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Datei:Wappen Ludwigslust.svg

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Wappen
InfoField
Deutsch: der Stadt Ludwigslust.
English: of the German city of Ludwigslust.
Blasonierung
InfoField
Deutsch: (1) Die Stadt Ludwigslust führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.
(2) Das Wappen, der Schild von Gold und Blau gespalten; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, offenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell; hinten am Spalt ein halber grüner Rosenstock mit einer halben roten Rose auf grünem Grund, oben von einem silbernen Johanniter- (Malteser-) Kreuz, unten von einem aufgerichteten goldenen Adlerfang beseitet.
Referenzen
InfoField
Deutsch: § 1 der Hauptsatzung der Stadt Ludwigslust
Datum 16. Juni 1876
date QS:P571,+1876-06-16T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Das Wappen wurde verliehen am 16. Juni 1876 von Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], bestätigt am 6. Dezember 1995 durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und unter der Nr. 53 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.
Künstler
InfoField
unbekannt; vektorisiert 2013-02-15 18:07:49 von de:Benutzer:Marcel Rogge
 
Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
Quelle File:Ludwigslust-Wappen.PNG
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Gemäß § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Ludwigslust bedarf die Verwendung des Wappens der Genehmigung des Bürgermeisters im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss.

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aktuell10:39, 16. Apr. 2018Vorschaubild der Version vom 10:39, 16. Apr. 2018500 × 537 (42 KB)FränsmerDateigröße reduziert. Farbtöne angepasst. Gleichmäßiger transparenter Rand ums Wappen.
18:17, 15. Feb. 2013Vorschaubild der Version vom 18:17, 15. Feb. 2013669 × 714 (69 KB)Marcel RoggeUser created page with UploadWizard

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