Web-Seminar

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Beispiel einer Webinar-Bildschirmübertragung

Ein Web-Seminar oder Webinar in seiner ursprünglichen Form ist ein Seminar, das über das World Wide Web gehalten wird. Der Neologismus Webinar ist ein Portmanteauwort aus den Wörtern Web (von World Wide Web) und Seminar und ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen.[1] Inzwischen werden Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art, die im virtuellen Klassenzimmer stattfinden, als Webinar bezeichnet. Beispiele hierfür sind Marketingveranstaltungen, Vorträge oder Online-Besprechungen.

Definition

Im Unterschied zum Webcast auf Abruf, bei dem die Information nur in einer Richtung übertragen wird, ist ein Webinar interaktiv ausgelegt und ermöglicht beidseitige Kommunikation zwischen Vortragendem und Teilnehmern. Ein Webinar ist „live“ in dem Sinne, dass die Informationen innerhalb eines Programms mit einer festgelegten Start- und Endzeit übermittelt wird. In den meisten Fällen werden die mündlichen Erläuterungen des Vortragenden zu dem am Bildschirm Gezeigten via VoIP (Voice over Internet Protocol) übertragen. Das funktioniert in der Regel auch umgekehrt, wenn der Teilnehmer eine Sprechgarnitur oder ein Mikrofon an seinem Computer angeschlossen hat und der Webinar-Moderator ihm Sprechrechte zugeteilt hat. In manchen Fällen (vor allem in der Anfangszeit der Webinare) mussten sich die Zuhörer das Tonsignal über eine gesonderte Telefonschaltung übermitteln lassen. Heute können sich mehrere Personen gleichzeitig per VoIP unterhalten. Weitere, typische Interaktionsmöglichkeiten sind das Herunterladen von Dateien, Fragestellungen via Chat oder die Teilnahme an Umfragen.

Anwendungsmöglichkeiten

An Webinaren können mehrere, theoretisch unbegrenzt viele Personen teilnehmen. Dies findet beispielsweise für Lehrgänge oder Online-Pressekonferenzen Anwendung. Demzufolge sind die Funktionen verbreiter Lösungen auf diese Szenarien zugeschnitten: robustes Event-Einladungsmanagement, interaktive Umfragen und umfassende Auswertungen zu den Teilnehmern.

Dem Seminarvorstand ist es überlassen, eine Prüfungsschranke, z. B. in Form einer Lernstandserhebungen durchzuführen und nach erfolgreichem Bestehen Zertifikate auszuteilen. 

Das Einsatzgebiet von Web-Seminaren umspannt:

  • Bewerbungsgespräche
  • Unternehmensfortbildungen
  • Angebote auf Lernplattformen
  • Online Coaching und Mentoring

Zu unterscheiden sind Lösungen, die sich auf den virtuellen Seminarraum konzentrieren, und Plattform-Lösungen, bei denen es einen öffentlichen Marktplatz für Online-Seminare gibt, an denen jeder teilnehmen oder bei denen man selbst Webinare anbieten kann. Plattform-Lösungen umfassen mehr Funktionen rund um die Organisation und Promotion eines Webinars, z. B. Social Media, Event-Foren, eine Landing Page, Affiliate-Programme etc. Darüber hinaus kann eine solche Plattform auch im eigenen Corporate Design umgesetzt werden, was meist größere Unternehmen als Lösung wählen.

Funktionen

Diese technischen Features kann ein Web-Seminar ausführen:

  • Die Teilnahme am virtuellen Seminar mit einem digital erworbenen Ticket durch einen Online Kauf mit oder ohne automatisierter Rechnungsübermittlung
  • Die Verlinkung der Webschulung in Erinnerungs- und Bestätigungsmails oder im virtuellen Kalender
  • Die Anmeldung durch einen Double-Opt-In Prozess
  • Datentransfer und -Analyse
  • Die Teilnahme an viele, simultan laufende Web-Seminare mit einer uneingeschränkten Personenzahl
  • Die Integration von dutzenden von Speakern gleichzeitig über Webcam oder Smartphone mit einem Rückkanal, mit oder ohne externer Software Komponenten
  • Die Übermittlung von Teilnehmerzertifikaten
  • Die Aufnahme sowie das zur Verfügung Stellen der Web-Schulungsaufnahme als Video-on-Demand


Web-Seminare integrieren häufig folgende Interaktionstools:

  • Dolmetscherservice, Untertitelung bzw. Translation der Tonspur in unterschiedliche Sprachen
  • Nutzung von Powerpoint Präsentationen, Bildern, Audio- und Videodateien
  • Das Herunterladen und Hochladen von Dokumenten inklusive gemeinsamer Bearbeitung
  • Private und öffentliche Chatfunktionen
  • Umfragen, Frage & Antworten und Multiple-Choice Fragen in Echtzeit
  • Merchandising
  • Prüfungsschranken und Tests

Supportmöglichkeiten finden Teilnehmende und die Schulungsleitung in den meisten Fällen über das Telefon, das Internet, per E-Mail oder persönlich mit dem Serviceprovider der Online Seminarplattform.

Markenschutz

Da die Wortmarke Webinar bis 2023 geschützt ist, werden alternativ Wortzusammenfügungen wie Web-Seminar, Online-Seminar, Live-Webcasts, Webinterview oder Webkonferenzen benutzt. Es bestehen Zweifel, ob der bestehende Markenschutz rechtlich durchsetzbar ist.[2] Die Löschung der Markeneintragung ist beantragt.[3][4][5]

Anbieter von Webinar-Software

Anbieter von Webinar-Software sind unter anderem Citrix, Adobe, Zoom Video Communications und WebEx oder auch deutsche Anbieter wie beispielsweise edudip.

Literatur

  • Rüdiger Keller: Live E-Learning im Virtuellen Klassenzimmer. Eine qualitative Studie. Kovač, Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4149-8.
  • Cynthia Clay: Great Webinars: How to create interactive learning that is captivating, informative and fun. Punchy Publishing, 2009, ISBN 978-0-9764587-1-5.
  • Anita Hermann-Ruess: Das gute Webinar: Online präsentieren und Kunden gewinnen. Addison-Wesley Verlag, 2012, ISBN 978-3-8273-3121-2.
  • Claudia Musekamp, Daniel Stemmler: Webinare für Einsteiger: Online-Seminare lebendig gestalten. Infoport, Hamburg 2010, ISBN 978-3-00-029664-2.
  • René Penselin: Erfolgreich mit Webinaren – Online-Videokurs für Einsteiger, Dresden 2013
  • Röthler David: Webinare und Videokonferenzen sowie Organisation und Moderation von Webinaren, Factsheets im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums, Wien 2020

Siehe auch

Wiktionary: Webinar – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. DPMAregister | Marken - Registerauskunft. In: register.dpma.de. Abgerufen am 23. Februar 2016.
  2. Abmahnungen wegen Marke „Webinar“? In: Website von Rieck & Partner Rechtsanwälte. Abgerufen am 15. Juli 2020.
  3. Eingetragene Marke „Webinar“ – droht Abmahnung bei Verwendung? In: law-blog.de. Abgerufen am 16. Juli 2020.
  4. Marke "Webinar": Gleich fünf Anträge auf Löschung. In: heise online. Abgerufen am 15. Juli 2020.
  5. Marke "Webinar": 11 Anträge auf Verfall etc. In: Deutsches Patent- und Markenamt. Abgerufen am 4. August 2020.