„Honorius I.“ – Versionsunterschied

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Version vom 1. Oktober 2012, 19:04 Uhr

Honorius I. (Mosaik aus Sant’Agnese fuori le mura, Mitte 7. Jahrhundert)

Honorius I. († 638) war Papst vom 3. November 625 bis zum 12. Oktober 638. Sein Name bedeutet „der Ehrenhafte“. Es heißt, dass das Fest der Erhebung des Kreuzes (Fest der Kreuzeserhöhung) während seines Pontifikats eingeführt wurde, das auch durch bemerkenswerte Missionierungen aufgefallen sei.

Für seine nachgiebige Haltung gegenüber den Monotheleten – die mit der des Kaisers Herakleios übereinstimmte – traf ihn vierzig Jahre nach seinem Tod das Anathema (Kirchenbann) durch das dritte Konzil von Konstantinopel. In seiner Sitzung vom 28. März 681 wurde der Monotheletismus als häretisch verurteilt und über alle seine Vertreter einschließlich Honorius I. das Anathema verhängt.[1] Mehrere Päpste, etwa Leo II., bestätigten das Anathema später. Dieses Anathema war ein Hauptargument gegen das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes in den Diskussionen rund um das erste Vatikanische Konzil von 1870. Katholische Quellen stellen heraus, dass Honorius I. persönlich rechtgläubig dachte, geschweige denn ex cathedra monotheletisch gelehrt hätte, und dass Leo II. den Häresievorwurf ausdrücklich aus seiner Zustimmung zum Dritten Konzil von Konstantinopel ausnahm und die Begründung für den Anathem auf „Nachgiebigkeit gegenüber der Häresie“[2] umänderte.

Literatur

Commons: Honorius I. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Karl Joseph von Hefele, Joseph Hergenröther: Conciliengeschichte, Dritter Band, Seite 265. Freiburg im Breisgau 1858, abgefragt am 27. März 2009
  2. die sich zum Beispiel darin äußerte, dass er eine rechtgläubige mit einer häretischen Ausdrucksweise gleichermaßen disziplinarisch verbot.

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