Honorius I.

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Honorius I. (Mosaik aus Sant’Agnese fuori le mura, Mitte 7. Jahrhundert)

Honorius I. († 638) war Papst vom 3. November 625 bis zum 12. Oktober 638. Weil nach dem Tod Gregors die Quellen aus einer Zeit der Wirren spärlich sind, ist über das Leben des Honorius vergleichsweise wenig gesichert.

Leben und Haltung

Honorius kam aus vornehmer römischer Familie, sein Vater war Konsul. Nach Johannes Haller war er „ein Mann von Tatkraft und großen Gedanken“.[1] Ihm wird die Einführung des Festes der Erhebung des Kreuzes (Fest der Kreuzeserhöhung) zugeschrieben. Er nahm die Missionierung der Sachsen wieder auf, die Gregor mit wenig Erfolg begonnen hatte. Als Autor äußerte er sich in Sendschreiben an den Patriarchen von Konstantinopel Sergios, der ihn im Monophysitenstreit auf seine Seite ziehen wollte. Er zeigt sich darin als Realpolitiker. Sergios stimmt er zu, dass in Christus nur eine Willenskraft (θέλημα, ‚voluntas‘) gewirkt habe, doch die Frage, ob diese sich in zwei Willensregungen (ἐνέργειαι, ‚operationes‘) äußere, sei spitzfindig und dürfe nicht zu Glaubenslehren der Kirche gemacht werden. Nach seinem Tod flammte der theologische Streit um den Monotheletismus erneut auf.

Postume Verdammung

Im Jahr 638 beriefen der Patriarch von Konstantinopel und Kaiser Herakleios eine Synode ein. Sie sollte mit einer neuen Auslegung des Bekenntnisses, der Ekthesis (ἔκθεσις), die dann vom Kaiser als Reichsgesetz verkündigt wurde, die Einheit der Kirche in einer Kompromissformel retten. Die Ekthesis kam zu spät: Im selben Jahr waren die Exponenten der streitenden Richtungen schon verstorben: der Patriarch von Jerusalem Sophronius im Frühjahr, Honorius im Oktober, Sergios im Dezember.

Honorius hat die Ekthesis nicht mehr erhalten. Nach seinem Tod haben sich seine Nachfolger, vor allem Johannes IV., gegen den Monotheletismus gewandt. Johannes IV. suchte zwar Honorius zu verteidigen, aber in der Folge gewannen die Gegner des Monotheletismus die Oberhand. Auf der Synode von 649, noch vom Papst Theodor vorbereitet und von seinem Nachfolger Martinus geleitet, wurde der Monotheletismus verurteilt. Auf der Synode von Konstantinopel 680/81 wurde der Monotheletismus erneut als Häresie verurteilt. In der Sitzung vom 28. März 681 wurde der Beschluss darüber gefasst und über alle Anhänger des Monotheletismus das Anathema, der Kirchenbann, verhängt. Auch Honorius I. wurde feierlich verflucht, seine Schriften wurden verbrannt.[2][3] Mehrere Päpste, etwa Leo II., bestätigten das Anathema später. Dieses Anathema war ein Hauptargument gegen das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes in den Diskussionen rund um das Erste Vatikanische Konzil von 1870. Katholische Quellen stellen heraus, dass Honorius I. persönlich rechtgläubig dachte, geschweige denn ex cathedra monotheletisch gelehrt habe, und dass Leo II. den Häresievorwurf ausdrücklich von seiner Zustimmung zum Dritten Konzil von Konstantinopel ausnahm und die Begründung für das Anathema auf „Nachgiebigkeit gegenüber der Häresie“[4] umänderte.

Literatur

Commons: Honorius I. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Haller, 1965, S.229ff
  2. Haller, 1965, S. 245
  3. Karl Joseph von Hefele, Joseph Hergenröther: Conciliengeschichte, Dritter Band, Seite 265. Freiburg im Breisgau 1858, abgefragt am 27. März 2009
  4. die sich zum Beispiel darin geäußert habe, dass er eine rechtgläubige mit einer häretischen Ausdrucksweise gleichermaßen disziplinarisch verbot.

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