referat PM 1 ist für die Entschädigung von Abgeordneten zuständig. Das Referat PM 2 ist für die Mitarbeitenden von Abgeordneten zuständig. Das Referat PM 3 ist für die Parteienfinanzierung und die Landesparlamente zuständig. Das Referat PM 4 ist der Parlame Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 09:2309:23, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +406 Deutscher Bundestag →Abteilung Parlament und Abgeordnete (P): Das Referat PD 1 ist Parlamentssekretariat. Zudem ist es zuständig für den gemeinsamen Ausschuss gemäß Artikel 53a des Deutschen Grundgesetzes. Das Referat PD 2 ist für das Parlamentsrecht zuständig. Das Referat PD 3 ist für den Stenografischen Dienst zuständig. Das Sekretariat PD 4 ist für den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zuständig. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 09:1309:13, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +747 Deutscher Bundestag →Verwaltung des Deutschen Bundestages: Leitungsstab und Büro der Präsidentin mit drei Stabsstellen angeordnet: Präsidialbüro 1: zuständig für Presse und Medien Präsidialbüro 2: zuständig für Reden, Texte und Bürgeranfragen Protokoll4. Ebene: Leitende Beamte der Wehbeauftragten und des Polizeibeauftragten, die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag und die jeweiligen Unterabteilungen Auf der vierten Ebene sind die zwei Leitenden Beamten zugehörig zu der Wehbeauftragten und des Polizeib Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 08:5908:59, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +1.242 Deutscher Bundestag →Verwaltung des Deutschen Bundestages: Präsidentin des Deutschen Bundestages Auf der ersten Ebene ist die Präsidentin des Deutschen Bundestages mit den dazugehörenden Organisationseinheiten (Leitungsstab und Büro der Präsidentin mit drei Stabsstellen: Präsidialbüro 1 (zuständig für Presse und Medien), Präsidialbüro 2 (zuständig für Reden, Texte und Bürgeranfragen)) angeordnet Direktor beim Deutschen Bundestag, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Kompetenzzentrum Datenschutz Auf der z Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 08:3108:31, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +337 Deutscher Bundestag →Geschäftsordnung: Internationales Der Deutsche Bundestag ist in verschiedenen internationalen parlamentarischen Versammlungen und Konferenzen vertreten, in die er Delegationen entsendet. Dazu zählen u. a. die Interparlamentarische Union sowie die Parlamentarischen Versammlungen des Europarates, der NATO und der OSZE. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 08:2708:27, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +463 Deutscher Bundestag →Fraktionen: Die Fraktionen und Gruppen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung.[1] Sie sind rechtlich unabhängig und haben die Aufgabe, die Funktionen des Parlaments zu unterstützen. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 08:1908:19, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +27 Deutscher Bundestag →Besonderheiten der Gesetzgebung in völkerrechtlichen Fragen: VerlinkungTransformation (Recht) Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 08:1608:16, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen 0 Deutscher Bundestag →Organisation der Abgeordneten: Sachliche Ordnung nach der GOBT Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 08:1408:14, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen +26 Präsidium des 20. Deutschen Bundestages (AfD Vizepräsident N.N.) Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
- 08:1008:10, 25. Nov. 2024 Unterschied Versionen 0 Deutscher Bundestag Verfassungsrechtliche Ordnung Markierung: Visuelle Bearbeitung