Diskussion:Limited Liability Company

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Ich habe vergeblich nach einem Artikel über die Rechtsform "LLP" (limited liability partnership - sehr häufig bei Englischen, evtl. auch Amerikanischen Rechtsanwaltsfirmen der Fall) gesucht, fand dann mit anderem Suchbegriff diesen hier und möchte dazu anregen, den vorliegenden Artikel entsprechend zu erweitern oder einen eigenständigen zum Thema LLP anzulegen.

Erweitern ist keine so gute Idee, da es sich um unterscheidliche Rechtsformen handelt.--Issi 18:47, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Dann werde ich einen Minimalstart wagen, um wenigstens den Suchbegriff auffindbar zu machen und auf externe Info weiterzuverlinken. Hilfe ist dringend(!) erwünscht, vor allem was die Verknüpfung in einen Gesamtkontext und eine Übersicht der Englischen/Amerikanischen Rechtsformen betrifft.--Apusapus 18:49, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten


"Anders als der Name vermuten lässt, ist eine LLC nicht in jedem Fall eine Kapitalgesellschaft" - ist die LLC in bestimmten Situationen aus amerikanischer Sicht eine Kapitalgesellschaft, oder geht es hier ausschließlich um die Behandlung im deutschen Recht, wie der nächste Satz vermuten lässt ? Das sollte präzisiert werden. --80.142.78.25 14:18, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Aussage widerspricht der Lemmadefintion, in der die LLC als Personengesellschaft beschrieben wird. Beides gleichzeitig geht nicht. --Trainspotter 10:20, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Sie ist daher am ehesten als eine Kommanditgesellschaft ohne Komplementär zu beschreiben.

[Quelltext bearbeiten]

Als Kapitalgesellschaft entspricht Sie dann doch eher einer GmbH mit mehreren Gesellschaften. Eine KG ist eine Personengesellschaft.

Diese Beschreibung bezog sich auf den Fall, dass die LLC in Deutschland steuerlich als Personengesellschaft eingeordnet wird. -- Issi 14:34, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Schon die ersten beiden Sätze sind desinformierend und Meinungsmache.

[Quelltext bearbeiten]

Erster Satz:

"Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Rechtsform "

Nein. U.S. state law, d.h. bis zu 50 verschiedene Rechtsformen.

"die ... sowohl einer Corporation als auch einer Limited Liability Partnership ähnlich sein kann."

Nein. Kann von Einzelpersonen gegründet werden. Die genannten lassen sich nicht von Einzelpersonen gründen.


Was sagt die amerikanische Steuerbehörde, IRS, zu LLCs? (im Artikel as zweite Quelle angegeben)

"Most states do not restrict ownership, so members may include individuals, corporations, other LLCs and foreign entities. There is no maximum number of members. Most states also permit “single-member” LLCs, those having only one owner."

Die Kernaussage hier ist:

"Most states do not restrict ownership".

Was macht hier ein Wikipedia Autor daraus?

"Einige Bundesstaaten schließen ... aus"


Quelle(n): 1. Meiste Bundesstaaten keine Einschränkung der Gesellschafter. 2. Aufzählung grundsätzlich möglicher Gesellschafter zur Erläuterung der Aussage.

- Wikipedia: 1. Einige Bundesstaaten schließen bestimmte Gesellschafter aus. 2. Aufzählung aller möglichen Gesellschafter als von einigen Bundesstaaten verbotener Gesellschafter.

  1. Die Umkehrung ist nicht richtig und führt zu falscher Aussage.
  2. Es gibt keinen Grund die Aussagen zu drehen, außer zur Meinungsmanipulation.


Aber es gibt darüber hinaus weitere meinungsmachende Falschaussagen und ganz schrägen Schwerpunkt:

"Der Sozialversicherung und Medicare gilt ein Gesellschafter einer LLC als Selbständiger, der über ihren gesamten Gewinn als Einkommen verfügt."

Offensichtlich falsch. Ich weiß immer nicht, warum solche Dinge so lange stehen bleiben können.

Bis dahin ist nirgendwo im Artikel ersichtlich, dass eine LLC aus einem einzigen Gesellschafter bestehen könnte. Einen Stutzer macht man ggf. bei "fordern mehrere Gesellschafter", das könnte aber eine Zahl größer zwei sein. Einmal Gewinn wird hier zu x mal Einkommen in gleicher Größe. Das kann natürlich nicht stimmen.

Dieser einzelne Satz zu Sozialabgaben hat welche Funktion? Investoren und Unternehmer als unsozial darzustellen und den Staat/Gesetzgeber als Schützer vor dem bösem Kapital? So wirkt es.


Danach geht es ausführlich um Besteuerung in Deutschland.

"Der Bundesfinanzhof stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus dem März 2004 als grundlegend ein und verwarf damit ein Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg."

Das sind alles staatliche Akteure. Wen interessiert das ohne zu wissen, wieso es den Vorgang überhaupt gibt? Wer hat weshalb geklagt? Und wofür ist das wichtig zu wissen?

"Das Ministerium begründet in diesem Schreiben vom 19. März 2004 ausführlich, dass über jede einzelne LLC, unabhängig ihrer Einordnung in den USA, anhand aller tatsächlichen Sachverhalte entschieden werden muss, wie sie gegebenenfalls im Steuerrecht Deutschlands einzuordnen ist."

Das muss ein ganz tolles Schreiben gewesen sein. Mal eben gucken, wer dieses so bewertet hat. Dafür gibt es keine Quelle. Angeben ist die Primärquelle.

"begründet ausführlich", "anhand aller tatsächlichen Sachverhalte". stammen also von einem Wikipediaschreiber. Diese Beurteilungen darf ein Wikipediaautor nicht vornehmen!


Und wer würde im Übrigen vom Finanzamt Kleinmuggeldorf in die USA fliegen und alle "tatsächlichen Sachverhalte" prüfen für 1000 Dollar Gewinn? Die Aussage ist vollkommen unglaubwürdig.

"gegebenenfalls im Steuerrecht Deutschlands einzuordnen ist."

Gegebenfalls. Größter Handelspartner von Deutschland sind die USA. Und ist es gegebenfalls so, dass sich jemand mit Wohnort in Deutschland an einem US Unternehmen beteiligt oder eines gründet, das als LLC firmiert? Also z.B. Warenhäuser für eilige Ersatzteile errichtet? Es ist anzunehmen, dass das normales wirtschaftliches Handeln ist und es ist ebenso normal, Auslandsniederlassungen als Tochterunternehmen mit ausländischer Firmierung zu führen.


Es geht in dem gesamten Artikel um Steuern. Ohne erkennbaren Grund dafür. Und immer mit dem Anklang, dass LLC ein Steuersparmodell sind und überall klingt es nur nach Streit und was alles dagegen getan wird, damit es nicht möglich ist, Steuern zu sparen.

Das, was relevant ist, findet sich überhaupt nicht im Artikel.

Die beschränkte Haftung.

Limited Liability Company mögliche Übersetzung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die häufigsten Rechtsformen von mittelgroßen Unternehmen in der gesamten westlichen Welt.

Es gibt hier im Artikel praktisch null Informationen über LLC oder wirklich wichtige Informationen, wie meinen letzten Satz.

Dafür jede Menge Halbinformationen, die alle nur andeuten, dass es irgendwie bei LLC wohl darum gehen muss, weniger Steuern zu zahlen und im Endeffekt Allgemeinheit zu schaden. Den letzten Teil denkt sich jeder Leser selbst, bei dieser Themensetzung und der Art dieses zu behandeln, z.B. "Die Besteuerung als Personengesellschaft war die Absicht des Gesetzes von Wyoming ... Mehrere Kommissionen schlugen ... einheitliche Gesetzestexte vor, die mancher Bundesstaat mehr oder weniger übernahm" Die Quelle ist nicht abrufbar, deren Titel endet "im Vergleich zu deutschen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte". Diese Dissertation ist definitiv nicht die richtige Quelle, um eine Aussage zu sämtlichen Zwecken des Gesetzes zu finden, sondern eher die, in der Besteuerung als einziger Zweck stehen wird.


Eigentlich wollte ich mich kurz über LLC informieren.

Das war wieder mal nicht möglich, weil auch dieser Artikel von Leuten geschrieben oder verändert wurde, die überall staatliches Handeln in den Vordergrund stellen und unternehmerisches Handeln gar nicht erst zum Thema machen, sondern einfach überall andeuten, dass es anrüchig sei.

Warum werden die Aussagen der Quellen zu LLC umgedreht?

Wieso werden Primärquellen verwendet anstatt Sekundärquellen, diese bewertet, Regierungshandeln gelobt, das Schreiben eines Beamten, Unterabteilungsleiter im Finanzministerium, auf Verfassungsrang gehoben?

Inwiefern ist diese Vierteldarstellung eines Verfahrensgangs in irgendeiner Form angemessen? Es fehlt nicht nur der Klagegrund. Es fehlt auch das letzte Urteil des Verfahrens.


Ich frage mich, ob irgendetwas davon stimmt.

Und anstatt jetzt informiert zu sein, muss ich Urteile lesen, weil ich davon ausgehen muss, dass in diesem Artikel einfach nur Meinungsmache betrieben wurde. Wenn über eine weit verbreitete Unternehmensform keine Informationen im Artikel stehen, sondern nur Nichtinformationen über Steuern, dann ist das mehr als störend.


Ich werde als ersten Schritt mal nachlesen, was in den Urteilen steht und hier aufschreiben, ob die Aussagen im Abschnitt "Steuerliche Behandlung in Deutschland" sich dort befinden. --178.25.174.97 08:22, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten

"Der Bundesfinanzhof stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus dem März 2004 als grundlegend ein"
BFH Urteil v. 20.08.2008 - I R 34/08 BStBl 2009 II S. 263 :
Im 2. und 3. Leitsatz wird die Verfahrensanweisung - BMF v. 19.03.2004 - IV B 4 - S 1301 USA - 22/04 BStBl 2004 I 411 - genannt. Als grundlegend beurteilt sicherlich nicht.
Es lohnt ein Blick auf die Zeitschiene (aus FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2009 - 4 K 4968/08) :
Kl - Kläger; Bekl - das beklagte Finanzamt
Der Kl wurde mit seiner ebenfalls in Deutschland ansässigen Ehefrau, der Klägerin (Klin), zur Einkommensteuer (ESt) der Streitjahre 1997 bis 1999 zusammenveranlagt.
Der Bekl veranlagte die Kl auf die am 8. Juli 1999 (für 1997), am 4. April 2000 (für 1998) und am 19. Februar 2001 (für 1999) eingereichten Steuererklärungen hin zunächst jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zur ESt.
Mit Bescheiden vom 24. April 2003 änderte der Bekl diese ESt-Festsetzungen
Gegen die geänderten Bescheide legten die Kl am 15. Mai 2003 jeweils Einspruch ein.
"nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages"
Verwaltungsanweisung - BMF v. 19.03.2004
"Dies [Einspruch] begründeten sie mit Schriftsatz ihrer nachmaligen Prozessbevollmächtigten vom 4. Juni 2004 damit, dass die X-L.C. hinsichtlich der auch im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. März 2004"
Schön, wenn die Kollegen dringend benötigte Klarheit schaffen fürs eigene Gerichtsverfahren, oder?
Und jetzt schauen wir mal, ob sich dadurch eine Rechtsauffassung geändert hat, im Urteil vom Bundesfinanzhof:
Im 2. Leitsatz
"(Abweichung vom Senatsurteil vom 31. Juli 1991 I R 60/90, BFHE 165, 507; Bestätigung des BMF-Schreibens vom 19. März 2004, BStBl I 2004, 411, dort unter VI.3.b)."
Sowas aber auch! Der Bundesfinanzhof ist von seinem eigenen 13 Jahre alten Urteil abgewichen und hat im Sinne der Verwaltungsanweisung des Ministeriums geurteilt. Könnte man denken.
Aber was steht dort genau? "dort unter VI.3.b" Ein Aspekt eines Unterpunktes wurde bestätigt.
Was findet sich noch über die Verwaltungsanweisung?
Im 3. Leitsatz: "Über die Qualifizierung der LLC als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft entscheidet nach ständiger Rechtsprechung ein sog. Typenvergleich. Die dafür speziell bezogen auf eine US-amerikanische LLC zu berücksichtigenden Merkmale enthält das BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 411."
Was war also grundlegend?
  1. DBA USA*** 1989 i.d.F. vor Inkrafttreten des Änderungsprotokolls vom 1. Juni 2006 (BGBl II 2006 1184) Art. 3 Abs. 1 Buchst. e, Art. 4 Abs. 1 Buchst. b, Art. 7 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1, Art. 23 Abs. 2 Buchst. a Satz 1, 2 und 3
  2. Die ständige Rechtsprechung
      • Titel von DBA USA (i.d.F. 04.06.2008):
"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA USA)"
"Der Bundesfinanzhof stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus dem März 2004 als grundlegend ein"
Falsch. --178.25.174.97 12:06, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
"Der Bundesfinanzhof stufte ... als grundlegend ein und verwarf damit ein Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg."
"Damit" sowieso nicht.
Aber wie verhält es sich mit "verwarf"?
BFH Urteil v. 20.08.2008 - I R 34/08 BStBl 2009 II S. 263
"Die Kläger beantragen, die Revision zurückzuweisen.
II.
Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Zwar hat das FG... angesehen und ... Es hat jedoch zu Unrecht davon abgesehen..."
Die "Entscheidung" wurde - "Aufhebung" - aufgehoben. Die "Sache" zurückverwiesen an das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Ist das "verwarf"? "Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!" "Kategorien: Rechtsform des Privatrechts Recht (Vereinigte Staaten)"
Nein, das ist nicht "verwarf". So titelt schlechte, reißerische oder Meinungspresse, die entweder die überspitzte Aussage möchte oder den Eindruck vermitteln, dass etwas endgültig entschieden sei.
So ein Sprachgebrauch ist bereits verräterisch. Und - siehe da - natürlich ist im Artikel mit dem Vorgang auch danach Schluss. Nur dass das eben eine falsche Darstellung des Sachverhalts ist. Dazu später, zunächst:
Was stand weiter im Urteil?
"Es hat jedoch zu Unrecht davon abgesehen, über die steuerliche Einordnung der X-L.C. als Personen- oder als Kapitalgesellschaft zu entscheiden, obschon davon das Besteuerungsrecht der USA —nach Art. 7 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F.— oder aber Deutschlands —nach Art. 21 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F.— abhängt. Die bisherigen tatrichterlichen Feststellungen reichen nicht aus, um diese bislang unterbliebene Einordnung abschließend vornehmen zu können."
Das FG soll übersehen haben, dass es das Unternehmen zuerst als Personen- oder Kapitalgesellschaft einordnen muss. Wer denken kann, sagt sich an der Stelle: Waaas? Moment...
"[Einspruch] begründeten sie mit Schriftsatz ... vom 4. Juni 2004 damit, dass die X-L.C. hinsichtlich der auch im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. März 2004..."
Der Einspruch basierte auf der nach Sicht der Kläger falschen Einordnung ihrer Firma X-L.C. nach dem Schreiben, das das FG jetzt übersehen haben soll. Also das Schreiben auf dessen Basis das gesamte Verfahren geführt wurde.
An der Stelle fand ich es richtig spannend, weil es das FG Baden-Würtemberg ist und na ja, dass die in der Revision ein anderes Urteil sprechen würden, vor allem bei dem angeblichen Übersehen?
FG Baden-Württemberg, 14.01.2009 - 4 K 4968/08
"Unter Übertragung der Entscheidungsgründe des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 31. Juli 1991 I R 60/90 (BFHE 165, 507, Der Betrieb 1992, 355) auf den Streitfall hat der Senat im ersten Rechtsgang die Auffassung entwickelt"
Erstmal: Wenn Ihr Eure Meinung nicht geändert hättet, gäbe es diese Revision nicht.
"Die Kl sind auch im zweiten Rechtsgang weiterhin der Ansicht, mit Ausnahme des Kriteriums der Haftungsbeschränkungen verliehen sämtliche der in den Rechtstypenvergleich einzubeziehende Kriterien der X-L.C. aus deutscher Sicht einen personengesellschaftlichen Charakter. "
Das FG BW kennt offensichtlich alle Kriterien, die Argumentation des Kl dazu und diese hat sich nicht geändert.
"Der Bekl verweist auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung."
Das Finanzamt hat gegenüber dem Verfahren vor dem BFH nichts Neues.
Es gab bei diesem Verfahren nicht einmal eine Verhandlung, sondern nur ein Treffen mit dem "Berichterstatter des erkennenden Senats". Es wurde von den beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichtet.
Gründe: "Die Klage ist - auch nach Maßgabe der für den erkennenden Senat im zweiten Rechtsgang bindenden ... rechtlichen Beurteilung des BFH in dessen Urteil [das o.g.] - begründet."
Also, der Kläger bekommt in der Revision wieder Recht. Ohne Verhandlung.
Richtig ist:
Die Verwaltungsanweisung (ich kürze ab mit VA) des BMF war bereits wesentlicher Gegenstand im ersten Verfahrensgang des FG BW. Das FG BW hat als Organ der Judikative die Liste der Finanzverwaltung, Organ der Exekutive, nicht als Grundlage genommen, weil der Rechtsstaat nicht so funktioniert. Für die Revision, d.h. nur für diesen Rechtsgang in diesem Streit wurde die VA durch BFH Urteil und Finanzprozessordnung zur Grundlage. Und die Anwendung der Kriterien in dieser VA war so eindeutig, dass ein "Berichterstatter des erkennenden Senats" bei einem Treffen mit den Beteiligten alles geklärt hat und das Ergebnis bereits feststand. So dass die Beteiligten auf ein mündliches Verfahren, d.h. auf eine Gerichtsverhandlung verzichtet haben. Es war nur noch Schreibarbeit für das Gericht.
""Der Bundesfinanzhof stufte mit einem Urteil vom 20. August 2008 ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus dem März 2004 als grundlegend ein und verwarf damit ein Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg."
Falsch. --178.25.174.97 17:02, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
"Das Ministerium begründet in diesem Schreiben vom 19. März 2004 ausführlich, dass über jede einzelne LLC, unabhängig ihrer Einordnung in den USA, anhand aller tatsächlichen Sachverhalte entschieden werden muss, wie sie gegebenenfalls im Steuerrecht Deutschlands einzuordnen ist."
Das Ministerium begründet gar nichts, da es kein Gericht ist.
"dass über jede einzelne LLC, unabhängig ihrer Einordnung in den USA, anhand aller tatsächlichen Sachverhalte entschieden werden muss"
Und das braucht überhaupt nicht begründet zu werden, sondern ist Inhalt von
"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA USA)"
geschlossen 1989.
Falsch. --178.25.174.97 17:13, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
"Eine LLC kann demnach von den USA als Personengesellschaft und von Deutschland als Kapitalgesellschaft behandelt werden, von den USA als Kapitalgesellschaft und von Deutschland als Personengesellschaft oder von beiden Seiten gleich."
Deutschland kann überhaupt keine LLC behandeln, weil die LLC nicht in Deutschland firmiert.
In den USA können sich die Gesellschafter einer LLC wohl aussuchen, wie sie STEUERLICH veranlagt werden.
Deutschland kommt ohnehin nur ins Spiel, wenn eine in Deutschland ansässige, voll steuerpflichtige,... Person Gesellschafter einer LLC ist.
Für die Frage, wie Einkommen aus dieser LLC dann zu besteuern ist, ist einzuordnen was diese LLC nach deutschem Recht für eine Gesellschaft wäre: eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft.
Es geht also in Deutschland um die Einkommenssteuer von Personen und nicht um die Besteuerung einer LLC. Diese wird als US Unternehmen in den USA besteuert.
Die Einordnung als Personen- oder Kapitalgesellschaft einer LLC hängt von Kriterien ab, die vollkommen unabängig davon sind, wie diese in den USA versteuert wird. Dieser Punkt ist nicht Bestandteil der 8 zu prüfenden Punkte für die Einordnung. (Im Urteil des FG BW konnte im übrigen nur "5 bzw. 6 Merkmale" bewertet werden)
Es geht bei dem ganzen Thema eigentlich auch erstmal darum, wer berechtigt ist, Steuern einzuziehen, USA oder Deutschland.
Der nächste Satz:
"Einerseits kann beispielsweise der Gewinn der LLC eine Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer sein und andererseits nur Gewinnausschüttungen mit Quellensteuer der USA."
Es wird impliziert, dass bei Kapitalgesellschaften der Gewinn besteuert wird und bei Personengesellschaften Gewinnausschüttungen, was die Quellensteuer damit zu tun hat, weiß ich nicht.
Wie besteuert wird hängt damit zusammen, wie die Bücher geführt werden. M.W. gibt es Rechtsformen mit Wahl der Buchführung und gerade die LLC müsste eine solche sein.
Dieser implizite Zusammenhang macht m.E. den letzten Abschnitt ebenfalls
Falsch. --178.25.174.97 19:31, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
"Hinzu kommen unterschiedliche Auswirkungen zwischenstaatlicher Abkommen."
Ganz viele Abkommen zwischen ganz vielen Staaten mit ganz vielen Auswirkungen.
Oder halt das eine, was Basis für die gesamte Besteuerung von LLC ist:
DBA USA
https://datenbank.nwb.de/Dokument/95110/
Dieser gesamte Artikel kann so gelöscht werden und neu aufgebaut.
Anstatt den Sch.. den ich gerade gemacht habe zu machen, hätte ich auf jeden Fall schon mal ein Konzept fertig gehabt.
Weil anfangen, muss man damit, was in dem Artikel überhaupt drin stehen soll und zur Besteuerung würde ich, nachdem ich jetzt weiß, was das für ein Brocken ist, so gut wie gar nichts schreiben.
"Besteuerung in Deutschland erfolgt nach Einzelfallprüfung durch xy nach Kriterien siehe..."
xy wäre interessant zu wissen. An "den" müsste man sich nämlich wenden, wenn man vorhätte sich an einer LLC zu beteiligen. 1.000 Dollar an irgendwelche pfiffigen Leute, die vlt. eine coole Idee haben, die den Klimawandel verlangsamt.
Bloß keine Informatione in Wikipedia, die irgendwem praktisch weiterhelfen könnten...
Wenn es mich überkommen sollte, dann baue ich den Artikel hier um.
Dann steht das hier schon mal als Bezug warum.
Besser wäre, es würde einfach jemand anders machen, der gut mit Wikipedia umgehen kann und Google vernünftig bedienen.
In drei Stunden wäre das hier besser von so jemandem und würde reichen. --178.25.174.97 19:55, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten