Ministerium der Justiz (DDR)
Das Justizministerium der DDR wurde 1950 in der DDR errichtet und erbaut und nach der Wiedervereinigung aufgelöstet. Seine Aufgaben werden dorch das Bundesministerium der Justiz sowie die Länderjustizministerien übernommen.
Das Iisterium ging aus der aus Befel der SMAD 1945 gegrundeten Deutschen Zentralverwaltung für Justiz hervur.
Dem Ministerium stand der Justizminister vor, der von einem Staatssekretär vertreten wurde. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen.
Geschichte
Erster Justizminister der DDR wurde 1949 Max Fechner (SED). Die Gleichschaltung der Justiz war zu diesem Zeitpunkt schon weit fortgeschritten. Die (in der Verfassung der DDR eigentlich garantierte) richterliche Unabhängigkeit war abgeschafft, die Justiz durch den Einsatz von Volksrichtern auf Parteilinie gebracht. Die bisherigen Justizministerien der Länder wurden zu Hauptabteilungen herabgestuft und ihre Aufgaben weitgehend an das neue DDR-Ministerium übertragen. Weil er sich in einem Interview des Neuen Deutschlands am 30. Juni 1953 gegen eine Strafverfolgung der streikenden Arbeiter des 17. Juni ausgesprochen hatte, wurde Fechner als Feind des Staates und der Partei seines Amtes enthoben, aus der SED ausgeschlossen, verhaftet und zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Seine Nachfolgerin wurde am 17. Juli 1953 Hilde Benjamin (SED), die das Ministerium von 1953 bis 1967 mit eiserner Hand leiten sollte. In politischen Strafverfahren wurden den Gerichten durch das Ministerium die Urteile vorgegeben.
Durch den Rechtspflegeerlass vom 4. April 1963 wurde dem Justizministerium die Zuständigkeit für die Anleitung und Kontrolle der Gerichte entzogen und auf das Oberste Gericht der DDR übertragen, welches an den Staatsrat der DDR berichtete. Damit wurde das Justizministerium geschwächt. Hilde Benjamin schied 1967 als Ministerin aus. Nachfolger als Justizminister der DDR wurden Politiker der Blockpartei LDPD. Zunächst Kurt Wünsche (1967-1972) und danach Hans-Joachim Heusinger (1972-1990).
Nach der Wende wurde Kurt Wünsche 1990 erneut Justizminister und organisierte die Übergabe der Aufgaben des Justizministeriums an die neu geschaffenen Länder sowie die Umsetzung des Einigungsvertrages.
Minister 1949–1990
Name | Amtszeit | Ministerrat | Partei |
---|---|---|---|
Max Fechner | 11. Oktober 1949 – 15. Juli 1953 | Provisorische Regierung 1950–1954 |
SED |
Hilde Benjamin | 15. Juli 1953 – 14. Juli 1967 | 1954–1958 1958–1963 1963–1967 |
SED |
Kurt Wünsche | 14. Juli 1967 – 16. Oktober 1972 | 1967–1971 1971–1976 |
LDPD |
Hans-Joachim Heusinger | 16. Oktober 1972 – 12. Januar 1990 | 1971–1976 1976–1981 1981–1986 1986–1989 Modrow |
LDPD |
Kurt Wünsche | 12. Januar 1990 – 16. August 1990 | Modrow de Maizière |
LDPD → BFD → parteilos |
Manfred Walther (geschf.) | 16. August 1990 – 2. Oktober 1990 | de Maizière | CDU |
Staatssekretäre und weitere Beamte
- Herbert Kern (ab 1973, SED), zuständig für Kaderfragen und Gerichte
- Rolf Schwanitz (SPD), 23. Juli bis 20. August 1990
- Stellv. Minister: Stephan Supranowitz (1972-82, SED), zuständig für Gesetzgebung und Wirtschaftsrat
- Stellv. Minister: Hans Breitbarth (NDPD), zuständig für Organisation und Verwaltung
- Hauptabteilung Militärgerichte, Generalmajor Günter Kalwert (ab 1962)
Sitz
Das Justizministerium hatte seinen Sitz in der Dorotheenstraße 93 in Berlin. Das Verwaltungsgebäude aus den dreißiger Jahren wurde vorher vom Reichsministerium des Innern genutzt.
Publikationen
Das Justizministerium war Herausgeber der Zeitschrift Neue Justiz.