„Schlüsselfertiges Bauen“ – Versionsunterschied

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'''Schlüsselfertiges Bauen''' (kurz ''SF'' oder ''SF-Bau'') beschreibt Baumaßnahmen, die von Baubeginn bis zur Fertigstellung vom Auftragnehmer ausgeführt werden und anschließend dem Auftraggeber (in der Regel der [[Bauherr]]) „schlüsselfertig” übergeben werden.<ref>Manfred Hoffmann: ''Zahlentafeln für den Baubetrieb''. Teubner Verlag, 2006, ISBN 3-519-65220-X, Seite 179.</ref> Der Begriff „schlüsselfertig” ist jedoch ''nicht'' eindeutig rechtlich definiert. Daraus ergeben sich dann Unterschiede im Fertigstellungsgrad bei verschiedenen Anbietern (wie etwa Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbeläge, Gartenanlage). Dagegen bezeichnet der Begriff ''bezugsfertig'' den Abschluss wesentlicher Arbeiten. Somit fehlen beispielsweise der Außenputz oder die Außenanlagen.
'''Schlüsselfertiges Bauen''' (kurz ''SF'' oder ''SF-Bau'') beschreibt Baumaßnahmen, die von Baubeginn bis zur Fertigstellung vom Auftragnehmer ([[Generalunternehmer]]) ausgeführt werden und anschließend dem Auftraggeber (in der Regel der [[Bauherr]]) „schlüsselfertig“ übergeben werden.<ref>Manfred Hoffmann: ''Zahlentafeln für den Baubetrieb''. Teubner Verlag, 2006, ISBN 3-519-65220-X, Seite 179.</ref> Der Begriff „schlüsselfertig“ ist jedoch ''nicht'' eindeutig rechtlich definiert. Daraus ergeben sich dann Unterschiede im Fertigstellungsgrad bei verschiedenen Anbietern (wie etwa Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbeläge, Gartenanlage). Dagegen bezeichnet der Begriff '''bezugsfertig''' den Abschluss wesentlicher Arbeiten (siehe [[Bezugsfertigkeit]]).


== Merkmale ==
== Merkmale ==
Der Begriff wird regelmäßig als Bezeichnung für [[Bauvertrag|Bauverträge]] verwendet, die die Leistung bis zu diesem Stadium umfassen (so genannter Schlüsselfertig-Vertrag). Die Bauleistung wird dabei oft, aber nicht zwingend, zu einem [[Pauschale|Pauschalpreis]] ausgeführt. Ziel des Auftraggebers ist es dabei, sämtliche Verantwortungen und Pflichten zur termin- und vertragsgerechten Erfüllung eines Bauvorhabens auf den Auftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für [[Bauträger]] oder [[Fertighaus]]lieferanten.
Der Begriff wird regelmäßig als Bezeichnung für [[Bauvertrag|Bauverträge]] verwendet, die die Leistung bis zu diesem Stadium umfassen (so genannter Schlüsselfertig-Vertrag). Die Bauleistung wird dabei oft, aber nicht zwingend, zu einem [[Pauschale|Pauschalpreis]] ausgeführt. Ziel des Auftraggebers ist es dabei, sämtliche Verantwortungen und Pflichten zur termin- und vertragsgerechten Erfüllung eines Bauvorhabens auf den Auftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für [[Bauträger]] oder [[Fertighaus]]lieferanten.


Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch für andere komplexe Projekte, wie beispielsweise ein komplettes Kraftwerk, verwendet.
Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch für andere komplexe Projekte im [[Anlagenbau]], wie beispielsweise ein komplettes Kraftwerk, verwendet.


== Einzelnachweise ==
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Aktuelle Version vom 1. Februar 2017, 15:19 Uhr

Schlüsselfertiges Bauen (kurz SF oder SF-Bau) beschreibt Baumaßnahmen, die von Baubeginn bis zur Fertigstellung vom Auftragnehmer (Generalunternehmer) ausgeführt werden und anschließend dem Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) „schlüsselfertig“ übergeben werden.[1] Der Begriff „schlüsselfertig“ ist jedoch nicht eindeutig rechtlich definiert. Daraus ergeben sich dann Unterschiede im Fertigstellungsgrad bei verschiedenen Anbietern (wie etwa Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbeläge, Gartenanlage). Dagegen bezeichnet der Begriff bezugsfertig den Abschluss wesentlicher Arbeiten (siehe Bezugsfertigkeit).

Der Begriff wird regelmäßig als Bezeichnung für Bauverträge verwendet, die die Leistung bis zu diesem Stadium umfassen (so genannter Schlüsselfertig-Vertrag). Die Bauleistung wird dabei oft, aber nicht zwingend, zu einem Pauschalpreis ausgeführt. Ziel des Auftraggebers ist es dabei, sämtliche Verantwortungen und Pflichten zur termin- und vertragsgerechten Erfüllung eines Bauvorhabens auf den Auftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für Bauträger oder Fertighauslieferanten.

Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch für andere komplexe Projekte im Anlagenbau, wie beispielsweise ein komplettes Kraftwerk, verwendet.

Einzelnachweise

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  1. Manfred Hoffmann: Zahlentafeln für den Baubetrieb. Teubner Verlag, 2006, ISBN 3-519-65220-X, Seite 179.