Der Freistaat Sachsen-Meiningen entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.

Freistaat Sachsen-Meiningen
Wappen Flagge
Wappen fehlt Flagge des Freistaates Sachsen-Meiningen
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden aus Herzogtum Sachsen-Meiningen
Aufgegangen in Land Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
Landeshauptstadt Meiningen
Regierungsform Republik
Bestehen 1918–1920
Fläche 2468 km²[1]
Einwohner 274.579 Einwohner[1]
Bevölkerungsdichte 111 Ew./km²
Religionen 97,4 % Ev.
1,9 % Röm.-Kath.
0,7 % Sonstige[1]
Reichsrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen SM
Verwaltung 4 Kreise
Karte
Karte des Freistaates Sachsen-Meiningen

Geschichte

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Nach Aufforderung durch den Meininger Arbeiter- und Soldatenrat erklärte der Meininger Herzog Bernhard III. am 10. November 1918 seinen Thronverzicht. Sein Halbbruder und Thronfolger Ernst Bernhard Viktor Prinz von Sachsen-Meiningen beurkundete dies am 12. November. Für den gleichen Tag berief der Präsident des Landtages Eduard Fritze den 1909 zuletzt gewählten Meininger Landtag ein. Dieser bestellte eine Landesregierung, auch Staatsministerium oder Gesamtstaatsrat genannt. Vorsitzender und Erster Staatsrat wurde der Geheime Staatsrat Ludwig von Türcke, beamtete Staatsräte waren außerdem Karl Marr und Ottomar Benz. Aus den Reihen der Abgeordneten wurden Arthur Hofmann (SPD), Karl Knauer (SPD), Heinrich Eckardt (SPD) und Adalbert Enders (DDP) zu ehrenamtlichen Staatsräten gewählt. Noch am 30. Dezember 1918 wurde mit dem Herzog Bernhard III. ein Abfindungsvertrag über dessen Besitz- und Vermögensverhältnisse geschlossen.[2] Unter anderem gingen 45.211 Hektar Wald, 931 ha geschlossene Güter und die Schieferbrüche in Lehesten in das Eigentum des Staates über. Als Abfindung wurden 11 Millionen Mark vereinbart. Dieser Betrag wurde allerdings nicht ausgezahlt, sondern der Herzog bekam 4,5 % Zinsen als monatliche Rente ausbezahlt.

Am 9. März 1919 fand die Wahl für einen neuen Landtag statt. Bei dieser erhielt die SPD eine absolute Mehrheit der Wählerstimmen. Trotzdem wurde die Regierung von 1919 ohne personelle Veränderungen am 9. April im Amt bestätigt.

Bezüglich des Zusammenschlusses mit den anderen Thüringischen Staaten zum neuen Land Thüringen verhielt sich das Land abwartend. Die Regierungskoalition wollte nur einem Großthüringen mit den preußischen Gebietsteilen beitreten während die Bauernvereinigung einen Anschluss an Preußen bevorzugte. Aufgrund der traditionell starken Bindungen zu Franken gab es außerdem in einigen Landesteilen Bestrebungen für einen Anschluss an Bayern. Im Gegensatz zum Freistaat Coburg erfolgte aber schließlich am 12. Dezember 1919, nach der Absage Preußens, mit deutlicher Mehrheit eine Zustimmung im Parlament für den Beitritt zum thüringischen Gemeinschaftsvertrag. Allerdings bestand die Regierung in einer Denkschrift auf einer Reihe von Vorbehalten und Sonderwünschen, welche vom Staatsrat Thüringens akzeptiert wurden. Insbesondere wollte man nicht, dass die Schulden der anderen Staaten Gemeinschaftsschulden des neuen Landes wurden und forderte das Zusammenbleiben aller meiningschen Landesteile. Die Sonneberger Landtagsabgeordneten – sie stellten mit dem Sozialdemokraten Peter Eduard Wehder den Landtagspräsidenten – konnten für den Kreis Sonneberg, das sogenannte Meininger Oberland, einige Forderungen durchsetzen. Dazu gehörte neben einer Bestandsgarantie für den Landkreis auch der Sitz der Industrie- und Handelskammer.[3] Außerdem sollte das 1916 geschlossene amerikanische Konsulat in Sonneberg wiederbelebt werden.

Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Sachsen-Meiningen formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Aber noch im Herbst kam in einigen Gebieten Sachsen-Meiningens die letztendlich erfolglose Bestrebung „Los von Thüringen“ auf. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920[4] wandelte schließlich den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung Gebiet Sachsen-Meiningen mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde. Der Landtag wandelte sich ohne Neuwahlen in die Gebietsvertretung.

Wahl zum ersten Landtag

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Das Landtagsgebäude in Meiningen
 
Mitglieder des Meininger Landtags 1920
  • Wahltermin: 9. März 1919
  • Sitze im Landtag: 24
Partei Ergebnis Sitze
Meininger Bauernverein 18,28 % 5
DDP 15,44 % 3
DNVP 6,44 % 1
SPD 52,20 % 13
USPD 7,64 % 2

[5]

Literatur

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  • Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1 (Kultur und Geschichte Thüringens 16 = 19).
  • Norbert Moczarski: Der letzte Landtag von Sachsen-Meiningen und die ihm nachfolgende Gebietsvertretung in den Jahren 1919–1923. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).

Einzelnachweise

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  1. a b c gonschior.de: Der Volksstaat Sachsen-Meiningen Überblick
  2. Susan Richter: Thronverzicht: die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter bis in die Neuzeit. Böhlau, 2010, ISBN 978-3-412-20535-5, S. 169 (online).
  3. Thomas Schwämmlein: Als Sonneberg thüringisch tickte. In: Freies Wort. 7. Februar 2013
  4. „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920
  5. gonschior.de: Übersicht über die Wahlen in Sachsen-Meiningen 1919–1920