Bundesagentur für Arbeit

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Bundesagentur für Arbeit
— BA —

Logo der Bundesagentur für Arbeit
Staatliche Ebene Bund
Stellung Selbstverwaltete Bundesoberbehörde[1]
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung[2]
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Rechtsaufsicht)
Gründung 16. Juli 1927 als Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, am 10. März 1952 als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung neu errichtet
Hauptsitz Nürnberg, Bayern Bayern
Behördenleitung Andrea Nahles (Vorstandsvorsitzende)
Bedienstete 113.000 Beschäftigte (2023)
Haushaltsvolumen 42,6 Mrd. EUR (2023)[3]
Netzauftritt arbeitsagentur.de
Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses

Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA aber auch AA[4] oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für ArbeitBA ; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg (§ 367 Abs. 4 SGB III) erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (z. B. Kindergeld) und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.

Die Bundesagentur für Arbeit ist mit etwa 113.000[5] (Stand 2023) Beschäftigten (davon arbeiten 42.900 in den gemeinsamen Einrichtungen – den Jobcentern – und 5.200 in der Familienkasse) eine der größten Behörden in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ein eigenständiger Tarifvertrag.

Ihr Saldo beträgt 2023 voraussichtlich 1,7 Milliarden Euro.[6] Dabei wird für das Jahr 2023 erstmals wieder mit einem leichten Überschuss gerechnet.

Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als Regionaldirektionen bezeichnet, auf lokaler Ebene als Agenturen für Arbeit.

Aufgaben und Zuständigkeiten

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Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:

  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsmarktberatung
  • Berufsberatung (für Jugendliche und Erwachsene) in Berufsinformationszentren: Beraten lassen können sich Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Absolventen von Hochschulen, außerdem alle, die erstmals eine Berufsausbildung anstreben oder sich beruflich neu orientieren wollen[7]. Im Jahr 2020 führte die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine „Berufsberatung im Erwerbsleben“ ein. Die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) soll die Antwort der BA auf den Strukturwandel und die veränderten Rahmenbedingungen am Arbeits- und Bildungsmarkt sein. Die BBiE solle die berufliche Orientierung und Beratung von Erwerbspersonen intensivieren. Ziel der Beratung sei es, Erwerbspersonen über ihre gesamte Bildungs- und Erwerbsbiographie mit beruflicher Beratung und Orientierung zu begleiten und bei einer eigenständigen, tragfähigen Berufswegplanung und -entscheidung zu unterstützen[8].
  • Arbeitsmarktbeobachtung (z. B. Herausgabe des monatlichen Stellenindex BA-X)
  • Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • BERUFENET ist ein Informationsportal der BA rund um das Thema Berufe in Deutschland. Darin finden sich ausführliche Informationen zu allen anerkannten Ausbildungsberufen und deren Fachrichtungen sowie zu schulischen Ausbildungen, Studienfächern sowie Fort- bzw. Weiterbildungen (Aufstiegsfortbildungen). Das Netzwerk der Berufe zeigt aktuelle Anforderungen, Voraussetzungen, Chancen der Existenzgründung sowie zahlreiche berufliche Alternativen auf.[9] Anerkannte Abschlüsse und Tätigkeiten lassen sich in einem Verzeichnis der Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit finden.[10] Diese im BERUFENET-Verzeichnis eingetragenen Tätigkeiten bzw. Berufsbilder sind in der Regel durch die BA förderungsfähig.[11]

Auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit haben auch Personen Anspruch, die keine Leistungen aus Alg-I oder Alg-II beziehen. Diese sogenannten Nichtleistungsempfänger werden von der BA in drei Gruppen zugeordnet:[12]

  1. Arbeitslose Nichtleistungsempfänger erfüllen bezüglich ihrer derzeitigen Wochenstundenzahl, aktiven Arbeitssuche usw. dieselben Voraussetzungen wie Arbeitslose mit Leistungsanspruch.
  2. Arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger suchen eine (neue) Arbeitsstelle, sind aber nicht arbeitslos gemeldet.
  3. Ratsuchende Nichtleistungsempfänger nehmen keine Vermittlung in Anspruch.

Je nach Status ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Der DGB hob 2014 hervor, dass Nichtleistungsempfänger im Vergleich zu Leistungsempfängern oft nachrangig gefördert werden.[12]

Zahlung von Entgeltersatzleistungen

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Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

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Förderung der Berufsausbildung

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Sonstige Aufgaben

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Ferner tritt die Bundesagentur für Arbeit im Ausland als Partner in der internationalen Arbeitsvermittlung und -verwaltung auf.

Logo der Jobcenter

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft) sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger erfolgen. Sowohl die gemeinsamen Einrichtungen, als auch die sogenannten „zugelassenen Kommunalen Träger“ (Kommunalbehörden, die das SGB II ohne die BA umsetzen) tragen dabei den Namen Jobcenter.[15]

Innere Struktur

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Die Bundesagentur gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Die Bundesagentur kann besondere Dienststellen errichten (§ 367 Abs. 2 SGB III).

Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Bis zum 31. Dezember 2003 lautete ihre Bezeichnung „Hauptstelle“. Dienststellenleiter der Zentrale ist der Vorstandsvorsitzende (VV) der BA. Die Zentrale gliedert sich in acht sogenannte Geschäftsbereiche:

  • Arbeitsmarkt (AM)
  • Familienleistungen (FL)
  • Förder- und Geldleistungen (FGL)
  • Internationales (INT)
  • Controlling und Finanzen (CF)
  • Personal/Organisationsentwicklung (POE)
  • Informationstechnologie und Digitale Prozesse (ITDP)
  • Qualitätssicherung, Umsetzung, Beratung (QUB)

Über die Arbeit in der Zentrale wacht der Verwaltungsrat der BA.

Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit.[16] Er besteht drittelparitätisch aus je sieben ehrenamtlichen[17] Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften.[18] Seine Hauptaufgaben sind:[19]

  • die Überwachung der Arbeit des hauptamtlichen Vorstands,[20]
  • die Beratung des Vorstands in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes auf der Grundlage von Auskünften und Berichten des Vorstands, Berichten der Internen Revision, Prüfungsergebnissen der Prüfungsämter und des Bundesrechnungshofs sowie Feststellungen Sachverständiger[21],
  • die Feststellung des jährlich vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes der BA, entscheidet über die Grundsätze zur Verteilung der Mittel und genehmigt über- und außerplanmäßige Ausgaben,
  • die Genehmigung des jährlichen Geschäftsberichts, den der Vorstand dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorlegt,
  • schlägt der Bundesregierung die Ernennung und die Entlassung der/des Vorstandsvorsitzenden und der übrigen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit vor.

Zusätzliche Aufgaben sind:

  • das Einholen von Stellungnahmen des Vorstands zu Prüfberichten und Beschwerden,
  • die Feststellung, dass ein Mitglied des Verwaltungsrats seine Amtspflicht grob verletzt hat,
  • die Herausgabe von Empfehlungen zu den Aufgaben und der Aufgabenerledigung der Verwaltungsausschüsse.

Der Verwaltungsrat erlässt die Anordnungen nach dem SGB III und kann vom Vorstand die Vorlage von Anordnungsentwürfen verlangen.

Organisation der Selbstverwaltung
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Die Selbstverwaltungsorgane wählen aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils für ein Jahr Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, die unterschiedlichen Gruppen angehören müssen. Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane beträgt sechs Jahre (§ 375 I Amtsdauer SGB III).

Die Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane setzen die Tagesordnung fest und leiten die Sitzungen. Sie vertreten die Selbstverwaltungsorgane nach außen.

Die Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane sind nicht öffentlich. Ihre Mitglieder dürfen Dritten ihr eigenes Abstimmungsverhalten und – soweit die Gruppe dies erklärt hat – das Abstimmungsverhalten ihrer Gruppe bekannt geben. Wird die Vertraulichkeit beschlossen, sind alle Beteiligten zum Stillschweigen verpflichtet.

Beschlüsse über die Ernennung oder Entlassung von Vorstandsmitgliedern bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Verwaltungsrats.

Vorsitzende des Verwaltungsrates: Anja Piel[22]

Stellvertretende Vorsitzende: Christina Ramb[23][24]

Der Verwaltungsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Jede Gruppe kann bis zu fünf stellvertretende Mitglieder benennen. Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften können die Mitglieder des Verwaltungsrates, die auf Vorschlag der Bundesregierung, und die Mitglieder des Verwaltungsrates, die auf Vorschlag des Bundesrates in den Verwaltungsrat berufen worden sind, jeweils zwei stellvertretende Mitglieder und das Mitglied, das auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände in den Verwaltungsrat berufen worden ist, ein stellvertretendes Mitglied benennen (§ 373 VI Verwaltungsrat SGB III).

Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie dürfen in der Übernahme oder Ausübung des Ehrenamtes nicht behindert oder wegen der Übernahme oder Ausübung eines solchen Amtes nicht benachteiligt werden (§ 371 VI SGB III). Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane unterliegen nicht den Weisungen der sie entsendenden Stellen (Art. 2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit vom 20. Februar 2024 (BAnz AT 20.02.2024 B8)).

Regionaldirektionen

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Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen in Hannover

Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus. Die Regionaldirektionen tragen Verantwortung für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Zur Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie mit den Landesregierungen zusammen (§ 367 Abs. 3 SGB III). Die zehn Regionaldirektionen decken das Bundesgebiet wie folgt ab:

  • Regionaldirektion Baden-Württemberg (in Stuttgart)
  • Regionaldirektion Bayern (in Nürnberg)
  • Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (in Berlin)
  • Regionaldirektion Hessen (in Frankfurt am Main)
  • Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (in Hannover)
  • Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen (in Düsseldorf)
  • Regionaldirektion Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern; in Kiel)
  • Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland (in Saarbrücken)
  • Regionaldirektion Sachsen (in Chemnitz)
  • Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle (Saale))

Die Regionaldirektionen können mit Zustimmung der Zentrale durch Verwaltungsvereinbarung die Durchführung befristeter Arbeitsmarktprogramme der Länder übernehmen (§ 367 Abs. 4 SGB III).

Agenturen für Arbeit

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Agentur für Arbeit in Dortmund

Die 150 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit ca. 600 Geschäftsstellen und 300 Jobcentern die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um. Um der besonderen Aufgabe der Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, ist in allen Arbeitsagenturen ein sogenanntes Berufsinformationszentrum (BiZ) mit Informationen zur Berufs- und Studienwahl, Stellen- und Ausbildungsplatzsuche sowie zum Thema Weiterbildung eingerichtet.[25][26]

Verwaltungsausschuss
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Bei jeder Agentur für Arbeit besteht ein Verwaltungsausschuss: Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 374 Verwaltungsausschüsse SGB III). Vor Ort werden Arbeitsmarktprogramm und Planungen mit der Agenturleitung abgestimmt. So können arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung der Region vereinbart und wertvolle Beiträge zur Gestaltung der Arbeitsmärkte vor Ort geleistet werden. Ist der Verwaltungsausschuss der Auffassung, dass die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt hat, kann er die Angelegenheit dem Verwaltungsrat vortragen. Die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse setzt der Verwaltungsrat fest; die Mitgliederzahl darf höchstens 15 betragen.Der Verwaltungsausschuss ist wie der Verwaltungsrat je zu einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Gruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften besetzt. Je Gruppe werden vier Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder durch den Verwaltungsrat der BA berufen.

Besondere Dienststellen

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Daneben werden einige Aufgaben durch sogenannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:

Mitglieder der obersten Leitung

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Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt und nicht in Sozialwahlen bestimmt. Darin unterscheidet sie sich von den anderen Sozialversicherungsträgern in Deutschland.[27]

Präsidenten 1952 bis 2002

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50 Jahre Bundesanstalt für Arbeit, Deutsche Briefmarke 2002

An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit (1951–1969 Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:

Bekannte Vizepräsidenten:

Vorstände ab 2002

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Nach den Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit keinen Beamtenstatus mehr innehaben, sondern als Manager gelten und deswegen auch deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten beziehen. Die im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht genannten Bezüge des gesamten Vorstandes lagen zuletzt (2020) bei 809.000 Euro.[28]

Die Mitglieder des Vorstands werden für jeweils fünf Jahre auf Vorschlag des Verwaltungsrats von der Bundesregierung benannt und vom Bundespräsidenten ernannt (§ 382 SGB III).

Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:

2002–2004
2004–2006
2006–2012
April 2012–2014
Juni 2014–2015
Oktober 2015–März 2017

Der Verwaltungsrat der BA entschied sich am 3. Juli 2015 in einer außerordentlichen Sitzung in geheimer Wahl für Senator Detlef Scheele als Vorstand Arbeitsmarkt der BA. Diese Wahl bedurfte der Zustimmung durch die Bundesregierung. Er folgte zum 15. Oktober 2015 auf Heinrich Alt, der zum 30. Juni 2015 in den Ruhestand ging.[30]

April 2017–Februar 2019

Am 7. Oktober 2016 beschloss der Verwaltungsrat der Bundesagentur, Detlef Scheele als Nachfolger für Frank-Jürgen Weise im Amt des Vorsitzenden des Vorstands vorzuschlagen.[31] Nach der Zustimmung der Bundesregierung[32] trat er das Amt am 1. April 2017 an. Frank-Jürgen Weise trat wegen Erreichens der Altersgrenze Ende März 2017 ab.[33] Als neues Vorstandsmitglied rückte Valerie Holsboer in den Vorstand der Bundesagentur auf.[34]

März 2019–September 2019
September 2019-April 2022
Mai 2022-Juli 2022
August 2022-September 2022
Oktober 2022-Januar 2024
  • Vorstandsvorsitzende (VV): Andrea Nahles
  • Vorstand Ressourcen (VRS): Katrin Krömer
  • Vorstand Regionen (VR): Daniel Terzenbach
  • Vorstand Leistungen und Internationales (VLI): Vanessa Ahuja
  • Generalbevollmächtigter / Geschäftsführer Informationstechnologie und digitale Prozesse (ITDP): Markus Schmitz
Seit Februar 2024
  • Vorstandsvorsitzende (VV): Andrea Nahles
  • Vorstand Ressourcen (VRS): Katrin Krömer
  • Vorstand Regionen (VR): Daniel Terzenbach
  • Vorstand Leistungen und Internationales (VLI): Vanessa Ahuja
  • Generalbevollmächtigter / Geschäftsführer Informationstechnologie und digitale Prozesse (ITDP): Stefan Latuski[38]

Finanziert wird die BA vor allem durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung. Aus den Beiträgen werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen. Bis 2012 erhielt die BA abweichend davon jährlich einen Betrag aus den Umsatzsteuereinnahmen des Bundes, zuletzt im Jahr 2012 in Höhe von 7,238 Milliarden Euro. Diese Finanzierungsbeteiligung war zum 1. Januar 2007 im Zuge der Beitragssenkung von 6,5 auf 4,5 Prozent eingeführt worden (§ 363 Abs. 1 SGB III a. F.), wurde aber durch Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013 zum 1. Januar 2013 wieder aufgehoben.[39]

Während die Bundesagentur 2010 noch einen Verlust in Höhe von 8,14 Mrd. Euro auswies,[40] erzielte sie im Haushaltsjahr 2011 einen leichten Überschuss von 39,91 Mio. Euro.[41] Für das Jahr 2012 erwartete die Arbeitsagentur einen Überschuss von 2,1 Mrd. Euro.[42] Für das Jahr 2013 erwartete die BA einen Überschuss von 60 Millionen Euro.[43] Für das Jahr 2014 betrug der Überschuss 978,4 Millionen Euro.[44]

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und erstattet aufgrund des § 363 SGB III der BA jene Kosten, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld II) entstehen.

Nach § 364 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Haushaltsentwicklung

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Jahr Haushalt[45]
in Mrd. EUR
Beitragssatz
in Prozent
2005/2006 43,70 6,5
2007 43,70 4,2
2008 43,26 3,3
2009 45,60 3,0
2010 54,08 2,8
2011 42,00 3,0
2012 47,80 3,0
2013 52,60 3,0

Reform der Arbeitsverwaltung

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Interne Reformprojekte

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Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.

  • Interne strukturelle Reformen:
    • Bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand), das Projekt „Arbeitsamt 2000“ wurde in der Einführungsphase als nicht praxisgerecht abgebrochen
    • Einführung des „Arbeitgeber-Service“ und damit Trennung der Kundenbetreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
    • Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
    • Steigerung der Effizienz durch:
      • Abflachen der internen Hierarchien
      • Teamorientierte Organisation
      • Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
      • Ausgliederung/Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes in das „BA-Service-Haus
      • Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
      • Modernisierung der IT-Infrastruktur durch Ausgliederung der IT aus dem Zentralamt und der Hauptstelle als „BA-IT-Systemhaus
    • Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
    • Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“ (VAM)
      • Vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer[46]
      • Bessere Integration privater Stellenbörsen.
    • Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.
    • Einführung der telefonisch erreichbaren „Service Center“ (Call-Center), um es Vermittlungsfachkräften zu ermöglichen, sich mit terminiertem Zugang besser auf die Kundenbetreuung zu konzentrieren.
    • Einführung der SAP Business Suite (Vollanbindung ab 1. Januar 2011)
    • Einführung der elektronischen Akte (eAkte)

Reform der BA durch Gesetz

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Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor. Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte das soziale Sicherungssystem entlastet werden. Da private Arbeitsvermittler ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, konnte auf diese Art eine zusätzliche Hilfe am Arbeitsmarkt etabliert werden. Die Vergütung der privaten Arbeitsvermittler wird unter bestimmten Voraussetzungen von der BA durch Vermittlungsgutscheine übernommen.

Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

  • Inhalte des Hartz-III-Gesetzes, die die Struktur der BA betreffen:
    • Umbenennung der BA in „Bundesagentur für Arbeit“
    • Umbenennung der Dienststellen in „Zentrale“, „Regionaldirektionen“ und „Agenturen für Arbeit“
    • Selbstverwaltung:
      • Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
      • Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
      • Die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung[47] einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
  • Haushalt der BA:
    • Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
    • Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zugute.
    • Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
  • Kontraktmanagement:
    • Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch eines nach der Prinzipal-Agent-Theorie.
    • Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
    • Dasselbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
  • Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
  • Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.

Des Weiteren enthält das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

Kritik an der Bundesagentur für Arbeit

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Bereits nach der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des Vorstandsvorsitzenden, Florian Gerster, erhoben einige FDP-Politiker wie z. B. Guido Westerwelle, Dirk Niebel die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob eine zentrale (wie die Bundesagentur für Arbeit) oder eine dezentrale (wie kommunale Träger) Organisationsstruktur besser geeignet sei, um auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Zum Teil wurde auch die völlige Privatisierung des Vermittlungsbetriebes gefordert. Diese Option hatte aber durch die geringen Vermittlungserfolge privater Träger zunächst einen Dämpfer erhalten.

Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahre 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Bewerber waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im Aufsichtsrat, öffentlich die große Bedeutung erfolgreicher Vermittlung Arbeitsloser für die Existenzberechtigung der BA heraus und bezeichnete die noch immer zu schlechte Vermittlungsleistung als die Achillesferse der BA, woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde. Die BA kann selbst keine Arbeitsplätze schaffen, wohl aber den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt beschleunigen und passgenauer organisieren.

Weiterhin wird diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte.

Auch die Tatsache, dass ein direkter Kontakt zwischen Arbeitgebern und Sachbearbeitern aus der Betreuung der Arbeitssuchenden grundsätzlich nicht möglich ist, erschwert eine Vermittlung nachhaltig. Oft würde nämlich der persönliche Eindruck von der Lernbereitschaft und dem Engagement der Arbeitssuchenden einen Arbeitgeber überzeugen, ihm auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber ausdrücklich nicht vorgesehen und kann nur auf dem informellen Wege erfolgen.

2004 wurde die Bundesagentur für Arbeit bei der Verleihung des Datenschutz-Negativpreises Big Brother Awards[48] in der Kategorie Behörden und Verwaltung ausgezeichnet

„wegen a) der inquisitorischen Fragebögen zu ALG2, b) der Unwilligkeit, die Fragebögen vor 2005 datenschutzgerecht zu überarbeiten, sowie c) der vermuteten Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der Arbeitssuchenden ("Kunden" ist ein Euphemismus) von sämtlichen Arbeitsagenturen.“

Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte 2009, eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden werde nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik, zudem wird die Bundesagentur finanziell entlastet. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung finde nicht statt. Die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden stieg von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008.[49] Weiter kritisierte Monitor 2013[50] eine unzureichende Prüfung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung. Auf 18.500 Leiharbeitsfirmen kämen 55 Prüfer der Bundesagentur für Arbeit. Sanktionen oder Auflagen würden nicht erteilt, auch nicht bei mehrfachen Verstößen.

Inge Hannemann, eine ehemalige Politikerin und frühere Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg, kritisierte den Umgang mit Arbeitslosen. So würden neben Sanktionen auf Versäumnisse der Leistungsbezieher auch Sanktionsquoten je Mitarbeiter im Jobcenter durchgesetzt werden.[51] Sie ist Fürsprecherin eines bedingungslosen Grundeinkommens.[52]

Die BA war 2009 mit 108.781 Bediensteten[53] einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Ähnlich viele Mitarbeiter haben BASF (113.292 Stand 31. Dezember 2014) und BMW (116.324 Stand 31. Dezember 2014).

Der Forschungsbericht 4/2016 des der Agentur zugehörigen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland die meisten Arbeitsstellen über persönliche Kontakte vermittelt werden.[54][55]

Die Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit und Jobcenter) erlassen seit mindestens 1994 bundesweit Meldeaufforderungen, die die Begründungsanforderungen an Ermessensverwaltungsakte nicht erfüllen. Sie sind bloß mit universell einsetzbaren Leerformeln wie „Ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Situation sprechen“ und „Bewerberangebot“ sowie auch „Leistungsangelegenheiten“ begründet. Diese Meldeaufforderungen sind somit der herrschenden Lehre gemäß rechtswidrig, genauso wie die auf diesen Meldeaufforderungen mit Leerformelbegründung gründenden Sanktionen wegen Meldeversäumnis. (Zwischen 2007 und 2019 wurden über elf Millionen Sanktionen wegen Meldeversäumnis verhängt.)[56] Das Bundessozialgericht hat die Passepartout-Leerformeln allerdings in vier Entscheidungen zwischen 2010 und 2015 für fallbezogene Begründungen gehalten und auf dieser Grundlage judiziert, dass die Leerformelbegründungen pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen dokumentierten und die Meldeaufforderungen sowie die streitgegenständlichen Sanktionen wegen Meldeversäumnis, die auf der Grundlage der Meldeaufforderungen verhängt wurden, grundsätzlich rechtmäßig seien.[57] Bis heute begründen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter Meldeaufforderungen standardmäßig mit universell einsetzbaren Leerformeln, so dass diese Meldeaufforderungen als rechtswidrig festgestellt werden müssen.

Indem das Bundessozialgericht judiziert hat, dass Meldeaufforderungen (Ermessensverwaltungsakte) mit den Standard-Leerformelbegründungen „Gespräch zur beruflichen Situation“ und „Bewerberangebot“ rechtmäßig seien, hat das Bundessozialgericht sowohl eine Binnen- als auch eine Außendivergenz – zu seiner eigenen Rechtsprechung zu den Begründungsanforderungen an Ermessensverwaltungsakte (Binnendivergenz) und zur Rechtsprechung anderer Bundesgerichte (Außendivergenz) – hergestellt.[58]

Manipulation der Vermittlungsstatistik

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Laut einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs von 2013 konzentrierten sich die Agenturen für Arbeit damals auf die Kunden, welche leicht zu vermitteln waren.

Um die internen Vermittlungsziele zu erreichen, wurden von einigen Arbeitsvermittlern Lehrlinge, die ohnehin von ihrer Firma übernommen werden sollten, als erfolgreich vermittelt gezählt.[59]

Der Vorstand der Bundesagentur ergriff hierzu Gegenmaßnahmen.

Datenhandel durch Kriminelle bei der Jobbörse

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Ungeachtet der 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Bundesagentur ihr Portal nicht ausreichend für Missbrauch und nur zum Anschein ausgeschriebene Stellenanzeigen geschützt. So wurden aufgegebene Anzeigen nicht auf Plausibilität geprüft, und Datenhändler konnten sich unbemerkt als private Arbeitsvermittler ausgeben. Ein Datenhändler aus Berlin hat 2019 den verdeckten Reportern des SWR vollständige Bewerbungsmappen angeboten, das Stück für drei Euro.[60] Die betroffenen Jobsuchenden waren über die Weitergabe und Verkauf ihrer Daten nicht informiert worden. Nach Recherchen waren die Datenhändler mindestens seit 2009 aktiv. Auf eine Anfrage 2018 glaubte der Bundestag keinen Handlungsbedarf sehen zu können. Dabei konnte zudem eine Zweckentfremdung persönlicher Daten nicht ausgeschlossen werden. Befragte Experten sahen hierin sogar strafrechtlich relevante Tatbestände.[61] Nachdem der SWR recherchiert hatte, zur Probe Daten gekauft und selbst gefälschte Stellenanzeigen zum Zweck der Recherche geschaltet hatte, Stern und Spiegel berichteten, reagierte die Bundesagentur binnen 14 Tagen und löschte die von einem knappen Dutzend Unternehmen zum Schein angebotenen 32.000 Stellen. Wegen Mehrfach-Anzeigen betraf dies insgesamt 120.000 Stellenanzeigen seit 2009. Gemäß dem Grundsatz, für ein Ende der Arbeitslosigkeit zu sorgen, waren zuvor einige Arbeitslose von der Agentur selbst aufgefordert worden, ihre Bewerbungsdaten im Portal einzutragen.[62] Nach dem Skandal hat die BA die Suchfunktion ihrer Jobbörse geändert.[63][64] Stellenangebote privater Arbeitsvermittler werden nicht mehr automatisch angezeigt, sondern nur dann, wenn der Arbeitsuchende ein entsprechendes Häkchen setzt. Die Umstellung beruht auf dem häufig von Bewerbern geäußerten Wunsch, Stellenangebote von Vermittlern bei der Suche nicht mit anzuzeigen. Private Arbeitsvermittler suchen im Auftrag von Firmen nach Bewerbern und erhalten dafür eine Provision.[65]

  • Am 2. August 2020 wurde auf die Bundesagentur für Arbeit ein Brandanschlag verübt.[66] Nach einigen Ermittlungen wurden als Tatverdächtige zwei Menschen festgenommen, die auch für anonyme Drohschreiben an Politiker, Behörden, Ministerien und Verkehrsverbünde verantwortlich sein sollen.[67]

Geschichte der Arbeitsverwaltung

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Die Behörde nahm unter dem Namen Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 1. Mai 1952 in Nürnberg ihre Tätigkeit auf. Grundlage hierfür war das Gesetz zur Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.[68]

Vergleichbare Ämter in anderen Ländern:

Einzelnachweise

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  1. Die Bundesagentur für Arbeit ist wegen ihrer Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Behörde im organisatorischen Sinne, jedoch im funktionalen Sinne.
  2. §367 SGB III
  3. BA-Haushalt 2023: Ausgeglichener Haushalt und mehr Geld für Förderung. In: arbeitsagentur.de. 11. November 2022, abgerufen am 7. März 2023.
  4. Archivlink (Memento vom 27. Februar 2024 im Internet Archive)" (Stand 27. Februar 2024).
  5. Das leisten wir täglich | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 22. Juni 2023.
  6. Haushalt 2023 der BA | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 13. Oktober 2023.
  7. Persönliche Berufsberatung | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 22. Juni 2023.
  8. Berufsberatung im Erwerbsleben | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 22. Juni 2023.
  9. BERUFENET - Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 22. Juni 2023.
  10. Unternehmen Betriebsnummern-Service-Tätigkeitsschlüssel | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 22. Juni 2023.
  11. Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 22. Juni 2023.
  12. a b Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger: Analyse einer in der Arbeitsmarktpolitik wenig bekannten Personengruppe, die in jüngster Zeit wieder größer wird. In: dgb.de. Abgerufen am 10. November 2019.
  13. "Die Agentur für Arbeit soll Ratsuchende mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen und begutachten, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist."
  14. "Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss)."
  15. §6d SGB II
  16. Als Selbstverwaltungsorgane bei den Agenturen für Arbeit werden die Verwaltungsausschüsse gebildet (§ 371 Selbstverwaltungsorgane SGB III). Die Berufung erfolgt bei Mitgliedern des Verwaltungsrats durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 377 II Berufung und Abberufung der Mitglieder SGB III)
  17. Die Bundesagentur erstattet den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane ihre baren Auslagen (Übernachtungs-/Fahrtkosten, Schulungsveranstaltungen) und gewährt eine Entschädigung (Tagegeld nach § 9 Einkommenssteuergesetz, Wegstreckenentschädigung, Sitzungsgeld - siehe Grundsätze für die Entschädigung und die Erstattung der baren Auslagen für die in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesagentur für Arbeit (BA) ehrenamtlich Tätigen – § 376 SGB III „Erstattungsgrundsätze“ vom 3. Juli 2020).
  18. Eine Stellvertretung ist nur bei Abwesenheit des Mitglieds zulässig. Ein Mitglied, das die öffentlichen Körperschaften vertritt, kann einem Selbstverwaltungsorgan nicht vorsitzen (§ 371 V SGB III).
  19. Bundesagentur für Arbeit: Selbstverwaltung, arbeitsagentur.de, aufgerufen am 16. Juli 2019. Der Verwaltungsrat gibt sich eine Satzung. Die Satzung und die Anordnungen des Verwaltungsrats bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (§ 372 II Satzung und Anordnungen SGB III).
  20. Ist der Verwaltungsrat der Auffassung, dass der Vorstand seine Pflichten verletzt hat, kann er die Angelegenheit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vortragen (§ 373 IV Verwaltungsrat SGB III).
  21. Die Mitglieder des Verwaltungsrats können sich auch in den Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und besonderen Dienststellen unmittelbar unterrichten.
  22. Annelie Buntenbach verabschiedet – Wechsel an der Spitze des Verwaltungsrats – Bundesagentur für Arbeit. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Juli 2020; abgerufen am 3. Juli 2020.
  23. Mitglieder des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit, aufgerufen am 6. November 2020.
  24. Anja Piel wechselt an die Spitze des BA-Verwaltungsrats – Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 6. Juli 2021.
  25. Berufsinformationszentren BiZ der Arbeitsagenturen
  26. Aufbau und Organisation
  27. „Wegen der Staatsnähe werden alle Mitglieder der Selbstverwaltung ernannt. Eine Wahl findet damit nicht statt.“, Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aufgerufen am 25. Februar 2011.
  28. 4.1 Vergütung des Vorstands. (PDF; 8,84 MB) In: arbeitsagentur.de. S. 128, abgerufen am 26. Januar 2022.
  29. Maximilian Gerl Nürnberg: Nürnberg: Der Schnellstarter. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 1. Februar 2017]).
  30. Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (Memento vom 4. Juli 2015 im Internet Archive) vom 3. Juli 2015.
  31. Verwaltungsrat stellt Weichen für den künftigen BA-Vorstand. Bundesagentur für Arbeit, 7. Oktober 2016, abgerufen am 8. März 2017.
  32. Vgl. § 382 Abs.1 SGB III.
  33. Neuer Chef der Bundesagentur für Arbeit wird Detlef Scheele. Süddeutsche Zeitung, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. März 2017.
  34. Detlef Scheele wird neuer Chef der Bundesagentur für Arbeit. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. März 2017.
  35. Der Vorstand – Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 28. Januar 2021.
  36. Neue Vorständin: Vanessa Ahuja hat ihre Arbeit in Nürnberg aufgenommen | Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 2. März 2023.
  37. Nahles übernimmt Bundesagentur für Arbeit, tagesschau.de, aufgerufen am 1. August 2022
  38. Karen Funk: Zunächst kommissarisch: Stefan Latuski wird CIO der Arbeitsagentur. In: cio.de. 31. Juli 2023, abgerufen am 7. März 2024.
  39. Haushaltsbegleitgesetz 2013 vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2781)
  40. Geschäftsbericht 2010 der Bundesagentur für Arbeit (BA). (PDF; 4985 kB) Bundesagentur für Arbeit, S. 59, abgerufen am 2. Februar 2013.
  41. Geschäftsbericht der Bundesagentur für Arbeit 2011, S. 54.
  42. Agentur für Arbeit: BA erwartet mehr Überschuss als gedacht. Handelsblatt, 18. Oktober 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Oktober 2012; abgerufen am 2. Februar 2013.
  43. Dank "gezielterer Ausgaben": Arbeitsagentur erwirtschaftet überraschenden Überschuss. In: Spiegel Online. 26. Dezember 2013, abgerufen am 26. Dezember 2013.
  44. Geschäftsbericht 2014. (PDF) 7. April 2015, abgerufen am 24. Juni 2015.
  45. arbeitsagentur.de
  46. ONLINE Stellenmarkt - Stellenangebote und Stellenanzeigen. Abgerufen am 13. Oktober 2023.
  47. Satzung (BAnz AT 08.02.2016 B5), am 17. Dezember 2015 mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2016 beschlossen.
  48. BigBrotherAwards Laudatio. URL: http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov/
  49. wdr.de, Monitor, 13. August 2009: Behindert nach Aktenlage: Wie Langzeitarbeitslose aus der Statistik verschwinden (Memento vom 7. Februar 2013 im Internet Archive) 27. Februar 2011: link tot, Beitrag nur noch als Thema in der Übersicht: wdr.de, Monitor, Rückschau, 2009: Sendung vom 13. August 2009, Sendung bei YouTube abrufbar, abgerufen am 2. Februar 2012.
  50. Ausgetrickste Leiharbeiter: Das Totalversagen der Bundesagentur für Arbeit (Memento vom 7. Juli 2013 im Internet Archive) Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR). Abgerufen am 2. Februar 2015.
  51. Rainer Schwochow: „Betriebsstörung“ – Eine Angestellte der Arbeitsagentur kämpft gegen Hartz IV (Memento vom 16. Oktober 2013 im Internet Archive) in SWR2 Tandem vom 7. Oktober 2013.
  52. Daniel Bakir: Hartz-IV-Rebellin Inge Hannemann "Hartz IV gehört abgeschafft", Stern vom 27. Februar 2014.
  53. Geschäftsbericht 2011 der Bundesagentur für Arbeit (BA). (PDF; 4,9 MB) Bundesagentur für Arbeit, S. 53, abgerufen am 2. Februar 2013.
  54. IAB-Forschungsbericht 4/2016, ISSN 2195-2655, abgerufen am 22. Februar 2016.
  55. Stephan Lochner: (Mitschnitt) (Memento vom 22. Februar 2016 im Internet Archive), SWR1Arbeitsplatz vom 20. September 2016.
  56. Beate Kutschke: "Universell einsetzbare Leerformelbegründungen in Entscheidungen mit erhöhten Begründungsanforderungen". In: Rechtswissenschaft - Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung (RW). Band 13, Nr. 2. Nomos, 2022, ISSN 1868-8098, doi:10.5771/1868-8098-2022-2 (https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/1868-8098-2022-2/rw-rechtswissenschaft-jahrgang-13-2022-heft-2?page=1; https://zenodo.org/records/12739517 [abgerufen am 22. Juni 2023]).
  57. Beate Kutschke: Universell einsetzbare Leerformelbegründungen in Entscheidungen mit erhöhten Begründungsanforderungen. In: Rechtswissenschaft – Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung (RW). Band 13, Nr. 2. Nomos, 2022, ISSN 1868-8098, doi:10.5771/1868-8098-2022-2 (https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/1868-8098-2022-2/rw-rechtswissenschaft-jahrgang-13-2022-heft-2?page=1; https://zenodo.org/records/12739517 [abgerufen am 22. Juni 2023]).
  58. Beate Kutschke: Binnen- und Außendivergenz der Sozialgerichtsbarkeit zu Ermessensverwaltungsakten mit universell einsetzbaren Leerformelbegründungen. In: Sozialrecht aktuell (SRa). Heft 4 und 5. Nomos, 2023, S. 185–192 und 226–231 (Kutschke verweist für die Binnendivergenz auf das Urteil des BSG v. 18. 4. 2000, Az. B 2 U 19/99 R, und für die Außendivergenz auf: BVerwG, Urteil v. 10.12.2014, Az. 1 C 11.14, Rn. 22; BGH, Beschluss v. 1.3.2012, Az. V ZB 183/11, Rn. 7; BGH, Beschluss v. 1.3.2012, Az. V ZB 183/11, Rn. 8; BVerfG, Beschluss v. 18.3.2009, Az. 2 BvR 1036/08, Rn. 69.).
  59. Arbeitsagentur manipuliert laut Rechnungshof Vermittlungs-Statistik. In: Der Spiegel. 23. Juni 2013, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 22. Juni 2023]).
  60. Datenhändler missbrauchen Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. 3. Mai 2019, abgerufen am 22. Juni 2023.
  61. Judith Brosel, Jürgen Rose, Nick Schader: Archivierte Kopie (Memento vom 5. Mai 2019 im Internet Archive) Wie Datenhändler die Jobbörse missbrauchen, SWR FernsehenZur Sache! Baden-Württemberg, 2. Mai 2019 (Auszug auf YouTube vom 3. Mai 2019)
  62. SWR-Bericht mit Folgen: Arbeitsagentur löscht Fake-Jobs | Zur Sache! Baden-Württemberg. Abgerufen am 22. Juni 2023 (deutsch).
  63. swr.de@1@2Vorlage:Toter Link/www.swr.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven)
  64. BA-Jobbörse verändert: Arbeitsvermittler fürchten um Existenz. In: tagesschau.de. Abgerufen am 17. Oktober 2019.
  65. Arbeitsagentur: Private Jobangebote sind jetzt versteckt. SWR Aktuell, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. November 2019; abgerufen am 30. Oktober 2019.
  66. Pressebericht BR.de vom 7. Aug. 2020
  67. Pressebericht BR.de vom 30. Okt. 2020
  68. Monika Köpcke: Start vor 70 Jahren. Bundesanstalt für Arbeit – Die Mutter aller Arbeitsämter. In: deutschlandfunk.de. 1. Mai 2022, abgerufen am 4. Mai 2022.
  69. Pôle emploi website
  70. Antwort auf Anfrage von Mme Brigitte Gonthier-Maurin im französischen Senat (fr.)
  71. Gesetzestext zur Schaffung von Pôle emploi (fr.)

Koordinaten: 49° 26′ 25,8″ N, 11° 6′ 23,1″ O