Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
Im Alten Schloss Herrenchiemsee tagte vom 10. bis 23. August 1948 im Auftrag der Ministerpräsidenten der Länder ein Ausschuss aus Beamten, dessen Aufgabe es war, einen „Verfassungsentwurf aus[zu]arbeiten, der dem Parlamentarischen Rat als Unterlage dienen“ könne. Ein bestimmter offizieller Name ist nicht auszumachen, da der Ausschuss zum einen als „Sachverständigen-Ausschuß für Verfassungsfragen“ vorgesehen war, er sich aber teilweise auch als „Verfassungsausschuß der Ministerpräsidenten-Konferenz der westdeutschen Besatzungszonen“ und als „Verfassungskonvent“ bezeichnete und schließlich vom Parlamentarischen Rat auch als „Herrenchiemseer Konvent“ bezeichnet wurde[1]. Die Arbeit des Konvents bildete das Fundament für das Grundgesetz.
Siehe auch
- Liste der Teilnehmer des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee
- Frankfurter Dokumente
- Koblenzer Beschlüsse, Rittersturz-Konferenz
Literatur
- Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.): Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, Bd. II: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, Boppard am Rhein 1981. ISBN 3-7646-1671-7
Quellen
- ↑ Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.): Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, Bd. I: Vorgeschichte, Boppard am Rhein 1981, S. 328, Fußnote 47.