Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee

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Im Alten Schloss Herrenchiemsee tagte vom 10. bis 23. August 1948 im Auftrag der Ministerpräsidenten der Länder ein Ausschuss aus Beamten, dessen Aufgabe es war, einen „Verfassungsentwurf aus[zu]arbeiten, der dem Parlamentarischen Rat als Unterlage dienen“ könne. Ein bestimmter offizieller Name ist nicht auszumachen, da der Ausschuss zum einen als „Sachverständigen-Ausschuß für Verfassungsfragen“ vorgesehen war, er sich aber teilweise auch als „Verfassungsausschuß der Ministerpräsidenten-Konferenz der westdeutschen Besatzungszonen“ und als „Verfassungskonvent“ bezeichnete und schließlich vom Parlamentarischen Rat auch als „Herrenchiemseer Konvent“ bezeichnet wurde[1]. Die Arbeit des Konvents bildete das Fundament für das Grundgesetz.

Siehe auch

Literatur

  • Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.): Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, Bd. II: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, Boppard am Rhein 1981. ISBN 3-7646-1671-7

Quellen

  1. Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.): Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, Bd. I: Vorgeschichte, Boppard am Rhein 1981, S. 328, Fußnote 47.