Schmerbachtal von Fürth und Hammelbach
Schmerbachtal von Fürth und Hammelbach
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Naturschutzgebiet Schmerbachtal von Fürth und Hammelbach | ||
Lage | Grasellenbach, Fürth (Landkreis Bergstraße), Hessen | |
Fläche | 0,0432 | |
Kennung | 1431017 | |
WDPA-ID | 166184 | |
Geographische Lage | 49° 39′ N, 8° 52′ O | |
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Einrichtungsdatum | 13. September 1990 |
Das Schmerbachtal von Fürth und Hammelbach ist ein Naturschutzgebiet im Odenwald auf dem Gebiet der Gemeinden Grasellenbach und Fürth im Landkreis Bergstraße in Südhessen.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schmerbachtal von Fürth und Hammelbach besteht aus zwei benachbarten Teilflächen, die sich zwischen der Odenwälder Passhöhe Wegscheide und dem Ortsteil Gras-Ellenbach befinden, zwischen der B 460 und der Landesstraße L 3105. Das Gebiet gehört zum Naturraum „Wegscheidekamm“ des Sandsteinodenwalds.
Das Schutzgebiet umfasst den bewaldeten Hochmoorbereich der kleinen Hirschwiese an der L 3105 (etwa ein Hektar) sowie die von Wald umgebene, brachgefallene Bachaue des Schmerbachs auf einer Länge von 900 Metern, die sich in nordöstlicher Richtung bis in den offenen Wiesenbereich nordwestlich von Ober-Hiltersklingen erstreckt. Der Bach wechselt von der Grasellenbacher in die Fürther Gemarkung und mündet später an der B 460 in den Streitbach, den linken Oberlauf des Marbachs; das Schutzgebiet verläuft genau entlang der Gemeindegrenze zum südlich gelegenen Mossautal (Odenwaldkreis), Gemarkung Hiltersklingen.
Das Schutzgebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.
Naturschutzgebiet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schmerbachtal von Fürth und Hammelbach mit einer Größe von insgesamt etwa 4,47 Hektar wurde am 13. September 1990 unter der Kennung 1431017 unter Naturschutz gestellt.[1]
Ziel der Verordnung ist die Sicherung von Magerrasen- und Flachmoor-Pflanzengesellschaften, die ehemals im Sandsteinodenwald verbreitet waren. Dem Schutz unterliegt außerdem der Quellmoorbereich und der Erlenbruchwald im Schmerbachtal. Das Schutzgebiet soll extensiv genutzt werden, die noch vorhandenen Fichten entfernt werden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Schmerbachtal von Fürth und Hammelbach“ vom 13. September 1990. In: Der Regierungspräsident (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1990 Nr. 40, S. 2014, Punkt 953 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF]).