Landgericht Berlin I

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Ansicht des Gebäudekomplexes vom Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße in Berlin-Moabit

Das Landgericht Berlin I ist seit Anfang 2024 das für Strafsachen zuständige Landgericht für das Gebiet des Bundeslandes Berlin. Es ist im sogenannten Kriminalgericht Moabit untergebracht. Ihm ist das Kammergericht übergeordnet. Das einzige nachgeordnete Amtsgericht ist das Amtsgericht Tiergarten.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde das bisherige Landgericht Berlin aufgeteilt; das Landgericht Berlin II ist für Zivilsachen zuständig.[1]

  • seit 2024: Christoph Mauntel[2]

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur, das §2 JustG Bln geändert hat
  2. Neue Gerichtspräsidenten am Landgericht Berlin I und Amtsgericht Tiergarten. In: berlin.de. 18. Dezember 2024, abgerufen am 28. Dezember 2024.