ebendas. 767). Weitere bleibende Erwerbungen waren: Grünmettstetten, Ihlingen und die zweite Hälfte von Salzstetten; einzelne Güter kamen noch durch Kauf und sonst hinzu. Sämtliche Spitalflecken waren dem Spital nur mit der niederen Gerichtsbarkeit zuständig, die territoriale, hohe und malefizische Obrigkeit hingegen, so wie das Zollregale gehörten dem Erzhaus Österreich. Sie waren nach Ehingen kollectabel; nur von der andern Hälfte von Salzstetten mußten die Steuern an die Ritterschaft Kantons Neckar abgeliefert werden (Gärth).
Alte hiesige Familien waren die Dankolfe, die Böcklin, die Richter, die Guten, die Maier, die Sigfriede, die Hälle, die Imhof, die Schurer, die Laimeli, die Gerber von Hornau von Kaiser Ferdinand II. geadelt (Schmid Gr. v. Hohenb. 458–61).
In der älteren württembergischen Geschichte macht sich Horb dadurch bemerklich, daß unter der Autorität Kaiser Maximilians am 10. Juni 1498 der wichtige, nach der Stadt genannte Vertrag abgeschlossen wurde, wonach Herzog Eberhard II. die Regierung niederlegte und seinem Neffen Herzog Ulrich überließ.
Von Brandunglück wurde Horb heimgesucht im Jahr 1556 und den 17. Jan. 1725; es brannte jedesmal fast völlig ab, im letztern Jahr sanken 200 Gebäude in Asche.
Am 15. Mai 1578 war ein Wolkenbruch und eine Überschwemmung des Neckars, wobei mehrere Menschen und Vieh ertranken. Die Obrigkeit sowohl als der Pöbel schrieb dies den Hexen zu. Den 7. Juni wurden dann wirklich neun alte, der Hexerei beschuldigte Weiber auf Scheiterhaufen verbrannt. Im Juni 1583 erlitten 13, am 30. Mai 1589 fünf Weiber dasselbe Schicksal.
An Württemberg gelangte Horb durch den Preßburger Frieden von 1805. Die obengenannte bischöflich constanzische Schaffnerei, welche 1803 an Baden gekommen war, wurde im Staatsvertrag vom 16. April 1807 an Württemberg ausgetauscht.
Auf der Hochebene, über den rechten Thalgehängen des Neckars, liegt 5/4 Stunden östlich von der Oberamtsstadt, hoch und frei, der freundliche, reinlich gehaltene Ort, der zu den gut aussehenden Orten des Bezirks gerechnet werden darf. An der nördlichen Ortsseite steht frei die in den Jahren 1844–45 in einem ansprechenden, modernen
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_122.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)