Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Gnadengesuch Benutzer:Normalo (2)

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. FAQ, Wer ist beteiligt.... Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

Benutzer benachrichtigt?
Benutzer:Normalo (Antragsteller) --Normalo 08:24, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Benutzer:UHT unter IP-Adresse [1]
Benutzer:Oliver S.Y. [2]
Benutzer:Mautpreller [3]
Benutzer:Aschmidt [4]

Problemschilderungen

Hier sollte jeder beteiligte Benutzer das Problem aus seiner Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligter beachte bitte:

  • Halte dich bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Untermauere alle Anschuldigungen und Behauptungen mit Diff-Links. Achte darauf, nicht nur auf vorherige Diskussionen zu verlinken, sondern diese auch kurz zusammenzufassen, so dass außer der Antragsseite keine andere Lektüre nötig wird.
  • Bitte die Schilderung im Interesse einer schnelleren Bearbeitung möglichst knapp zu halten. In Fällen, in denen umfangreichere Texte oder Dokumentationen notwendig sind, kann das Schiedsgericht vorschlagen, diese auf Unterseiten auszulagern.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l (ät) lists (Punkt) wikimedia (Punkt) org) gesendet werden, die von allen SG-Mitgliedern gelesen werden kann.
  • Beiträge von Benutzern, die sich nicht in der Liste der Beteiligten befinden, werden entweder entfernt oder deren Verfasser werden in die Liste der Beteiligten aufgenommen, sie können dann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mitaufgenommen werden.
  • Füge Kommentare zu den Darstellungen anderer Benutzer nur innerhalb deines eigenen Abschnitts hinzu oder auf der Diskussionsseite.
  • Der Klärung nicht dienliche Beiträge können entfernt werden.

Benutzer:Normalo (Problemschilderungen)

Anlässlich des 1. Jahrestages meiner Sperrung vom 31. Juli 2011 ersuche ich das Schiedsgericht um Begnadigung im Fall Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Revision der Sperre von Benutzer:Normalo, d.h. gnadenweise Umwandlung der lebenslänglichen Bearbeitungsverbote aus dem Urteil vom 7. November 2011 in eine einjährige Strafe.


Um dem Schiedsgericht die Entscheidungsfindung zu erleichtern, melde ich hiermit freiwillig und vorab

1- Seit der Entsperrung im Nov. 2011 wurden mir folgende Vergehen vorgeworfen:

  • Am 2. Mai 2012 wandelte ich eine BKS um, und verstieß damit gegen Auflagen aus dem verhängten SG-Urteil.
  • Am 12. Juli 2012 verfälschte ich unter WP:Dritte Meinung durch "Verleumdungen durch falsche oder nicht nachweisbare Tatsachenbehauptungen" sowohl den aktuellen Diskussionsverlauf, als auch u.a. Beiträge eines anderen Benutzers.

2- Andere Verfehlungen der letzten 9 Monate:

  • Am 10. November 2011 sprengte ich die sachliche Diskussion mit Nebelbomben
  • Am 23. Jan 2012 beging ich die Frechheit, eine unsubstantiierte Meldung mit ordinärer Wortwahl abzugeben.
  • Am 25. Februar 2012 verschob ich einen Artikel, ohne zuvor den Verfasser zu kontaktieren, was an Vandalismus grenzte.

3- Beispielhaft weitere Meinungen Anderer:

Zur Erinnerung. Zusammenfassung der Vorgänge vom 31. Juli 2011:

Am Vormittag des 31.Juli habe ich insgesamt 14 Begriffsklärungsseiten (u.a. aus dem Bereich Recht) dahingehend bearbeitet, dass ich die jeweilige BegriffsklärungsSEITE (BKS) - durchweg mit nur zwei (2), in Einzelfällen drei (3) Einträgen - in einen BegriffsklärungsHINWEIS (BKH) entsprechenden Inhalts umgewandelt habe. Die nun überflüssige BKS habe ich in eine Weiterleitung umgewandelt. Eigenzitat von hier.

Es folgte eine zunächst begrenzte, später unbegrenzte Sperre, die nach dreimonatiger Verhandlung durch Schiedsgerichtsgerichtsurteil unter Auflagen aufgehoben wurde. Details sind hier nachzulesen.


  • Die strittigen Vorgänge vom 31. Juli 2011 wurden v.a. durch Benutzer:UHT eskaliert, was letztlich zu dem früheren Schiedsgerichtsverfahren führte. Benutzer:UHT hat sein Konto am 19. November 2011 niedergelegt [14] und ist seitdem meines Wissens nur gelegentlich unter IP-Adresse in Erscheinung getreten.
  • Die gegen mich gerichteten Vorwürfe aus dem damaligen Verfahren stützten sich vor allem auf ein Konzept von Benutzer:UHT, das die prominentesten Teilnehmer der Portal:Recht-Gruppe inzwischen für gescheitert halten, siehe zuletzt hier. Ich muss ja schon fast bedauern, dass die Diskussion gerade dieser Tage wieder aufflammte. Wahrscheinlich wird man mir jetzt unterstellen, ich wolle bloß auf den fahrenden Zug aufspringen. Sei's drum. Im Übrigen verweise ich bereits jetzt auf eine zu erwartende Stellungnahme von Benutzer:Aschmidt.
  • Die seinerzeit ausgesprochenen Bearbeitungsbeschränkungen behindern massiv meine Mitwirkung an der Erstellung einer Enzyklopädie, nämlich
    • Einfachste Putz- und Aufräumtätigkeiten müssen an Administratoren, andere Benutzer, andere Redaktionsgruppen usw. durchgereicht werden. Die (Nicht-)Erledigung derartiger Zwangsdelegierungen ist in der Regel zufällig. [15], [16], [17], [18], [19], [20], u.v.a.m.
    • Wenn ich auf die mir auferlegten Beschränkungen hinweise, ernte ich Häme und Spott, bis hin zu Drohungen. Das eigentliche Anliegen der Verbesserung bleibt dabei auf der Strecke. [21], [22]
    • Als für mich gangbare, wenn auch reichlich umständliche Verfahrensweise haben sich Lösch- bzw. Schnelllöschanträge erwiesen. Diese führen dann -nach mehreren Metern Diskussion- öfter mal zum gewünschten Ergebnis. Die Effizienz eines solchen Vorgehens ist allerdings mehr als fragwürdig. [23], [24], [25]
  • Aufgrund der seinerzeit langen Bearbeitungsdauer des Schiedsgerichtsverfahrens habe ich bereits mehr als 3 Monate Sperre in Untersuchungshaft [26] und weitere 9 Monate unter Bewährungsauflagen verbüßt. Damit sollte das damals unterstellte Vergehen -so es denn überhaupt eines war- zur Genüge abgegolten sein. Weitergehende, lebenslängliche Diskriminierung meines Benutzerkontos erachte ich als unverhältnismäßige Behinderung meiner Mitarbeit.

Als Beteiligte benenne ich Benutzer, die möglicherweise Interesse an dem damaligen Vorgang haben könnten oder aus anderen Gründen vermutlich eine Stellungnahme abgeben möchten. Des Weiteren könnten eventuell seinerzeit aktive Schiedsrichter um Stellungnahme gebeten werden.

Benutzer:UHT, ggf. unter IP-Adresse (Problemschilderungen)

Benutzer:Oliver S.Y. (Problemschilderungen)

Ich fühle mich hier etwas deplatziert, da meine Meinung durch die Aktualität des Vorfalls und der Art der folgenden Bearbeitung meine Vandalismusmeldung beeinflusst wird [27]. Grundsätzlich bleibt jedoch der Fakt, das Normalo zumindest bei der Milch (Begriffsklärung) zweimal zeitlich unabhängig Edits vornahm. Am 30.6.2012 [28] erfolgte die Löschung von Einträgen, verbunden mit einer Kritik im Bearbeitungskommentar ("User:Carbenium's Universalwaffe gegen Komposita aller Art") den man sonst für banal hält, während einer Bewährung aber schon als "überkritisch" bewerten muss. Am 1.Juli 2012 erfolgte der andere Beitrag [29], eine Ergänzung. Über die inhaltliche Frage, ob H-Milch in diese BKL gehört, muß hier nicht erneut diskutiert werden, wichtig ist allein der Kommentar dazu: "noch viiiel milchiger als Sperma". Auch wieder ein Beitrag, den man sonst mit einem Kopfschütteln oder Schmunzeln abtut, vor allem wenn es dort auch um Fischsperma geht. Es war jedoch in beiden Fällen keine konstruktive Mitarbeit, sondern zumindest die Teilnahme an einer heftigen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Benutzern, die wegen Editwars in einer mehrtägigen Sperre des Artikels mündete. Zusammengefasst sehe ich das als Verstoß gegen die Bewährungsauflagen an, weswegen eine Aufhebung dieser nicht sinnvoll erscheint. Eine Bewährung soll immer dazu führen, das der Betroffene unter Kontrolle sein Verhalten ändert. Das lag hier nicht vor, darum ist der Antrag abzulehnen. Ich habe jedoch Normalos Arbeit nicht verfolgt, und angesichts der Diskussionen um Dummbeutel herum fühle ich mich hier auch unwohl. Wenn ein Benutzer wie er den Instanzenweg beschreitet, muß man ihm reale Lösungen aufzeigen, die nicht in einem totalen Verbot liegen können.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:29, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Mautpreller (Problemschilderungen)

Benutzer:Aschmidt (Problemschilderungen)

Bisherige Lösungsversuche

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.

sowie

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:Normalo (Lösungsvorschläge)

  • ich beantrage Begnadigung, d.h. gnadenweise Umwandlung der lebenslänglichen Bearbeitungsverbote aus dem Urteil vom 7. November 2011 in eine einjährige Strafe
  • Hilfsweise beantrage ich Begnadigung zu einem späteren Zeitpunkt, den ich ins Ermessen des Schiedsgerichts stelle

Alternative Lösungsvorschläge

  • Benutzer:Normalo legt ein Gnadengesuch in Form eines Meinungsbildes neu auf
  • Benutzer:Normalo erstellt ein Meinungsbild mit dem Ziel, das Schiedsgericht zu legitimieren, Gnadengesuche zu verhandeln
  • Benutzer:Normalo wendet sich mit einem Gnadengesuch an den wohlmeinenden Diktator
  • Benutzer:Normalo betrachtet sich als vogelfrei und macht in Zukunft, was er will

Benutzer:Normalo gestattet sich allerdings einige Zweifel, ob irgendeine dieser Optionen einer gedeihlichen Zusammenarbeit wirklich förderlich wäre. --Normalo 09:25, 19. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:UHT, ggf. unter IP-Adresse (Lösungsvorschläge)

Benutzer:Oliver S.Y. (Lösungsvorschläge)

Ablehnung des Antrags mit der ausdrücklichen Möglichkeit der erneuten Überprüfung ab dem 7.November 2012, also nach dem Ablauf der Ein-Jahres-Frist seit der letzten Entsperrung (das sind noch ungefähr 3 Monate, was mir fair erscheint). In dieser Zeit soll er durch aktive Teilnahme an den Diskussionen zu beliebigen Begriffsklärungen zeigen, das ihm an konstruktiven Lösungen gelegen ist, und diese Versuche auch durch andere Benutzer angenommen werden. Bei einem reinen Abwarten der Frist kann jedoch niemand sagen, ob der erwünschte Umdenkungsprozess über die eigenen Fehler begonnen hat und ggf. abgeschlossen wurde. Der sarkastische Unterton in der VM-Diskussion zu meinem Antrag und hier lässt mich irgendwie daran zweifeln, aber gemäß WP:AGF sind diese Zweifel zu vernachlässigen.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:36, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Mautpreller (Lösungsvorschläge)

Benutzer:Aschmidt (Lösungsvorschläge)

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Stellungnahme zu: Benutzer:Oliver S.Y.

(Problemschilderungen)

Re: mit einer Kritik im Bearbeitungskommentar ("User:Carbenium's Universalwaffe gegen Komposita aller Art")

Mit nur wenig Gedankenakrobatik könnte man die Bearbeitung auch so verstehen, als wolle jemand fragen:

Ist sich hier irgendjemand eigentlich bewußt, wieviele Komposita mit --milch-- existieren und wollt ihr diese wirklich alle hier aufzählen?

Re: der Kommentar dazu: "noch viiiel milchiger als Sperma"

Ganz entsprechend könnte der geneigte Leser vielleicht sogar auf die Idee kommen:

Warum in die Ferne schweifen und weit hergeholte Assoziationen bemühen, wenn das Gute liegt so nah'.

Sofern sich der geäußerte Vorwurf des Editwars auf meine Wenigkeit beziehen sollte, muss ich diesen in aller Deutlichkeit zurückweisen. Irgendeinen Bezug zu Benutzer:Dummbeutel vermag ich absolut nicht zu erkennen.

(Lösungsvorschläge)
2010 vs. 2012

Re: soll er durch aktive Teilnahme an den Diskussionen zu beliebigen Begriffsklärungen zeigen, das ihm an konstruktiven Lösungen gelegen ist Ich bedanke mich für das Stichwort. Darauf müssen wir nicht lange warten.

Zunächst erlaube ich mir, eine allgemeine Übersicht über meine Bearbeitungen im Artikel- (blau) und Wikipedia- (pink) Namensraum zu geben, wobei sich letztere ganz überwiegend aus Beiträgen auf den QS-BKS- und Löschkandidaten-Seiten speisen. Die Tendenz sollte für jedermann ersichtlich sein.

Beispiele zu dem angemahnten Umdenkungsprozess finden sich problemlos und zu Hauf', z.B. hier:

aber auch:

usw. usf. etc. pp. Danke für die Aufmerksamkeit. --Normalo 15:24, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Warum hast mich hierzu eingeladen, wenn Dir meine Antwort nicht passt? Dann werde mit den SG-Mitgliedern glücklich. Ich hab mich bemüht, angemessen zu reagieren, wenn Du dies szezieren willst, werden damit glücklich. Zusammengefasst, kein Grund für Gnade, er hat zweimal klar gegen die Auflagen verstoßen. Eigentlich eher ein Grund zur Vollsperre. Sein Diskussionsverhalten hier zeigt nur, daß sein Verhaltensmuster immer noch das gleiche ist. Unbelehrbar.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:28, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was hab' ich ihm bloß getan? Bin -unter der Überschrift "Diskussion"- lieb, nett und ausführlich auf jeden seiner Punkt eingegangen, habe die geforderten Beispiele geliefert und was noch. Wahrscheinlich bin aber nur zu blöd, um das zu begreifen.

Ach so: Bei der Dummbeutel-Sache hab' ich ihm widersprochen. Aber den Zusammenhang soll mir erstmal einer erklären. --Normalo 16:54, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Befangenheit

Falls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren. Siehe auch FAQ.

Ich nehme an, dass sich Benutzer:Aschmidt als Beteiligter an den früheren Verahren für befangen erklären möchte. Falls nicht, und da es hier nur um eine eventuelle Begnadigung geht, wäre es mir auch recht.

Stellungnahme Benutzer:Aschmidt

Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. --Alupus (Diskussion) 20:46, 1. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 21:00, 15. Aug. 2012 (CEST) Ich nehme den Fall an da das SG die höchste Instanz unter einem Community-Entscheid ist und ein SG-Beschluss nur durch eine der beiden Instanzen revediert werden kann. Da das SG als eine Art "Überadmin" agiert sehe ich die Zuständigkeit darin dass es um Admin-Entscheidungen geht. Nach einem Jahr sollten die, vielleicht geänderten Fakten, neu überprüft werden.[Beantworten]
    -- Perrak (Disk) 21:22, 1. Aug. 2012 (CEST) Für "Gnadengesuche" sind wir zwar eigentlich nicht zuständig, aber was Normalo will, ist wohl eine Überprüfung der Entscheidung von letztem Herbst in Anbetracht seines zwischenzeitlichen Verhaltens. Im Gegensatz zu letztem Mal, wo seine Anfrage unangemessen kurz nach der ursprünglichen Entscheidung kam, ist dieses Mal eine Annahme gerechtfertigt. siehe unten[Beantworten]
  3. --Alraunenstern۞ (Diskussion) 11:08, 5. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. .

Fall wird abgelehnt von

  1. --Snevern 21:32, 5. Aug. 2012 (CEST) Ich halte den Antrag nach reiflicher Überlegung nicht für zulässig. Das ist keine Vorwegnahme einer Entscheidung in der Sache selbst, sondern beruht auf meinem Verständnis der Eigenschaft "bindend" für Entscheidungen des SG, dem Wortlaut der betreffenden SG-Entscheidung und dem Fehlen einer Regelung über derartige "Gnadenverfahren".[Beantworten]
  2. --Krd 18:20, 7. Aug. 2012 (CEST) Ich sehe bei dieser Anfrage keinen der in Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Wann wird das Schiedsgericht tätig? genannten vier Zuständigkeitspunkte als zutreffend an. Es ist möglicherweise legitim, dass langfristige Schiedsgerichtsauflagen nach angemessener Zeit auf Anfrage darauf überprüft werden können, ob sie dem zugrundeliegenden Konflikt noch gerecht werden, oder ob sich die Sachlage inzwischen soweit geändert hat, dass die Auflage selbst sich störend auf das Projektziel auswirkt. Dafür sehe ich allerdings hier keine Hinweise.[Beantworten]
  3. --Magister 09:12, 16. Aug. 2012 (CEST) Eine derartige Entscheidung erscheint mir als Präzedenzfall, da dem SG als Revisionsgremium zu früheren Urteilen nach meiner Meinung keine durch die Community (Meinungsbild) gedeckte Legitimation erteilt wurde. Das damalige Urteil wurde ohne weitere Spezifikation auf eventuelle Berufung gefällt. So leid es mir im konkreten Fall für Benutzer Normalo tut (der Anfang des Jahres schon einmal vertröstet wurde), aber ich persönlich befinde, dass wir als SG keine Zuständigkeit für eine Neuauflage des Falles nach Bewährungsfrist haben.[Beantworten]
  4. -- Perrak (Disk) 10:29, 18. Aug. 2012 (CEST) Nach der Besprechung vom Mittwoch und längerer Überlegung habe ich mich umentschlossen und lehne den Fall jetzt doch ab. Wie oben unter Annahme bereits bemerkt, sind wir für Begnadigungen nicht zuständig, das wäre früher mal etwas für Jimbo gewesen, heute gibt es niemand mehr in der WP, der eine Begnadigung aussprechen darf. Ob eine Neuaufnahme des Falles unter die vier uns ausschließlich zugeordneten Fallgruppen fiele, haben wir kontrovers diskutiert, ich bin mir immer noch nicht ganz sicher. Auf jeden Fall wäre dann die ganze Entscheidungsbreite wieder offen, von Aufhebung der Auflagen bis zur Bestätigung der infiniten Sperre. Ich vermute sehr, dass Normalo letzteres Risiko nicht eingehen möchte, wenn er eine "Begnadigung" beantragt. Daher muss ich den Fall unter dieser Einschränkung ablehnen.[Beantworten]


Enthaltung wegen Befangenheit


Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.