„Schlüsselfertiges Bauen“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [gesichtete Version] |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(47 dazwischenliegende Versionen von 34 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Belege|Sekundärliteratur als Beleg fehlt noch.}} |
|||
'''Schlüsselfertig''' (Abkürzung SF) bezeichnet den Zustand eines Bauvorhabens, bei dem sämtliche [[Gewerk]]e ihre Arbeit bereits beendet haben. |
|||
'''Schlüsselfertiges Bauen''' (kurz ''SF'' oder ''SF-Bau'') beschreibt Baumaßnahmen, die von Baubeginn bis zur Fertigstellung vom Auftragnehmer ([[Generalunternehmer]]) ausgeführt werden und anschließend dem Auftraggeber (in der Regel der [[Bauherr]]) „schlüsselfertig“ übergeben werden.<ref>Manfred Hoffmann: ''Zahlentafeln für den Baubetrieb''. Teubner Verlag, 2006, ISBN 3-519-65220-X, Seite 179.</ref> Der Begriff „schlüsselfertig“ ist jedoch ''nicht'' eindeutig rechtlich definiert. Daraus ergeben sich dann Unterschiede im Fertigstellungsgrad bei verschiedenen Anbietern (wie etwa Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbeläge, Gartenanlage). Dagegen bezeichnet der Begriff '''bezugsfertig''' den Abschluss wesentlicher Arbeiten (siehe [[Bezugsfertigkeit]]). |
|||
== Merkmale == |
|||
⚫ | |||
Der Begriff wird regelmäßig als Bezeichnung für [[Bauvertrag|Bauverträge]] verwendet, die die Leistung bis zu diesem Stadium umfassen (so genannter Schlüsselfertig-Vertrag). Die Bauleistung wird dabei oft, aber nicht zwingend, zu einem [[Pauschale|Pauschalpreis]] ausgeführt. Ziel des Auftraggebers ist es dabei, sämtliche Verantwortungen und Pflichten zur termin- und vertragsgerechten Erfüllung eines Bauvorhabens auf den Auftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für [[Bauträger]] oder [[Fertighaus]]lieferanten. |
|||
⚫ | |||
⚫ | |||
== Einzelnachweise == |
|||
<references/> |
|||
⚫ | |||
[[Kategorie:Anlagenbau]] |
Aktuelle Version vom 1. Februar 2017, 15:19 Uhr
Schlüsselfertiges Bauen (kurz SF oder SF-Bau) beschreibt Baumaßnahmen, die von Baubeginn bis zur Fertigstellung vom Auftragnehmer (Generalunternehmer) ausgeführt werden und anschließend dem Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) „schlüsselfertig“ übergeben werden.[1] Der Begriff „schlüsselfertig“ ist jedoch nicht eindeutig rechtlich definiert. Daraus ergeben sich dann Unterschiede im Fertigstellungsgrad bei verschiedenen Anbietern (wie etwa Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbeläge, Gartenanlage). Dagegen bezeichnet der Begriff bezugsfertig den Abschluss wesentlicher Arbeiten (siehe Bezugsfertigkeit).
Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff wird regelmäßig als Bezeichnung für Bauverträge verwendet, die die Leistung bis zu diesem Stadium umfassen (so genannter Schlüsselfertig-Vertrag). Die Bauleistung wird dabei oft, aber nicht zwingend, zu einem Pauschalpreis ausgeführt. Ziel des Auftraggebers ist es dabei, sämtliche Verantwortungen und Pflichten zur termin- und vertragsgerechten Erfüllung eines Bauvorhabens auf den Auftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für Bauträger oder Fertighauslieferanten.
Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch für andere komplexe Projekte im Anlagenbau, wie beispielsweise ein komplettes Kraftwerk, verwendet.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Manfred Hoffmann: Zahlentafeln für den Baubetrieb. Teubner Verlag, 2006, ISBN 3-519-65220-X, Seite 179.