Diskussion:Elternzeit
Selbständige
In der Einleitung steht, dass nur abhängig Beschäftigte einen "Rechtsanspruch" auf Elternzeit haben. Weiter unten steht: "Neben Arbeitnehmern und Selbstständigen haben auch Auszubildende sowie Beschäftigte in Heimarbeit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit". Wie erklärt sich der Widerspruch? (nicht signierter Beitrag von 88.69.253.142 (Diskussion) 12:55, 29. Mai 2014 (CEST))
Geschichte
Seit wann gibt es diese Regelungen in Deutschland und anderen Ländern? --RokerHRO 11:28, 23. Mai 2007 (CEST)
Ist in der Tabelle ein Fehler? Gibt es Elterngeld nicht bis 14 Monate nach der Geburt = erste 2 Monate Mutterschaftsgeld und dann 12 Monate Elterngeld?!-- (nicht signierter Beitrag von 87.77.125.101 (Diskussion | Beiträge) 13:17, 13. Nov. 2009 (CET))
Wenn nach der Geburt 2 Monate Mutterschaftsgeld bezogen wurde, gelten diese als verbrauchte Monate für das Elterngeld. Also: bei Anrecht auf 12 Monate Elterngeld sowie 2 Monate Mutterschaftsgeld bekommt man im Anschluss an das Mutterschaftsgeld nur noch 10 Monate Elterngeld. -- 93.104.83.94 12:27, 22. Dez. 2009 (CET)
Wenn der Vater ab Ende der Mutterschutzfrist für 12 Monate Elternzeit nimmt, gibt es tatsächlich erste 2 Monate Mutterschaftsgeld und dann noch 12 Monate Elterngeld. (nicht signierter Beitrag von 92.79.173.26 (Diskussion | Beiträge) 14:39, 15. Feb. 2010 (CET))
14 Monate Elterngeld gibt es, wenn das andere ELternteil auch mind. 2 Monate ELternzeit nimmt (12+2). Auch ALleinerzeihende knnen unter gewissen Umständen auf 14 Monate verlängern. DIese ANgaben fehlen hier.
Außerdem fehlt völlig die Tatsache, dass Erziehungsurlaub / Elternzeit bis zum 8 Lebensjahr des Kindes genommen werden kann. Das muss ergänzt werden. (auch in der TAbelle, zumindest mit STernchen!) (nicht signierter Beitrag von 85.179.75.183 (Diskussion) 20:23, 22. Aug. 2012 (CEST))
Regelungen zur Rente
Was fehglt, ist die REgelung zur Rente! Hoffi (nicht signierter Beitrag von 88.153.86.51 (Diskussion) 16:46, 21. Aug. 2010 (CEST))
- In der Tat, das ist nicht im Artikel behandelt. Derzeit siehe auch (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Haus- und Familienarbeit#Lückenhafter Versicherungsschutz (derzeit u.a. mit Information zur Schweiz)
- Altersvorsorge#Altersvorsorge bei Familienarbeit (Deutschland)
- Kindererziehungszeit(Deutschland)
- Berücksichtigungszeit (Deutschland)
- Gut wäre, einen Gesamtüberblick über alle in der Elternzeit relevanten Regelungen zur Rente in diesen Artikel "Elternzeit" einzubringen (ggf. mit Verweisen)... --Carolin 19:33, 21. Aug. 2010 (CEST)
Zeitraum Entgeltfortzahlung Arbeitgeber
Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet doch 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, und nicht wie angegeben 8 Wochen nach dem Tag der Geburt - oder? Damit werden diejenigen nicht banchteiligt, zu früher gebären als errechnet. Weil erst nach der Entgeldfortzahlung Elterngeld gewährt wird, müsste der Bezugsbeginn des Elterngeldes 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin liegen.
Klaus Weber (nicht signierter Beitrag von 80.226.0.1 (Diskussion) 10:47, 5. Sep. 2010 (CEST))
Antrag auf Elternzeit
Laut Broschüre des bmfsfj muss man sich nur für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen. (Seite 64, Was ist bei der Anmeldung zu beachten? "Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.") (nicht signierter Beitrag von 160.44.248.164 (Diskussion) 13:12, 11. Apr. 2011 (CEST))
Elternurlaub
Ich vermisse einen Artikel zum allgemeinen Thema Elternurlaub unabhängig von der aktuellen oder früheren deutschen Rechtssprechung. In Englisch gibt es beispielsweise den Artikel en:Parental leave, der mit der deutschen Seite Erziehungsurlaub verknüpft ist. Da der Begriff Erziehungsurlaub nicht mehr aktuell ist, sollte die Verknüpfung geändert werden, aber ich finde keinen passenden Artikel auf Deutsch. Isheden (Diskussion) 11:23, 29. Jul. 2012 (CEST)
Mann
Der Artikel behandelt in wichtigen Passagen lediglich Elternzeit bei Frauen. So z.B. in der Übersicht (Elterngeld erst 8 Wochen nach der Geburt gibt es nur bei Frauen) oder im Kapitel "Antrag auf Elternzeit". (nicht signierter Beitrag von 194.114.62.88 (Diskussion) 14:46, 3. Jun. 2015 (CEST))
- Du bist herzlich eingeladen, dies zu verbessern! :) —[ˈjøːˌmaˑ] 17:39, 3. Jun. 2015 (CEST)
Artikel im Spektrum
spektrum.de vom 11. Oktober 2019: Elternzeit: Wie die Babypause Väter prägt --Fonero (Diskussion) 20:17, 12. Okt. 2019 (CEST)