Tarnkennzeichen
Ein Tarnkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, das genehmigungspflichtig an einem Fahrzeug geführt wird, obwohl es nicht dem tatsächlich zugeteilten Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht. Tarnkennzeichen werden verwendet, um den tatsächlichen Fahrzeughalter des Kraftfahrzeuges zu verschleiern. Die Nutzung von Tarnkennzeichen muss durch den Fahrzeugführer protokolliert werden, um etwaige Anfragen zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beantworten zu können. Der Halter von Fahrzeugen mit Tarnkennzeichen kann durch die Polizei und andere Behörden nur durch schriftliche Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in begründeten Fällen abgefragt werden. Die Nutzung von Tarnkennzeichen führt nicht automatisch zur Geltendmachung von Sonderrechten.
Ausstellung
BearbeitenIn jeder Zulassungsstelle wird eine Anzahl von Kennzeichenkombinationen, die als Tarnkennzeichen verwendet werden können, reserviert. Die Dynamik dieses Kennzeichenbestandes steuert die Zulassungsstelle. Für jedes ausgegebene Kennzeichen erfolgt neben einer Abspeicherung von bestimmten Daten im örtlichen Fahrzeugregister auch eine Übermittlung von Daten an das Zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt mit einem bestimmten vorgegebenen Sperrvermerk.
Nutzung durch Behörden
BearbeitenBehördlich zugelassene Kraftfahrzeuge führen wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch ein fest zugeteiltes und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenes Kennzeichen, zumeist jedoch ein Behördenkennzeichen (Zulassungsbezirk – Nummer).
Aus taktischen Gründen können bei der Strafverfolgung oder der Kriminalprävention Tarnkennzeichen verwendet werden, um keine Rückschlüsse auf die entsprechenden Behörden zuzulassen. Es wird dann zumeist ein ziviles Kennzeichen (Zulassungsbezirk – Buchstaben – Ziffern) benutzt.
Verwendet werden Tarnkennzeichen unter anderem an nicht-uniformierten Einsatzfahrzeugen der Polizei (Zivilstreifen, Dienstwagen der Kriminalpolizei),[1] des Zolls, der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes, von den Feldjägern der Bundeswehr sowie an Dienstfahrzeugen von Mitgliedern der Bundesregierung.[2]
Nutzung an Privatfahrzeugen
BearbeitenKann ein Bürger eine erhebliche Gefährdung nachweisen, die ihm durch die Abfrage seines Kennzeichens entstehen würde, so kann in diesem Ausnahmefall eine Zulassungsstelle auf Antrag das Kennzeichen mit einem Sperrvermerk versehen. Bei Abfragen des Kennzeichens beim Kraftfahrt-Bundesamt wird dann der Halter analog einem Tarnkennzeichen nur auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hier handelt es sich allerdings nicht um ein Tarnkennzeichen, sondern um ein Kennzeichen mit Sperrvermerk.
Alternativ können in oben beschriebenen besonderen Ausnahmefällen kurzfristig und mit behördlicher Zustimmung auch an Privatfahrzeugen Tarnkennzeichen angebracht werden.
Situation in den USA
BearbeitenIn den Vereinigten Staaten von Amerika ist das Kennzeichenwesen grundsätzlich von den Bundesstaaten reguliert. Aber es gibt auch in den verschiedenen Bundesstaaten Regularien für Tarnkennzeichen. So ist in Iowa die Ausgabe von Tarnkennzeichen im Iowa Code Section 321.19 Absatz 1.c geregelt.[3][4] Auch Alabama kennt im Alabama Department of Revenue Administrative Code Chapter 810-5-1-.212 eine ähnliche Regelung.[5]
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Die Keuschheitsprobe ist problematisch: Generalbundesanwalt Kurt Rebmann über verdeckte Fahndung und Under-Cover-Agents in Westdeutschland. In: Der Spiegel. Nr. 3, 1985 (online).
- ↑ Terroristen: Mögliches Ziel. In: Der Spiegel. Nr. 31, 1990 (online).
- ↑ Lax system allows undercover license plates to be misused. State reviewing who has plates and how they're being used. In: The Gazette. 11. August 2013, abgerufen am 20. April 2018 (englisch).
- ↑ 2016 Iowa Code Title VIII - TRANSPORTATION Chapter 321 - MOTOR VEHICLES AND LAW OF THE ROAD Section 321.19 - Exemptions — distinguishing plates — definitions of urban transit company and regional transit system. Abgerufen am 20. April 2018 (englisch).
- ↑ ALABAMA DEPARTMENT OF REVENUE ADMINISTRATIVE CODE CHAPTER 810-5-1-.212 Undercover License Plates ALABAMA DEPARTMENT OF REVENUE ADMINISTRATIVE CODE CHAPTER 810-5-1-.212 Undercover License Plates. (PDF) Abgerufen am 20. April 2018 (englisch).