Unteroffizieranwärter

Soldat, der auf die Laufbahn der Unteroffiziere vorbereitet wird

Unteroffizieranwärter (dt. militärfachsprachlich), in der deutschen Standardsprache[1] zumeist und im Schweizer Hochdeutsch amtlich mit Fugen-s Unteroffiziersanwärter, ist ein Anwärter auf einen für Unteroffiziere vorgesehenen Dienstgrad.

Schreibweise

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Wie häufig im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr (wie überhaupt häufig im Amtsdeutsch) wird der Fugenlaut („Genitiv-s“ oder „Fugen-s“) formal nicht verwendet.[2][3] In der Schweizer Armee lautet die amtliche Schreibweise dagegen „Unteroffiziersanwärter“ (mit „Genitiv-s“). In der zivilen Umgangssprache im gesamten deutschen Sprachraum, ist die Nutzung des Fugen-s mittlerweile ebenso üblich wie dessen Nichtgebrauch.[A 1] Laut Duden sind beide Formen zulässig.[1]

Bundeswehr

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Definition

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Unteroffizieranwärter der Bundeswehr sind Soldaten, die einen in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten definierten Dienstgrad der Mannschaften führen[4] und gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 einer der Laufbahnen der Fachunteroffiziere angehören.[2][5][3][A 2] Entsprechende Marineuniformträger werden gewöhnlich als Maatanwärter[6][7] bezeichnet.[A 3] Reservisten in den entsprechenden Dienstgraden und Laufbahnen der Reserve werden als Reserveunteroffizier-Anwärter bezeichnet;[2][3] entsprechende Marineuniformträger häufig als Reservemaat-Anwärter.[A 3]

Je nach Kontext umfasst die Bezeichnung Unteroffizieranwärter auch entsprechende Marineuniformträger und Reservisten; entsprechend umfasst die Bezeichnung Maatanwärter häufig auch die Reserve-Maatanwärter.

Es handelt sich um eine laufbahnrechtliche Einstufung der Soldaten. Hinsichtlich Besoldung, Befehlsgewalt im Sinne der Vorgesetztenverordnung, der zulässigen und üblichen Dienststellungen usw. sind Unteroffizieranwärter den entsprechenden Mannschaftsdienstgraden (der entsprechenden Wehrdienstverhältnisse) gleichgestellt.

Ausbildung und Dienstgradabfolge

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Unteroffizieranwärter müssen vor Ernennung in einen der Dienstgrade der Unteroffiziere ohne Portepee eine Unteroffizierprüfung ablegen, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Fachunteroffizierprüfung). Die mehrmonatige militärfachliche Ausbildung muss in Form von Lehrgängen durchgeführt werden. Der militärfachliche Teil der Fachunteroffizierprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden.[2][3]

Während ihrer Ausbildung durchlaufen die Unteroffizieranwärter nacheinander die Mannschaftsdienstgrade in den für alle Mannschaften üblichen Fristen und regelmäßig in der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen Dienstgradreihenfolge niedrigster Dienstgrad-Gefreiter-Obergefreiter.[A 4] Die Beförderung zum Unteroffizier oder Maat erfolgt dann in der Regel nach der Fachunteroffizierprüfung und einer Dienstzeit von zwölf Monaten.[A 5][2][3]

Ausbildung im Heer

Die Ausbildung der Unteroffizier- und Feldwebelanwärter wird nach Vorbild der zentralisierten Ausbildung der Offizieranwärter seit Januar 2014[8] in drei Feldwebelanwärter-/Unteroffizieranwärterbataillonen durchgeführt:

Im Vordergrund steht dort das Erlernen grundlegender militärischer Fertigkeiten und die truppengattungsunabhängige Ausbildung zum Vorgesetzten, Gruppenführer und Ausbilder. Daneben findet meist in der künftigen Stammeinheit der Unteroffizieranwärter, teils auch in weiteren Lehrgängen in Ausbildungseinheiten oder Truppenschulen, die truppengattungsspezifische Fachausbildung statt, wie sie auch andere Mannschaften erhalten, um einen Dienstposten der Truppengattung (vgl. Dienststellungen für Mannschaften) ausfüllen zu können.

Dienstgradbezeichnungen und Zusätze

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Unteroffizieranwärter tragen die gewöhnlichen Mannschaftsdienstgrade. Im Schriftverkehr führen sie hinter ihrer Dienstgradbezeichnung die Zusätze „(Unteroffizieranwärterin)“, „(Unteroffizieranwärter)“ oder kurz „(UA)“ bzw. „(Reserveunteroffizier-Anwärterin)“, „(Reserveunteroffizier-Anwärter)“ oder kurz „(RUA)“.[2][3] Entsprechend sind für Marineuniformträger folgende Zusätze üblich: „(Maatanwärterin)“, „(Maatanwärter)“ oder kurz „(MA)“[9] bzw. „(Reservemaat-Anwärterin)“, „(Reservemaat-Anwärter)“ oder kurz „(RMA)“.[A 3]

Abweichend von den Bestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung werden bei den Kurzbezeichnungen in der Praxis die Klammern häufig weggelassen.

Dienstgradabzeichen

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Unteroffizieranwärter tragen im Grunde dieselben Dienstgradabzeichen wie alle anderen Mannschaften. Ein waagerechter Balken auf allen Schulterklappen, Aufschiebeschlaufen und bei allen Ärmelabzeichen in derselben Farbe und Ausführung wie die Dienstgradabzeichen kennzeichnet ihre Laufbahnzugehörigkeit. Soldaten im niedrigsten Dienstgrad tragen entsprechende Querbalken gegebenenfalls auf sonst leeren Schulterklappen, Aufschiebeschlaufen oder Ärmeln.[10]

Unteroffizieranwärter mit bestandenem Lehrgang (UA mbL) tragen auf allen Schulterklappen und Aufschiebeschlaufen für Luftwaffen- und Heeresuniformträger Schlaufen aus 8 mm breiter hellaltgoldener Metallgespinsttresse. Die Schlaufe entspricht in Farbe und Form der Tresse zur Umrandung der Schulterklappen des Dienstanzugs der Unteroffiziere in Luftwaffen- und Heeresuniform.[10]

Schweizer Armee

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In der Schweizer Armee ist der Unteroffiziersanwärter ein Laufbahnabschnitt für Grade der Mannschaften. In der Regel können Obergefreite (Abkürzung: Obgfr; französisch: appointé-chef, italienisch: appuntato capo) als Gruppenführerstellvertreter oder Unteroffiziersanwärter während des Praktikums eingesetzt werden.

Anmerkungen

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  1. Vgl. dazu (Unteroffizieranwärter)-(Unteroffiziersanwärter). In: Google books Ngram Viewer. Google, abgerufen am 14. November 2014 (englisch, Die geringste Verbreitung des Fugen-s ergibt sich in deutschsprachigen Büchern seit 1900 demnach um 1957. Seit etwa der 1980er Jahre ist die Nichtnutzung des Fugen-s im Wort Unteroffizier(s)anwärter in etwa ebenso häufig wie dessen Nutzung.).
  2. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (HTML [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). HTML (Memento des Originals vom 7. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de)
  3. a b c Die Bezeichnungen Maatanwärter und Reserve-Maatanwärter werden in der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) nicht explizit genannt, haben ihre Grundlage jedoch in § 1 Satz 2 SLV, wonach für die Marine entsprechende Zusätze zu den in der SLV genannten Dienstgradzusätzen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger mitumfasst sind.
  4. Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung muss der Dienstgrad Obergefreiter nicht durchlaufen werden. In der Praxis wird er jedoch meist auch von Unteroffizieranwärtern bekleidet. Die Dienstgrade Hauptgefreiter, Stabsgefreiter und Oberstabsgefreiter können ebenfalls von Unteroffizieranwärtern geführt werden. In der Praxis ist dies jedoch eher die Ausnahme. Meist handelt es sich dabei um Soldaten, die erst später aus einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Mannschaften in eine der Laufbahnen der Fachunteroffiziere gewechselt sind.
  5. An die Dienstzeit für Reserve-Unteroffizieranwärter werden geringere Voraussetzungen gestellt. Sie sind aber soweit aktiven Soldaten gleichgestellt, als dass Beförderungen erst nach Ablauf einer Zeit zulässig sind, die als Soldaten auf Zeit als Mindestdienstzeit vorausgesetzt wird.

Einzelnachweise

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  1. a b vgl. Unteroffizieranwärter, der. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, 2013, abgerufen am 9. November 2014. und Unteroffiziersanwärter, der. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, 2013, abgerufen am 9. November 2014.
  2. a b c d e f Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (HTML [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). HTML (Memento des Originals vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  3. a b c d e f Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  4. vgl. Art. 1, Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist). [[Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten]] (Memento des Originals vom 11. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  5. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  6. Sascha Lawrenz, Stephan Nakszynski: Dienstgrade in der Bundeswehr. Bundesministerium der Verteidigung, Leiter des Presse- und Informationsstabes, 3. Dezember 2013, abgerufen am 16. März 2014.
  7. vgl. beispielsweise Dienstgrade der Marine. Bundesministerium der Verteidigung, Presse- und Informationsstab des Bundesministeriums der Verteidigung – Leiter des Presse- und Informationsstabes, abgerufen am 25. März 2014 (Unterseiten beachten).
  8. Das Einrücken hat begonnen. In: Kyffhäuser Nachrichten. Peter-Stefan Greiner, 2. Januar 2014, abgerufen am 11. Dezember 2014.
  9. Presse- und Informationszentrum Streitkräftebasis: Abkürzungen für Dienstgrade. Bundesministerium der Verteidigung, der Leiter des Presse- und Informationsstabes, 25. November 2013, abgerufen am 26. März 2014.
  10. a b Zentralrichtline A1-2630/0-9804 – Anzugordnung der Bundeswehr. (PDF) In: reservisten.bundeswehr.de. SKA KompZResAngelBw, 7. September 2018, abgerufen am 14. Januar 2019.